Begründung - Warum Hebräer 9:11.ff. die Symbolik des "Erstlingstages" (Lev. 23:9.-14.) erfüllt, NICHT des "Entsühnungstages" (Lev. 23:26.-32.)
1. Der Kontext
Verse 1.-7. sind KEINE Einzeldarstellung des Allerheiligsten/Entsühnungstages, sondern summarischer Überblick über das ganze "Begegnungszelt".
Der Sinnabsatz endet mit Vers 7.
Vers 8. beginnt neuer Gedanke "Vor Jesus noch nicht erfüllt".
Vers 11. beginnt wieder ein neuer Sinnabsatz "Erfüllung durch Jesus.
Das Wort " einmal" Vers 7 entspricht NICHT der Bedeutung von "einmal" Vers 12. Das "einmal" Vers 12. ist identisch mit dem "einmal" Vers 26.28. Dieses " einmal" ist die Erfüllung des Passah-/"Erstlingstages" durch Jesus.
Die Wiederkunft Jesu "zum zweiten Mal" Vers 28. ist auch EINMALIG. Parallele Vers 27. "Zum Gericht"
Das " einmal" Vers 7. bezieht sich in der Erfüllung durch Jesus nicht auf das "erste Mal" Vers 12.25.26. sondern auf das "Zweite"/endgültige.
2. Zeitlicher Kontext des Jahresablaufs
Der Erstlingstag ist gekoppelt an die "Tage des Ungesäuerten" (frühestens nach Vollmondstag), also im Frühjahr.
Der Entsühnungstag ist gekoppelt an den 10. Tag im Herbstneumond/Siebte Posaune. Am 15. folgt Laubhütten/ewige Hütten. Zwischen Erstlingstag und Entsühnungstag liegen also Sieben Posaunen und 5 der sieben Siegel.
Die Herbsttage wurden im Römischen Kirchenkalender ignoriert.
Fortsetzung folgt.