• Was hat das alles mit "ihm glauben dürfen" - und "getauftem Gemeindeglied" zu tun ?zu zun ??????

    Was haben diese drei Fälle mit der Ehescheidungsfrage zu tun, im Fall des Drucks? Möchtest Du als Gemeindeleiter besser entscheiden können, ob eine Person nur wegen Zwang die Ehe einging als die Person selbst? Bist Du als Gemeindeleiter besser als die Personen die Du oben geschildert hast, kann ich Deinem Urteil als Gemeindeleiter vertrauen, wenn er entscheidet, dass es doch kein Zwang war? Muss ich als Gemeinde als Richter und Bespitzeln und Polizei, die ein Gemeindeglied unter Druck setzt, um die Wahrheit aus ihm herauszupressen, fungieren oder soll man einfach sagen dürfen, dass man es als Gemeindeleitung schlicht meist gar nicht weiß, was die Wahrheit ist und daher völlig ungeeignet ist eine korrekte Entscheidung bei Zwangsehen oder die es evtl. nicht sind zu treffen?
    Oder willst Du gar behaupten, dass eine Zwangsehe nicht mehr geschieden bzw. als ungültig erklärt werden darf?

    Ich bitte : Da wurde von BOGI 111 der Druck der jungen Fru ihm gegenüber genannt. Und ich habe drei Beipiele , zwei aus dem Gemeindeleben , gebracht, welche ein gleicher oder ähnlichen Druck innewohnte. - So etwas kommt vor. (Beispiel 3 . : Auch in der "welt", der Fall war Gespräch auf der Hochschule für Welthandel ) (Und für Fall 1. un2. habe weder ich noch wer anderer "Richter Bespitzeln und Polizei" spielen müssen - - da hat z.B. die involvierte Mutter mir ihr Leid geklagt - -)

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

  • Ich bitte : Da wurde von BOGI 111 der Druck der jungen Fru ihm gegenüber genannt.

    Leute Stopp! Ich bin entsetzt das das was ich gepostet habe, so verdreht wird!!!!

    Meine Aussage war, bitte nachprüfen!

    Das der EX-Mann meiner EX-Frau gesagt hat, wenn Sie Ihn nicht Heiratet wir ER sich umbringen!!!

    Sie war Adventistin ,er hat sich Ihr zuliebe taufen lassen....

    Ich wünsche mir im Neuen Jahr das die Jahreslosung auch bei allem was wir tun ernst genommen wird!

    Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Joh. 3,16

  • Ich bitte : Da wurde von BOGI 111 der Druck der jungen Fru ihm gegenüber genannt. Und ich habe drei Beipiele , zwei aus dem Gemeindeleben , gebracht, welche ein gleicher oder ähnlichen Druck innewohnte. - So etwas kommt vor. (Beispiel 3 . : Auch in der "welt", der Fall war Gespräch auf der Hochschule für Welthandel ) (Und für Fall 1. un2. habe weder ich noch wer anderer "Richter Bespitzeln und Polizei" spielen müssen - - da hat z.B. die involvierte Mutter mir ihr Leid geklagt - -)

    Das mit der Frau von Bogi wissen wir nicht (nicht Bogi, sondern der andere Mann übte den Druck aus!), wie groß der psychische Druck für sie dabei war. Nicht jeder ist auch gleich belastbar, daher sind Pauschalisierungen bei solchen Fällen nicht möglich. Wenn jemand etwas als für ihn belastend auffasst und sich unter Druck gesetzt fühlt, dann glaube ich ihm das grundsätzlich und fange nicht zu relativieren an. Wer sagt, dass er sich umbringt, wenn er nicht geheiratet wird und das als Polizist oder von der Mentalität vielleicht auch glaubhaft wirkt, dann ist das eine schwierige Situation für die Frau.
    Jemanden zur Ehe zu zwingen oder ihn zu nötigen, ist ein Straftatbestand, und auch Kirchen dürfen jemanden, der unter Druck gesetzt wurde (oder geworden sein könnte) zur Eheschließung, nicht einrede, dass das kein Problem sei und die Ehe gültig sei oder man sich nun nicht mehr trennen darf. Da kann sich eine Kirche sogar strafbar machen, wenn sie falsch reagiert (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__237.html). Und wenn ein Mann jemanden mit solchen Aussagen nötigt oder sie auch nur einfach gemacht hat, dann darf er sich nicht wundern, wenn die Frau dann dies auch gegen die Eheschließung verwendet, er trägt für seine Worte und sein Benehmen die Verantwortung.
    Gut, dass hier das nur von der Mutter zu Dir persönlich kam, aber die Gefahr besteht, wenn man die Gemeinde als eine Art Gerichtshof ansieht, dass man genau solche Nachforschungen anfängt zu betreiben.

  • Ich bitte : Da wurde von BOGI 111 der Druck der jungen Fru ihm gegenüber genannt.

    Leute Stopp! Ich bin entsetzt das das was ich gepostet habe, so verdreht wird!!!!

    Meine Aussage war, bitte nachprüfen!

    Das der EX-Mann meiner EX-Frau gesagt hat, wenn Sie Ihn nicht Heiratet wir ER sich umbringen!!!

    Ja, so habe ich es auch verstanden : Auf sie wurde Druck ausgeübt - was es öfteren vorkommt - und sie berichtet ihm gegenüber - also BOGI gegenüber davon - - das darf sie wohl - - -

    Darüber zu urteilen ist ebenso unzulässig wie ein Urteilen der drei "Parallelfälle", welche ich illustrativ anfügte ! - - Käme eine(r) der so Bedrängten zu mir um Rat, würde ich bestenfalls ein Verständnis für die Last, welche der(die) Drängende da auf ihn ausübte und auch weiter ausübt, , zeigen.

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

    Einmal editiert, zuletzt von philoalexandrinus (1. Januar 2024 um 14:14)

  • Darüber zu urteilen ist ebenso unzulässig wie ein Urteilen der drei "Parallelfälle", welche ich illustrativ anfügte !

    - - Käme eine(r) der so Bedrängten zu mir um Rat, würde ich bestenfalls ein Verständnis für die Last, welche der(die) Drängende da auf ihn ausübte und auch weiter ausübt, , zeigen.

    Das ist eben genau der Punkt, wer soll darüber urteilen wie es nun war, also ob es ein für sie "entscheidungsrelevanter" Druck war die Ehe einzugehen? Wenn jemand zu Dir käme - als Psychiater -, würde Du wohl auch nicht zu ihr sagen, "das ist nicht so wichtig wie Du es siehst, ich bin der Psychiater und weiß, ob es für dich relevant war bei der Entscheidung oder nicht". Jetzt bist Du aber Profi, der sowas unter Umständen noch erkennen könnte, aber Du würdest so ein Urteil auch nicht machen, wie viel weniger soll das ein durch Gemeindedogmen und in seiner Entscheidung oft nicht unabhängig denkender Verantwortlicher und dazu gar nicht ausgebildeter in der Gemeinde machen, um den Einfluss des Druckes auf eine Eheschließung in der Frau zu beurteilen? Das ist unmöglich!
    Daher meine obige Aussage: Im Zweifel für den Angeklagten. D. h. die (oder der) es gefühlt hat, was dieser Druck mit ihr gemacht hat, der muss man auch zugestehen "dürfen" von der Gemeinde aus, dass sie am besten weiß, was in der Situation wirklich los war in ihrer Entscheidungsfindung das Ja-Wort zu geben. Das habe ich mit dem Vertrauensprinzip gemeint und nicht, dass man allen Gemeindegliedern immer alles was sie sagen, auch glauben muss. Aber man muss die Menschen auch ernst nehmen und kann ihnen nicht automatisch ihr Empfinden und ihren Druck, den sie verspürt haben, durch eine konkrete Zwangs- oder Nötigungshandlung des Partners, absprechen.

  • Wenn Du die Bibel wie ein Jurist studierst, wird es schwierig.

    Wenn du Auslegung (noch dazu ohne Begründung) so in die Runde wirfst, als wäre es Bibeltext - dann wird es auch nicht einfacher.

    Im Übrigen warne ich vor solchen philosophischen Auslegungs-Konstrukten. In dem Moment, wo wir meinen zu wissen was Gott habe tun "wollen" oder "müssen" bewegen wir uns auf "sehr dünnem Eis". Wenn wir dann nicht schon eingebrochen sind...

    Ich denke wir wissen (soweit es uns Gott offenbart hat) WAS Gott getan hat, aber wir WISSEN NICHT warum er es nicht anders getan hat, bzw. WARUM Er es SO getan hat...

    Liebe Grüße, Heimo

  • Denn wenn er sogar die Gemeinde "auflösen" hätte lassen, scheint ja ein richtiger Hass gegen Dich vorgelegen zu sein.


    Hier wird viel "heiße Luft" herumgewirbelt!

    Eine Gemeinde kann sich nur selbst, durch Mehrheitsbeschluss auflösen. Die Vereinigung kann eine Gemeinde nicht auflösen, höchstens aus dem Verband ausschließen (in einer Delegiertenversammlung!)

    Und ein "Rest" der Gemeinde könnte eine neue gründen.

    Die Vereinigung kann dann diese Gemeinde in den Verband aufnehmen.

    Liebe Grüße, Heimo

  • Weil ich trotz aller dieser Lieblosigkeiten, sicher war meine Situation für die Gemeinde nicht einfach aber für mich war sie damals sehr wichtig, viel Gnade erfahren habe! Als wenn eine unsichtbare Hand mich geführt hätte.

    Sorry, das ist keine "Lieblosigkeit", sondern ein Umsetzen der Gemeindeordnung.

    Und, wenn ich noch Mt 19,9 ("...und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch ...") dazu bedenke, dann haben diese Regeln sehr wohl einen Grund.

    Liebe Grüße, Heimo

  • Im Übrigen warne ich vor solchen philosophischen Auslegungs-Konstrukten. In dem Moment, wo wir meinen zu wissen was Gott habe tun "wollen" oder "müssen" bewegen wir uns auf "sehr dünnem Eis".

    Da gilt " Herr dein Wille geschehe...", oder die Gemeindeordnung steht über der Barmherzigkeit Gottes..

    Sorry, das ist keine "Lieblosigkeit", sondern ein Umsetzen der Gemeindeordnung.

    Deshalb konnte der Vorsteher so drohen für die, die das Gemeindehandbuch nicht kannten...

    Hier wird viel "heiße Luft" herumgewirbelt!

    Eine Gemeinde kann sich nur selbst, durch Mehrheitsbeschluss auflösen. Die Vereinigung kann eine Gemeinde nicht auflösen,

    Hier hat eine Vorsteher seine macht missbraucht in dem er der Gemeinde gedroht hat!

    Aber die Sache ist jetzt über 40 Jahre her! Die Gemeinde wurde nicht aufgelöst, aber der Vorsteher sehr schnell abgelöst!

    Ich persönlich, habe eine sehr intensive Gottesführung erlebt und bin heute sehr dankbar, wohin mich Gott geführt hat!:happy:

    Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Joh. 3,16

  • oder die Gemeindeordnung steht über der Barmherzigkeit Gottes..

    Nein, die "Barmherzigkeit Gottes" ist eine individuelle Sache - ich wünsche Dir, dass Dir (und mir) Gott mit Barmherzigkeit begegnet.

    Die Gemeindeordnung ist eine Vereinbarung der Gemeindeglieder, die man annimmt, wenn man in die Gemeinde eintritt. Und Verantwortungsträger haben dafür zu sorgen, dass diese respektiert wird. Das ist schlicht deren Aufgabe und keine "Lieblosigkeit" - die kann sich allenfalls im persönlichen Umgang manifestieren. Wer Funktionsträger in der Gemeinde ist und die Gemeindeordnung wissentlich verletzt oder ignoriert begeht, streng gesehen, Untreue.

    Hier hat eine Vorsteher seine macht missbraucht in dem er der Gemeinde gedroht hat!

    Nein, hier hat er, so sich das genauso zugetragen hat, gelogen bzw. etwas vorgetäuscht.

    Liebe Grüße, Heimo

  • Nein, die "Barmherzigkeit Gottes" ist eine individuelle Sache -

    Eben, das Gemeindehandbuch beschreibt bestimmtes Fehlverhalten das die Gemeinschaft festgelegt hat.

    Der Gemeinde-Ausschuss hat aber die Verantwortung, jeden Fall verantwortlich zu behandeln wie es im GH geboten wird!

    Dann erst der Gemeinde zu Entscheidung vorzulegen!

    Vor dem Ausschluss stehen andere Möglichkeiten zu Verfügung!

    Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Joh. 3,16

  • Eben, das Gemeindehandbuch beschreibt bestimmtes Fehlverhalten das die Gemeinschaft festgelegt hat.

    Ich ese im Gemeindehandbuch , dass die Gemeindeversammlung vorher anzukündigen ist. Das verstehe ich so, dass diese eben mindetens eine Woche vor dem Termin im Hauptgottesdienst - oder diesem Termin vergleichbar per Post an jedes stimmberechtigte Gemeindeglied - bekanntzugeben ist.

    Hätte ich nicht - in einem formal ähnlichen Fall - den dem Prediger gegenüber Weisungsberechtigten freitags noch telefonisch erreicht, so hätte ich mich sabaats frühmorgens in der Gemeinde eingesperrt und den Schlüssel innen stecken gelassen - - -

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

  • Die Gemeindeordnung ist eine Vereinbarung der Gemeindeglieder, die man annimmt, wenn man in die Gemeinde eintritt.

    Die Gemeindeordnung regelt die "Ordnungen und Arbeitsweise der Freikirche der Siebenten-TagsAdventisten" (GO 2016; S. 25). Es gibt keine Aussagen darin, dass man diese beim Eintritt in die Gemeinde automatisch annimmt bzw. ihr zustimmt. Sie ist aber dennoch eine "verbindliche" Richtlinie für die Ordnung und Arbeitsweise der Gemeinde, nach der sich die Gemeindeleitung zu halten hat.

    Sorry, das ist keine "Lieblosigkeit", sondern ein Umsetzen der Gemeindeordnung.

    Und, wenn ich noch Mt 19,9 ("...und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch ...") dazu bedenke, dann haben diese Regeln sehr wohl einen Grund.

    Die Gemeindeordnung hat einen Spielraum, wie schnell oder mit welchen korrigierenden Schritten etwas umgesetzt wird. Auch die Handbücher für Prediger und Älteste der Gemeinde geben noch vor, wie die Verantwortlichen vorzugehen haben. Auch Ellen White hat in manchen Fällen davon geschrieben, dass Gemeinden zu schnell mit gewissen Zuchtmaßnahmen bzw. Ausschlüssen vorgegangen sind. Man könnte auch mehr Klärungszeit und mehr Hilfe geben, bevor man ausschließt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Junker (14. Januar 2024 um 13:13)

  • Hallo,

    ich habe mich gerade neu hier angemeldet.. ich hatte die Erklärung für das "gläserne Meer" gesucht und bin über dieses Forum gestolpert.. und siehe da, es gibt auch ein Thema über die Ehescheidung. Nun bin ich sehr gespannt wie man meinen "Fall" (das kann man so oder so verstehen..) einschätzen würde. Ich bin dankbar für eine Reaktion. In Kürze meine Geschichte: Ich lernte meinen Ex-Mann sehr schnell kennen, viel zu schnell. Er war, laut eigener Aussage bei den Baptisten getauft worden, Erwachsenentaufe. Er kannte auch einen Gemeindeleiter der den Samstag als Ruhetag hielt und war dieser Thematik gegenüber sehr aufgeschlossen. Ich war zu der Zeit wirklich davon überzeugt, dass mir der HERR das passende Gegenüber geschickt hatte. Mein Ex-Mann war am Anfang der Beziehung alles was man sich als Frau wünschen kann. Liebevoll, aufmerksam, hilfsbereit, interessiert, er hat mich gespiegelt. Nachdem ich mir sicher war, dass er nun (endlich) der Mann meines Lebens sein wird (wobei ich nicht auf Bestätigung "von oben" gewartet hatte.. ) sind wir schnell zusammen gezogen, ich wurde schwanger und wir haben auch prompt geheiratet. Nach der Heirat wendete sich das Blatt, mein Ex-Mann fing an, auf Parties zu gehen, sich zu betrinken und wurde sukzessive gleichgültiger. Ich wurde immer unzufriedener und trauriger. Nach 10 Jahren und allen nur erdenklichen Mühen von mir, ihn zu "bekehren, bessern, gesundheitlich zu beraten, zu beknieen und flehen, wütend werden", fand ich heraus, dass er tatsächlich an einer Persönlichkeitsstörung litt und überhaupt nicht in der Lage ist, jemand wirklich zu lieben (verdeckter Narzissmus). Am Ende der 10 Jahre Ausharren und nervlich am Rand von allem, ließ ich mich beraten, suchte mir einen guten Job, nahm das Kind und zog aus. Mein Sohn hatte ihn "durchschaut" und möchte mit seinem Vater nichts mehr zu tun haben. Sein Vater hat ihn als kleinen Konkurrenten wahrgenommen und hat sich emotional nie um ihn gekümmert. Ich war also auch während der Ehe bereits alleinerziehend. Im Grunde ist es eine Ehe, die auf einer Lüge basiert hat. Er hatte mir beteuert, er wäre bei den Baptisten und möchte seinen Glauben auch leben. Das Gegenteil kam während der Ehe zum Vorschein. Ich wurde psychisch missbraucht, das Kind auch.. wir wurden belogen, als lästige Anhängsel behandelt. In der Öffentlichkeit wurde der Schein einer "heilen Familie" aufrecht erhalten.

    Nun bin ich also seit 3 Jahren geschieden und da die Bibel die "Wiederheirat einer Geschiedenen" verbietet, habe ich mich eigentlich damit angefreundet, dass ich erst wieder heiraten werden, wenn mein Ex-Mann gestorben sein wird.

    Ist das korrekt so? Danke für eine fundierte Antwort im Voraus!!!

  • Nun bin ich sehr gespannt wie man meinen "Fall" (das kann man so oder so verstehen..) einschätzen würde. Ich bin dankbar für eine Reaktion.

    Hallo mascha, herzlich willkommen hier im Forum und Deinen mutigen Beitrag! Es ist bitter wenn man irgend wann im Leben feststellt, das man getäuscht und jemanden anderen kennenlernt als man gedacht hatte. So geht es mir sogar mit dem eigenen Bruder.

    Jesus hat sich zur Scheidung geäußert und Mose auch Gründe aufgeführt!

    Aber unser Leben besteht aus vielen unterschiedlichen Fassetten.

    Da wir einen lieben und barmherzigen Gott haben, kann ich mir nicht vorstellen das Gott von uns verlangt mit Lügnern und Betrügern Gemeinschaft zu haben, aber auch nicht das man alleine bleibt!

    Ich habe eine Geschiedene geheiratet und Gottes Segen und Beistand erfahren!

    Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Joh. 3,16

  • Nun bin ich also seit 3 Jahren geschieden und da die Bibel die "Wiederheirat einer Geschiedenen" verbietet, habe ich mich eigentlich damit angefreundet, dass ich erst wieder heiraten werden, wenn mein Ex-Mann gestorben sein wird.

    Hallo liebe Mascha!
    Danke für Deine Anfrage.
    Gehen wir von den drei klassischen Scheidungs-, und so man will, auch von den drei dadurch möglichen Wiederverheiratungsmöglichkeiten aus:

    1. Der Tod des Ehepartners. Römer 7,2: "Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes." (Elberfelder Bibel)

    2. Wenn man mit einem ungläubigen Mann verheiratet ist oder war, die Scheidungsmöglichkeit, wenn der ungläubige Mann dies wünscht. Danach sei man nicht mehr gebunden/versklavt". 1. Korinther 7,15: "Wenn aber der Ungläubige sich scheidet, so scheide er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen <Fällen> nicht gebunden; zum Frieden hat uns Gott doch berufen."
    Diese Aussage wird von vielen Gemeinschaften als nicht mehr in ein Eheverhältnis (vor Gott) gebunden zu sein angesehen, damit wird auch die Wiederverheiratung als berechtigt angesehen. Sieht man sich Römer 7,2 und 1. Korinther 7,15 im Vergleich an, dann findet man bei vielen Übersetzungen, bei beiden Bibelstellen, das Wort "gebunden". Obwohl es nicht dasselbe griechische Wort ist, so ist die Aussage dennoch nahezu dieselbe, weshalb die Übersetzung mit demselben Wort durchaus berechtigt ist. Bei Römer 7,2 ist klar, dass man wieder heiraten darf, bei 1. Korinther 7,15 ist man dann auch nicht mehr an den Ehemann versklavt oder gebunden. Damit sollte auch verstanden werden können, dass eine Wiederverheiratung für die Frau nach einer Scheidung ebenso erlaubt ist, wie bei Römer 7,2.
    Bei Esra wurden heidnische Frauen (also im biblischen Sinn "Ungläubige"), wieder weggeschickt, weil die Ehe vor Gott nicht mehr galt, selbstverständlich durften die jüdischen Männer dann andere Frauen heiraten.

    Wenn ein Mann "vorgibt" gläubig zu sein, also getaufter und gläubiger Baptist, sich dies aber nach der Eheschließung als Falschaussage herausstellt, dann kann man nicht von einem gläubigen Ehemann sprechen, sondern von einem Ungläubigen. Wenn er also eine Scheidung will und ihr zustimmt, dann sollte man frei (also nicht mehr gebunden) sein, um wieder heiraten zu dürfen.

    3. Die Scheide- und Wiederverheiratungserlaubnis durch sexuellen Ehebruch des Ehepartners. Matthäus 19,9: "Ich sage euch aber, dass, wer immer seine Frau entlässt, außer wegen Hurerei, und eine andere heiratet, Ehebruch begeht; und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch."
    Ein weiterer Punkt ist, dass in der Regel nach einer gesetzlichen Scheidung und Trennung vom Geschiedenen, es in einer gewissen Zeit zu einem sexuellen Kontakt des Geschiedenen mit einer anderen Person kommt. Dadurch wird der Bestand des sexuellen Ehebruchs (hier ist die Ehe vor Gott und nicht die vor dem Zivilrecht gemeint) erfüllt. Eine Scheidung (besonders vor Gott) und Wiederverheiratung sollte dann möglich sein, wenn dies offensichtlich der Fall ist.
    Im alten Israel war bei sexuellem Ehebruch die Steinigung des sexuellen Ehebrechers verordnet. Dadurch war der andere Ehepartner automatisch nicht mehr gebunden, den der Ehepartner war gestorben. Damit konnte wieder geheiratet werden. Im Grunde gilt dasselbe Recht der Wiederheirat auch heute, wenn der Ehepartner mit anderen sexuell verkehrt. Dass heute nicht mehr gesteinigt wird, soll nicht zulasten des betrogenen Ehepartners gehen, dass dieser nun nicht mehr heiraten kann.

    Diese drei Möglichkeiten werden von vielen christlichen Gemeinschaften als Möglichkeiten zur Scheidung und Wiederverheiratung anerkannt.
    Wenn man in einer kleineren adventistischen Gemeinschaft als Glied ist und bleiben möchte, dann ist natürlich diese Gemeinschaft nach deren Regeln zu fragen, wann eine Wiederverheiratung erlaubt ist. So wie mir kleinere Adventgemeinschaften bekannt sind, wird meist nur die Wiederverheiratung beim Tod des Ehepartners erlaubt. Dies kann den Grund haben, dass man als Gemeinde nicht beurteilen kann, wer welche Schuld an der Scheidung oder sogar am Fremdgehen des Ehepartners trägt. Diese Nichtbeurteilbarkeit der Schuldfrage wird aber in der Bibel nicht thematisiert, weil dies immer schwer oder gar nicht von der Gemeinde beurteilt werden kann (und offenbar auch nicht sollte). Aber dennoch war es biblisch möglich, sich von Ungläubigen oder von Ehebrechern scheiden zu lassen und wieder zu heiraten, daher ist dieser Einwand der eigentlichen Schuldfrage zwar menschlich verständlich, aber rein biblisch nicht berechtigt, sondern ein Menschengebot.

  • Lieber Bogi, lieber Junker,

    ich danke euch!!

    Diese Antworten muss ich erst einmal "verdauen" und es erleichtert mich unendlich.

    Es gibt zur Zeit niemanden, der für mich in Frage käme. Deshalb muss ich mir eigentlich keine Gedanken um das Thema machen. Zusätzlich bin ich mit der Erziehung meines Sohnes, der mittlerweile 13 Jahre alt ist, wirklich gut ausgelastet.

    Aber es war für mich eine große, offene Frage, deren fundierte Beantwortung ich mir insgeheim auch sehr gewünscht habe. <3

    Alles Gute, Bogi, für die Ehe mit der ehemals geschiedenen Frau, schöne Grüße unbekannter Weise.

    Wie gesagt, mir fällt ein Zentner vom Herzen. Und ich wünsche allen eine gute Zeit in diesen schwierigen Zeiten!!!

    Segensgrüße,

    Mascha

  • Aber es war für mich eine große, offene Frage, deren fundierte Beantwortung ich mir insgeheim auch sehr gewünscht habe. <3

    Alles Gute, Bogi, für die Ehe mit der ehemals geschiedenen Frau, schöne Grüße unbekannter Weise.

    Wie gesagt, mir fällt ein Zentner vom Herzen. Und ich wünsche allen eine gute Zeit in diesen schwierigen Zeiten!!!

    Liebe Mascha,
    es ist gut, wenn man anfängt, auch außerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft nach Rat zu suchen. Für Fragen der Ehescheidung und Wiederverheiratung kann man auch in der Adventgemeinde ganz allgemein anfragen, wie die Stellung dazu ist. Jeder - auch ein nicht Gemeindeglied - hat das Recht zu erfahren, was andere Gemeinschaften bei bestimmten Fragen für eine Ansicht vertreten, auch wenn die eigene Gemeinde vielleicht andere Ansichten hat. Wie heißt es so schön in der Heiligen Schrift, Sprüche 15,22: "Pläne scheitern, wo keine Besprechung ist; wo aber viele Ratgeber sind, kommt etwas zustande."

    Alles Liebe und Gute für Dich und ich hoffe, dass Du trotz dieser schweren Enttäuschung Dein persönliches Glück mit einem liebevollen und vom Geist Jesu geleiteten Partner noch finden wirst. Nicht jeder ist für das Alleinbleiben geschaffen.

  • Alles Gute, Bogi, für die Ehe mit der ehemals geschiedenen Frau, schöne Grüße unbekannter Weise.

    Ich wollte es noch klarstellen, es ging noch bisschen weiter...nachdem sie mich (die geschiedene Frau) einige male betrogen hatte, habe wir uns getrennt.. Die Kinder sind mittlerweile verheiratet und haben selbst Kinder. Der Älteste hat sich der Gemeinde in Köln angeschlossen...Ich lebe seit 22 Jahren in einer Liebesbeziehung mit einer katholischen Frau, durfte 15 Jahre Gemeindeleiter sein! Seit Jahren haben wir als Familie mit meiner geschiedenen Frau eine gute Beziehung und pflegen ein herzliches Miteinander! Ohne Gottes Hilfe wäre eine Vergebung von meiner Seite sehr schwer gewesen! Heute bin ich glücklich und dankbar auf mein Herz und Gottes Stimme gehört zu haben und nicht auf "religiöse Besserwisser"! Geh geduldig den Weg der Liebe und wenn die Zeit reif ist, wir Dir Gott gutes tun!:)

    Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Joh. 3,16