- Offizieller Beitrag
Und hier geht es nicht nur um Abtreibung, von der 'Religionsfreiheit' wäre dann ja z.B. auch ein Krankenhaus gedeckt, dessen Mitarbeiter sich aus religiösen Gründen weigern, Bluttransfusionen oder Organtransplantationen vorzunehmen ...
In der Praxis (und davon gingen wir aus, nämlich von einem bestimmten Erlass) geht es um Abtreibung. Und ja, wenn ein Krankenhausträger Bluttransfusionen ablehnt, wird er bestimmte Behandlungen nicht anbieten können. In der Praxis wird das dann kaum funktionieren, auch ein Krankenhaus ist an gewisse kaufmännische Regeln gebunden.
Es wäre Aufgabe des Staates gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass eine andere medizinische Einrichtung verfügbar ist, aber nicht jemanden zu einem Eingriff zu zwingen, den er ablehnt.
Und was den Bäcker betrifft: Es gibt kein "Recht auf eine Hochzeitstorte" - bei einem lebensbewahrenden medizinischen Eingriff wäre das noch anders.