Was beinhaltet die EU-Handgepäckregelung?

  • Die EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der
    Europäischen Union sowie von Großbritannien und der Schweiz abgehen,
    unabhängig von deren Bestimmungsort (also auch alle innerdeutschen und
    innereuropäischen Flüge).


    1. Wie lautet die Verordnung?

    Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in
    ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen
    Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Hierbei ist zu beachten,
    dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml
    bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter
    Höchstfüllmenge – ein halbvolles 200ml-Behältnis ist nicht zugelassen)
    befinden. Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem
    durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem
    Fassungsvermögen von max. 1 Liter eingepackt sein.
    Pro Person ist
    nur ein Plastikbeutel gestattet. Der entsprechende Plastikbeutel muss
    transparent sein und einen integrierten Verschluss (z. B. Reiß-, Klett-,
    Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Die einfachste und
    preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit
    Zipp-Verschluss, die in den meisten Supermärkten angeboten werden.


    2. Was zählt zu den "Flüssigkeiten"?

    Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie
    z. B. Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere
    Artikel mit ähnlicher Konsistenz, sowie der Inhalt von Druckbehältern
    wie z. B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray.


    3. Gibt es Ausnahmen für Medikamente oder Babynahrung?

    Ja: Erlaubt sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden
    und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht
    werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder -säfte für mitreisende
    Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle
    ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren
    Notwendigkeit nachweisen (z. B. durch Rezepte, Beschreibung der
    Notwendigkeit, Plausibilität etc.).


    4. Welche Regelungen gelten für Einkäufe in Duty Free Shops bzw. an Bord des Flugzeugs?

    Duty Free-Waren, die am Abflugtag nach der Bordkartenkontrolle in einem
    Geschäft an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs einer
    EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die
    Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem
    transparenten und von der Verkaufstelle versiegelten Beutel befinden.
    Der Beutel muss einen von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem
    Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.


    5. Was ist bei Umsteigeverbindungen zu beachten?

    ...


    6. Ist aufgrund der EU-Verordnung mit längeren Wartezeiten am Flughafen zu rechnen?

    .. aufwändige und genaue Kontrolle des
    Handgepäcks .. bisherigen
    Wartezeiten am Sicherheits-Check verlängern...


    7. Gibt es weitere Sicherheitsbestimmungen, die am Flughafen zu beachten sind?

    Die Passagiere sind dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle am
    Flughafen ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große
    elektronische Geräte, wie z. B. Notebooks, aus den Taschen
    herauszunehmen. Bitte beachten Sie, dass bei airberlin das
    Handgepäckstück in seiner Größe auf maximal 55 x 40 x 20 cm beschränkt
    ist. Ausnahmeregeln, wie z. B. für Musikinstrumente, bleiben weiterhin
    bestehen.


    airberlin hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet
    Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und
    das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

    [quelle]http://www.airberlin.com/site/handgepaeck.php?LANG=deu&[/quelle]

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    d.h. eine Flasche mit 1l Leitungswasser oder so darf man nicht mitnehmen.
    Aber über Essen steht nichts dort. Weiß jemand, ob ich mir z.B. meine selbstgeschmierten Brote mitnehmen darf ??


    Einmal editiert, zuletzt von Jan (11. August 2010 um 23:06)

  • wiso nicht??!! das wäre dann doch total unmenschlich! Wenn so ein Flug , ich weiß nicht wie lang, 20 Stunden dauert und man nichts zu essen und zu trinken mitnehmen darf, sondern das teure Bordessen kaufen muß , wobei ich mich mit Fliegen gar nicht auskenne, wie viel das kostet und ob das im Preis drinnen ist.
    Aber das ist gut zu wissen, weil ich mir zu 99% eine Brotzeit mitgenommen hätte! :)