• Hallo,

    hatte das Umgangsrecht eingeklagt vor dem Familiengericht, und seit ist es auch gut gelungen
    und nur das immer dann kamm von meiner ex, die Mutter von meinem Kind, das sie mich nach Geld fragt, zb. für die Fahrschule weil sie den Füherschein macht usw. und auch das sie Geld leihen wollte von meiner Mutter weil sie ein Auto kaufen wollte oder ein Roller.

    und weil ich ihr mitgeteilt habe das es meine Mutter nicht leihnen kann, so ca. 800,- € für ein Auto oder Roller, hat sie sich nicht mehr bei mir gemeldet, ich vermute das sie mich nur mein Kind sehen lasst wenn ich ihr Geld gebe oder mache was sie erwartet, und wenn ich das ich es nicht sehen kann, und erpresst mich damit bzw. benutzt das Kind.

    es ist nur eine Vermutung und kann ich nicht Beweisen, aber falls es so ist was würdet ihr machen bzw. wonach würdet ihr mir Raten ?

  • aber falls es so ist was würdet ihr machen bzw. wonach würdet ihr mir Raten ?

    Versuchen über Freunde mit ihr in Kontakt zu kommen und Ihr die Augen "versuchen zu öffnen"...und Beten.

    Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Joh. 3,16

  • menoflip: Das ist für Außenstehende, die Euch und euer Verhältnis praktisch gar nicht kennen, schwer zu beurteilen. Ich würde aber derzeit nicht wie Bogi zu einem indirekten Anschleichen raten. Stattdessen empfehle ich Dir, Dich nicht in Vermutungen darüber hineinzusteigern, was Deine Ex-Frau vielleicht meint oder beabsichtigt. Du befürchtest, sie wolle Deinen Sohn als Druckmittel gegen Dich benutzen, und Du vermutest, sie wolle nun doch unterbinden, dass Du Deinen Sohn triffst. Du befürchtest, Du vermutest. Das sind keine Fakten. Solche Vermutungen können bei jedem Treffen und jedem Telefonat mit Deiner Frau die Stimmung verderben und Deine Vermutungen können sogar verhindern, dass Du bei Deiner Ex-Frau erreichst, was Du möchtest, weil Du vielleicht schon mißtrauisch oder aggressiv auftrittst, bevor groß etwas geschehen ist. Denke nicht an diese Vermutungen, sondern bleib bei der Sache: Frage Deine Frau, wann genau Du Deinen Sohn als nächstes sehen kannst. Weise Sie, wenn Sie ausweicht, daraufhin, dass Du ein Umgangsrecht hast und bitte sie, Dir deshalb jetzt vorzuschlagen, wann und wo Du Deinem Sohn als nächstes treffen kannst. Wenn Sie sagt, sie müsse sich das erst überlegen oder dergleichen, dann verlange von ihr, dass sie Dir zum Beispiel bis übermorgen mehrere mögliche Termine für das nächste Treffen mit Deinem Sohn nennt.

    Im übrigen würde ich Dir raten, Dir eine Liste anzulegen, auf der Du notierst, an welchem Tag Du was mit Deiner Frau vereinbart hast und wann ein Treffen mit Deinem Sohn stattfand oder gegebenenfalls entgegen einem Versprechen ausfiel oder vereitelt wurde. Falls sich heraustellen sollte, dass Deine Frau Dein Umgangsrecht hintertreibt, brauchst Du genaue Daten über alle Vorfälle. Diese Notizen sollten aber nicht im Vordergrund stehen. Schreib 's Dir einfach auf und denkt erst einmal nicht weiter darüber nach!

    Das wäre, was ich im Moment dazu sagen kann. Allerdings wirst Du selber am besten spüren, wann welches Verhalten gegenüber Deiner Ex-Frau und Deinem Sohn angemessen ist.

    Grüße
    Daniels

    "Prüft alles und, was gut ist,
    das behaltet. Aber was böse ist,
    darauf lasst euch nicht ein..."

    1. Thessalonicher 5, 21.22

    "Wähle das Leben, damit du lebst."
    5. Mose 30, 19

    2 Mal editiert, zuletzt von Daniels (12. Februar 2014 um 22:07)

  • Hallo,

    habe ihr mitgeteilt sie sollte mir bescheid sagen, wann wir uns wieder mit dem Kind treffen können, sie hat sich noch nicht gemeldet, und was mache ich wenn sie sich nicht mehr meldet? sie hat sich immer nur gleich gemeldet wenn man ihr Geld gegeben hat.

    Ich muss dann mal abwarten, so ca. 2 Wochen, und wenn sie sich dann nicht mehr meldet, dann nochmal zum Jugendamt.

  • dann nochmal zum Jugendamt.

    Ich würde erst gemeinsame Freunde bemühen... Jugendamt erst als letzte Möglichkeit lassen.

    Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Joh. 3,16

  • Hallo,

    ich habe keine Gemeinsame Freunde mit ihr, und falls nötig, wäre eigentlich eine Fachanwältin für Familienrecht gut eine auch Adventistische Rechtsanwältin besser ?

  • Adventistische Rechtsanwältin besser

    Ist die Mutter Deines Kindes Adventistin? Wenn schon Rechtsanwalt dann jemand zu dem Du Vertrauen hast. Jemand der Versteht das Herz eines Menschen zu erreichen.

    Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Joh. 3,16

  • Hallo,

    nein sie ist keine Adventistin, sie ist glaub soweit ich es weiß Evangelisch, ich meine nur ob Adventistische Rechtsanwälte besser sind? wegen einer anderen sache war ich bei einer Adventistische Rechtsanwältin,
    sie war schon gut und so alles, aber hat sehr lange gebraucht, liegt auch wahrscheinlich daran das die Kanzlei
    in einem anderen Ort als bei mir leigt, und es da eine Großstadt ist und sie mehr Aufträge haben als in einer Kleinstadt.