Neulich ging die Meldung eines Arztes eines katholischen Krankenhauses in Deutschland durch die Presse, der von seinem Arbeitgeber, der katholischen Kirche, entlassen wurde, weil er privat nach einer Ehescheidung mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen lebt. Der Europäische Gerichtshof gab diesem Arzt Recht ind stellte Diskriminierung fest. Nun entscheidet das Bundesarbeitsgericht endgültig.
In einem weiteren Fall aus ähnlichen privaten Gründen gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Chorleiter Recht, der von seinem Arbeitgeber, der katholischen Kirche, entlassen wurde:
Kirche kündigt Chorleiter: Kein Schadensersatz
Die Liste könnte endlos weiter geführt werden.
Die katholische Kirche macht sich der Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung schuldig.