Biite von Kompetenten - Insidern eine Erklärung zu der in der RKK möglichen "Gnadenhochzeit" - ein Ehepaar kann ja nach x lücklichen gemeinsamen Jahren mit kirchlicher Erlaubnis nochmals zum Altar schreiten - also an eine besonderen Ort, geleitet von einem Amtsträger - - und dort dessen Segen erlangen - - -
Ich bin sicherlich in Bezug auf die RKK nicht "kompetent", aber ein Segensgottesdienst ist kein Sakrament und kann daher wiederholt werden.