• Anlässlich eines Artikels, dass Trump einen Erlass über "Religionsfreiheit" unterzeichnet hätte,
    würde ich hier gerne Infos sammeln, die zum Thema Religionsfreiheit passen.

    Zunächst mal eine Definition von WIKI: Religionsfreiheit – Wikipedia

    Religionsfreiheit
    Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt, die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben. Dieses Recht beginnt in Deutschland mit der Religionsmündigkeit. Dies umfasst neben der Angehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft auch die kultische Handlung entsprechend ihrer normativen Lehre sowie ihre aktiven Verbreitung. Insbesondere umfasst sie damit auch das Recht, keiner Religion anzugehören, nicht an einen Gott zu glauben (Atheismus) oder religiöse Annahmen prinzipiell als unentscheidbar zu bewerten (Agnostizismus). Wie jedes andere Grundrecht auch, kann die Religionsfreiheit mit anderen Grundrechten kollidieren („Normkollision“).


    Die Religionsfreiheit ist klassischer Teil der menschenrechtlichen Verbürgungen im Völkerrecht. Sie ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten:
    Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.Die Religionsfreiheit ist auch in Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) festgehalten.
    In Art. 18 des UN-Zivilpakts wird das Recht zum Religionswechsel nicht ausdrücklich genannt. Nach Auffassung des UN-Menschenrechtsausschusses, der den Zivilpakt auslegt und seine Umsetzung überprüft, ist das Recht zum Wechsel der Religion oder Weltanschauung aber eine notwendige Folge des Rechts, eine Religion oder Weltanschauung zu haben oder anzunehmen.[2] Art. 27 UN-Zivilpakt sichert religiösen Minderheiten explizit das Recht zu, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben.


    Meine Frage: Was hat Trump denn genau unterzeichnet?

    Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserm Vater, und dem Herrn Jesus Christus!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das drinnen steht (aus Deinem link)


    "Wichtig sind diese fünf Punkte:

    • Jeder soll seine Religion frei ausleben dürfen – staatliche Institutionen dürfen niemanden diskriminieren.
    • Kirchen und religiöse dürfen sich politisch positionieren – ohne fürchten zu müssen, ihren Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das ist eine Lockerung des sogenannten "Johnson-Zusatz".
    • Religiöse Organisationen sind nicht länger verpflichtet, ihren Mitarbeitern über die Krankenversicherung auch Verhütungsmittel zu finanzieren.
    • Christlich geführte Krankenhäuser sollen nicht verpflichtet sein, die Kosten für Abtreibungen und Schwangerschaftskonfliktberatung zu tragen.
    • Das Finanzministerium soll künftig keine religiösen Organisationen strenger prüfen, nur weil sie sich zu moralischen Fragen äußern."

    Dann finde ich das Dekret gut.

  • Kirchen und religiöse dürfen sich politisch positionieren – ohne fürchten zu müssen, ihren Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das ist eine Lockerung des sogenannten "Johnson-Zusatz".

    Ist das nicht ein Schritt, der fördert dass Politik und Religion nicht mehr so getrennt ist, wie es sein sollte?

    Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserm Vater, und dem Herrn Jesus Christus!

    • Offizieller Beitrag

    Nein, im Gegenteil der Einfluss der Politik wird zurückgedrängt.

    Es geht vor allem um die Antidiskriminierungsgesetzgebung, die Religionsgemeinschaften bzw. deren Institutionen in Gewissenskonflikte bringt. Die Beispiele, die oben gegeben werden sprechen für sich:

    • Wenn christlich geführte Krankenhäuser verpflichtet werden die Kosten für Abtreibungen zu tragen, dann werden sie gesetzlich zu etwas verpflichtet, das sie aus Glaubensgründen ablehnen.
    • Analoges gilt zur Empfängnisverhütung, die (z.B.) konservative Katholiken ablehnen.
    • Wenn sie Homosexualität ablehnen könnten sie aus Antidiskriminierungsgründen verpflichtet werden bekennende Homosexuelle zu beschäftigen etc.
  • Nein, im Gegenteil der Einfluss der Politik wird zurückgedrängt.

    Es geht vor allem um die Antidiskriminierungsgesetzgebung, die Religionsgemeinschaften bzw. deren Institutionen in Gewissenskonflikte bringt. Die Beispiele, die oben gegeben werden sprechen für sich:

    • Wenn christlich geführte Krankenhäuser verpflichtet werden die Kosten für Abtreibungen zu tragen, dann werden sie gesetzlich zu etwas verpflichtet, das sie aus Glaubensgründen ablehnen.
    • Analoges gilt zur Empfängnisverhütung, die (z.B.) konservative Katholiken ablehnen.
    • Wenn sie Homosexualität ablehnen könnten sie aus Antidiskriminierungsgründen verpflichtet werden bekennende Homosexuelle zu beschäftigen etc.

    Das mit der Abtreibung und dem Verbot der Empfängnisverhütung, die seit der Pillen-Enzyklika von Papst Paul VI. („Pillen-Paule”) Katholiken verboten ist, passt nicht zusammen! Denn Empfängnisverhütung verhindert Abtreibungen! In einer funktionierenden Ehe, die Kinder will, braucht es sicher keine! Aber wenn eine Familie schon drei, vier oder fünf oder noch mehr Kinder hat, und keine weiteren mehr will dann allerdings kann man auch einer kath. Frau die Empfängnisverhütung nicht verweigern!

    Mit „Humanae vitae“ – die „Pillen-Enzyklika“ vom 25.7.1968 hat sich die Römisch-Katholische Kirche weltweit lächerlich gemacht, zudem der Papst der Mehrheit seiner Berater, die gegen eine derartige Enzyklika waren, nicht gefolgt ist! Auch sein Nachfolger, der "Polen-Paule" war sogar noch schlimmer! Zitat hieraus: „Humanae vitae“ – wird 50 Jahre alt, Kirche+Leben:„Johannes Paul II. hingegen verteidigte die Lehre von „Humanae vitae“ vehement. Empfängnisverhütung müsse „objektiv als derart unerlaubt beurteilt werden, dass man sie niemals, aus welchem Grund auch immer, rechtfertigen kann“, sagte er im September 1983 in einem Seminar über verantwortliche Elternschaft. „Das Gegenteil davon zu denken oder zu sprechen“ sei wie die Auffassung, es sei „erlaubt, Gott nicht als Gott anzuerkennen“. Im Sexualakt, so Johannes Paul II., wirke Gott als Schöpfer.” ---> Wer hier so unzulässig wie Karol Woytila die Empfängnisverhütungs-Frage mit der Gottes-Frage verknüpft, der handelt selbst gottwidrig! Selbst Papst Johannes XXIII. - der „Reform-Papst", der das II. Vatikanische Konzil 1962 einberief, gab zu, dass der Sexualakt nicht nur zum Kinderkriegen da sei! (steht in dem besagtem Artikel!)
    Und sagte nicht der aktuelle Inhaber des Stuhles Petri, dass „man sich nicht vermehren solle, wie die Karnickel!”? Wo Franziskus Recht hat, da hat er Recht! Das aber geht nur mit Empfängnisverhütung!

    • Wenn christlich geführte Krankenhäuser verpflichtet werden die Kosten für Abtreibungen zu tragen, dann werden sie gesetzlich zu etwas verpflichtet, das sie aus Glaubensgründen ablehnen.


    Im Link steht aber:


    Zitat


    Die Gesetzesänderung erlaubt es kirchlich finanzierten Krankenhäusern, bestimmte medizinische Leistungen künftig zu verweigern. Frauen würden nun gezielt diskriminiert,

    מרנא תא

  • Dieses 'Gesetz zur Religionsfreiheit' scheint mir insofern gefährlich zu sein,
    als die freie Ausübung einer Religion sehr oft eben auch in der Diskriminierung
    oder Unterdrückung anderer enden kann, wenn das 'Recht' nicht eingeschränkt wird.
    Insbesondere dann, wenn zur 'Freiheit' einer Religion gehört,
    als Vertreter öffentlicher Belange seine religiösen Maßstäbe anzuwenden,
    kann es da zu erheblichen Problemen kommen.

    So könnte z.B. ein islamlischer Richter argumentieren,
    dass er nur nach den Regeln der Scharia zu richten gedenkt,
    eine evangelikale Schulleiterin könnte verfügen, dass der Lehrplan sich streng an ihrem Glauben orientiert,
    ein Krankenhauschef, der zu den Zeugen Jehovas gehört,
    könnte Schwerverletzten die Bluttransfusion verweigern ...

    Deshalb halte ich es auch für fragwürdig,
    wenn z.B. das einzige Krankenhaus in einer ländlich strukturierten Gegend
    oder die einzige Apotheke dort medizinische Leistungen einfach so verweigern darf ...

    Nicht alles, was gezählt werden kann, zählt (Einstein)

    • Offizieller Beitrag

    Insbesondere dann, wenn zur 'Freiheit' einer Religion gehört, als Vertreter öffentlicher Belange seine religiösen Maßstäbe anzuwenden

    Es geht - soweit ich gelesen habe nicht um so eine "Freiheit". Im Übrigen wurde das in den USA in mehreren Fällen ausjudiziert, ob z.B. eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare verweigert werden kann.


    So könnte z.B. ein islamlischer Richter argumentieren,
    dass er nur nach den Regeln der Scharia zu richten gedenkt,

    Das ist erstens eine Hypothese, die durch den gegenständlichen Erlass in keiner Weise gedeckt wäre. Andererseits machen Ähnliches gerade Deutsche Richter häufig, dass sie solche Überlegungen in Urteile einfließen lassen (z.B. in Familienrechtssachen).


    Deshalb halte ich es auch für fragwürdig,
    wenn z.B. das einzige Krankenhaus in einer ländlich strukturierten Gegend
    oder die einzige Apotheke dort medizinische Leistungen einfach so verweigern darf ...

    Ein Abtreibung ist keine "medizinische Leistung" auf die jemand - ethisch betrachtet - Anspruch hätte. Es geht hier nicht um Heilung die jemandem verweigert wird, sondern um staatlicherseits (in manchen Bundesstaaten) nicht sanktionierte Tötung (um nicht zu sagen Mord).

  • ja, es ist ein Frage der Ethik,
    und ich möchte auch nicht gerne diejenige sein, die entscheiden muss,
    ob ein 13-jähriges Kind, das Opfer einer Vergewaltigung wurde,
    die daraus erwachsende 'Frucht' dennoch austragen muss,
    genausowenig, wie ich für die psychischen Schäden verantwortlich sein möchte,
    die eine junge Frau, die vom eigenen Vater missbraucht wurde,
    durch die Geburt eines inzestiösen Kindes davonträgt,
    und ich möchte auch keine Frau verurteilen,
    weil sie nicht in der Lage ist, ein Kind großzuziehen,
    das auf Grund der vorgeburtlichen Untersuchungen schwer behindert zur Welt kommen wird
    und von dem sie weiß,
    dass es wohl kaum geeignete Adoptiveltern oder eine angemessene 'Pflege',
    zu der eben auch eine intensive Zuwendung gehört, finden wird.

    Deshalb finde ich auch die deutsche Regelung gut,
    nach der jeder verantwortliche Arzt nach den gesetzlichen Vorgaben selbst entscheiden kann,
    in welchen Fällen er eine Abtreibung vornimmt oder eben nicht,
    dazu muss er sich keineswegs mit seiner 'Religionsfreiheit' rechtfertigen.

    Aber darum geht es mir in dieser Diskussion doch eigentlich gar nicht,
    mir geht es vielmehr darum, dass öffentliche Institutionen, die für alle Bürger da sein sollen,
    im Rahmen der Gesetze für sie da sind, auch wenn ihre religiöse Überzeugung den Gesetzen widerspricht,
    ansonsten müssen sie sich eben entscheiden, ob ihre Religion sich mit der Arbeit in der Institution verträgt,
    oder ob sie lieber eine andere Arbeitsstelle wählen.
    Und manche 'religiösen' Überzeugungen sind eben auch durchaus strafbar:
    z.B. Beschneidung kleiner Mädchen, Steinigung von 'Ehebrecherinnen', Vielweiberei ...
    na ja, und ein Biologielehrer, der überzeugter Kreationist ist,
    hat eben im öffentlichen Schuldienst auch nichts verloren,
    auch wenn Herr Trump das anders sieht ...

    Für den medizinischen Bereich:
    Eine Arztpraxis mit Kassenzulassung muss ihrem Patienten jede Behandlung ermöglichen,
    die in unserer demokratischen Gesellschaft zulässig ist,
    wenn er sie aus religiösen Gründen nicht durchführen möchte,
    muss er seinen Patienten an einen passenden Kollegen weiterleiten.

    Was aber Trump mit seinem Gesetz getan hat,
    war schlicht und ergreifend eine Anbiederung an seine rechtsevangelikale Wählerschaft,
    der weiß doch gar nicht, was 'Religionsfreiheit' überhaupt ist ...

    Nicht alles, was gezählt werden kann, zählt (Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Ghasel (8. Juni 2020 um 17:36)

  • weil sie diese mit ihrer christlichen Haltung nicht vereinbaren können.


    da stand "medizinische Leistungen". das kann eine Beratung sein. Oder ein Rezept.
    Neben Abtreibung gibt es auch Streit um Behandlungen von Transgender-Personen, und unnötige Operationen bei Intersex-Kindern (die bestimmte Christen unbedingt durchführen wollen).
    Und natürlich der Kampf gegen das Verbot der Konversionstherapie.

    Was macht man mit einem Apotheker, der die Herausgabe von bestimmten Medikamenten verweigert? obwohl ein gültiges Rezept vorliegt?

    מרנא תא


  • Was macht man mit einem Apotheker, der die Herausgabe von bestimmten Medikamenten verweigert? obwohl ein gültiges Rezept vorliegt?


    Man zieht ihm die Ohren lang, oder geht zur nächsten Apotheke. ^^

    • Offizieller Beitrag

    da stand "medizinische Leistungen". das kann eine Beratung sein. Oder ein Rezept.

    Nicht alles was technisch möglich und gesetzlich erlaubt ist kann jeder mit seinem Gewissen vereinbaren. Daher sollte niemand, auch keine medizinische Einrichtung (auch kein Bäcker, der keine Hochzeitstorte für eine gleichgeschlechtliche Ehe dekorieren will) gezwungen werden eine Leistung zu erbringen, die gegen das eigene Gewissen geht. - Jedenfalls ist das mein Verständnis von Religions- und Gewissensfreiheit. Unterlassung möglicher Dinge muss akzeptabel sein, sonst ist es keine Religions- und Gewissensfreiheit, sondern eine Phrase.
    Übrigens steuern wir gerade auf so eine Situation hin, gesamtgesellschaftlich. Nur was der "liberale Mainstream" für gut hält, ist gut, alles andere wird diskreditiert.
    Eine Diktatur der (unchristlichen) Werte baut sich da auf. Toleranz wird "gerufen" - Intoleranz wird gelebt.
    Zum Beispiel im Fall des Bäckers, der sehr wohl eine Hochzeits-Torte herstellen und liefern wollte, auch das Dekomaterial, aber eben nicht selbst dekorieren wollte. Daraus hat man dann Diskriminierung gezimmert und behauptet er hätte überhaupt die Torte verweigert (was mich auch nicht gestört hätte, es gibt auch andere Bäcker).

    Ob Religions- und Gewissensfreiheit erlaubt Dinge zu tun, die das Gesetz verbietet (z.B. Tiere schächten), das ist eine andere Ebene. Etwas zu tun, was man für richtig hält (glaubt) das gesetzlich verboten ist fällt meines Erachtens in der Regel nicht unter die Religions- und Gewissensfreiheit.
    Ausnahmen sind wohl dort gegeben, wo der Staat (Gesetzgeber) Dinge gebietet, die mit dem Gewissen nicht vereinbar sind (klassisches Beispiel: Judenverfolgung).

  • Übrigens steuern wir gerade auf so eine Situation hin, gesamtgesellschaftlich. Nur was der "liberale Mainstream" für gut hält, ist gut, alles andere wird diskreditiert.
    Eine Diktatur der (unchristlichen) Werte baut sich da auf. Toleranz wird "gerufen" - Intoleranz wird gelebt.

    Da gibt es Leute, die nennen das Verschwörungstheorie, was du hier schreibst;-)

    Es wäre schön, wenn sich die sprachbegabten Gläubigen mal die Mühe machen würden die feine Strategie
    der Unterwanderung vom Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschreiben.
    Das Gesamtkonzept Gottes für die Werte, die wir haben und leben sollten, bezieht sich oft auf das Wort Liebe.
    Wie unterschiedlich "Liebe" verstanden wird, zeigt schon wie sehr es auf die Definition ankommt.
    An der Definition der "Werte" wird so deutlich medial gearbeitet, die "Frames" sind so nah an der biblischen Sprache, aber bedeuten etwas ganz anderes.
    Kann man das so sagen?
    Es ist ein bisschen wie ein vom Wasser unterspülter Campingplatz, der irgendwann alle ins Meer reißt.


    Und manche 'religiösen' Überzeugungen sind eben auch durchaus strafbar:
    z.B. Beschneidung kleiner Mädchen, Steinigung von 'Ehebrecherinnen', Vielweiberei ...
    na ja, und ein Biologielehrer, der überzeugter Kreationist ist,
    hat eben im öffentlichen Schuldienst auch nichts verloren,
    auch wenn Herr Trump das anders sieht ...

    Traditionen aus Unkenntnis der Religion und ihrer wirklichen Inhalte.....
    Aber das mit dem Biologielehrer finde ich diskriminierend, denn ein Lehrer ist sehr wohl auch fähig beide Theorien als Theorien zu lehren.

    Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserm Vater, und dem Herrn Jesus Christus!

  • ....

    Traditionen aus Unkenntnis der Religion und ihrer wirklichen Inhalte.....Aber das mit dem Biologielehrer finde ich diskriminierend, denn ein Lehrer ist sehr wohl auch fähig beide Theorien als Theorien zu lehren.


    Ich denke in der Wissenschaft versteht man unter einer Theorie etwas anderes als im allgemeinen Sprachgebrauch.


    " Diktatur" der Werte ?

    Ist das nicht ein bisschen ein hartes Wort ? Unabhängig vom Weltbild gibt es wohl immer einen Mainstream und bestimmte " Subkulturen". ( soll jetzt nicht abwertend gemeint sein. ) Und der Mainstream hat naturgemäß einen größeren Einfluss auf das Denken der Menschen.

    Ob man sich die Torte oder die Trauung einklagen muss, weiß ich auch nicht, aber man muss Intoleranz von staatlicher Seite auch nicht tolerieren. Religionsfreiheit heißt eben auch, dass der eigene Gott für andere Mitmenschen nicht unbedingt maßgeblich ist. Und die Diskussion um Abtreibung ist ja auch sehr spirituell geprägt, dass quasi mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle schon der göttliche Funke übergesprungen ist. Kann man ja meinetwegen vertreten, nur bei so Begriffen wie "Babycaust" dreht sich mir immer ein bisschen der Magen um.

    -

  • ....

    , dass quasi mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle ( - so schon Origenes, der aber ein Katholik - was könne wir anderes als diesenVerteter des "Tieres" schroff abzulehnen !) schon der göttliche Funke übergesprungen ist. Kann man ja meinetwegen vertreten , nur bei so Begriffen wie " Babycaust " dreht sich mir immer ein bisschen der Magen um.


    Erstens ist bei der vereinigung von Ei- und Samenzelle ein absolut einmaliges menschliches Wesen entstanden mit Geschlecht, sexueller Orientierung ( - auch wenn dies einigen nicht passt !), Haarfarbe, Musikalität und und und und - zweitens passt der Babycaust bestens: Was uns nicht passt, wird simpel umgebracht. Ist man mit dem Termin etwas in Verzug, so sprechen die Fachleute von "Fetocid". Statistiken, wieviele schwangerschaftsabbüche streng medizinisch indiziert, wieveiel die Folge eines Verbrechens sind, habe ich noch keine vorgelegt bekommen. In die Diskussion gebracht werden sie jedenfalls häufigst, an der Spitze der aufgezählten Gründe. Seltsam, was ?

    Und den Spartanern - welche die ihnen nicht passenden Neugeborenen den Felsen hinuntergeworfen haben sowie Völker des südöstliche Mittelmeerraumes eines als im Kampf Unterlegene geopfert, teils aber auch Bevölkerungspolitik betrieben - so starben die Mütter wenigstens nicht an dem mit der Stricknadel perforierten Unterus! Oder einer so eingebarchten Sepsis! Na ja, die Heiden!!

    Ich war bei den Bemühungen hochrangiger Katholiken dabei, als man Schritte gegen den §144 plante: So wurde die letzte Geburtshilfe Abteilung ( = Aussbildungsstelle ! für den Nachwuchs), welche bis dato von einem Katholiken geleitet worden war, trotz dringlicher Briefe an den Kardinal von der RKK nicht einmal versuchsweise beeinsprucht! Neue Chefs mussten vor ihrer Ernennung eine Erklärung unterschreiben - - wie weit der Passus, dass niemand des Personals von der Staionsgehiilfin bis zum OA - auch nicht irgend einen Nachteil aus seiner strikten Ablehnung erdulden dürfe - ist meines Wissens nach NIE exekutiert worden - o ja, ein I. OA hat seinen Posten verloren. (nach einem "amikale Gespräch" mit seinem Chef).

    Religionsfreiheit?

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

  • Die röm. Kirche VERSUCHT immer, seit Konstantin und Augustinus "Staat im Staate" zu sein. Das ist ihr scheinbarer "katholischer" Anspruch. Dabei ist sie nur eine häretische Interessen-Gemeinschaft, welche der Autorität der biblischen Apostel NICHT folgt.

  • Was macht man mit einem Apotheker, der die Herausgabe von bestimmten Medikamenten verweigert? obwohl ein gültiges Rezept vorliegt?

    Wenn Du in einer ländlichen Gegend wohnst, in der die nächste Apotheke mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine 'Tagesreise' entfernt liegt, dann ziehst Du womöglich den ersten Teil von Yppsis Antwort in Betracht ...

    Man zieht ihm die Ohren lang, oder geht zur nächsten Apotheke.

    Das eigentliche Problem scheint mir, dass die Freiheit des einen dort endet, wo die Freiheit des anderen eingeschränkt wird, wenn ich also weder der Freiheit eines homosexuellen Paares, das anlässlich seiner legitimen 'Hochzeit' gerne eine schön dekorierte Hochzeitstorte hätte, noch das Recht des Bäckers, der aus religiösen Gründen homosexuelle Hochzeitsfeiern ablehnt, einschränken möchte, dann muss ich dafür sorgen, dass es vor Ort auch andere Bäcker gibt, die einen entsprechenden Auftrag nicht ablehnen würden ...

    Genauso ist es mit medizinischen Einrichtungen, es ist zwar akzeptabel, dass einzelne Ärzte und Krankenpfleger bestimmte Leistungen aus Gewissensgründen verweigern, aber es ist nicht akzeptabel, wenn die komplette Belegschaft des einzigen Krankenhauses in der Gegend dies tut.

    Und hier geht es nicht nur um Abtreibung, von der 'Religionsfreiheit' wäre dann ja z.B. auch ein Krankenhaus gedeckt, dessen Mitarbeiter sich aus religiösen Gründen weigern, Bluttransfusionen oder Organtransplantationen vorzunehmen ...

    Nicht alles, was gezählt werden kann, zählt (Einstein)