- Offizieller Beitrag
die bitteschön welche Berechtigung haben Staatsfeiertag zu sein????
sie sind im Konkordat (einem Staatsvertrag) vereinbart.
- 6. Jänner (Epiphanie): kirchlicher Festtag, durch das Konkordat geschützt;
- Ostermontag: kirchlich, nicht durch das Konkordat geschützt;
- Christi Himmelfahrt: kirchlich, durch das Konkordat geschützt;
- Pfingstmontag: kirchlich; nicht durch das Konkordat geschützt;
- Fronleichnam: kirchlich, durch das Konkordat geschützt;
- 1. Mai (Staatsfeiertag): säkularer Festtag;
- 15. August (Aufnahme Mariens in den Himmel): kirchlich, durch das Konkordat geschützt;
- 26. Oktober (Nationalfeiertag): säkularer Festtag;
- 1. November (Allerheiligen): kirchlich; durch das Konkordat geschützt;
- 8. Dezember (Mariä Erwählung): kirchlich; durch das Konkordat geschützt;
- 25. Dezember (Weihnachten): kirchlich; durch das Konkordat geschützt;
- 26. Dezember (Stephanus): kirchlich; nicht durch das Konkordat geschützt.