• In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gilt ab morgen (24. Mai) ein neues Datenschutzgesetz – eng angelehnt an die neue EU-Verordnung mit einigen kirchenspezifischen Detailregelungen. Ein hochsensibles Thema. Was heißt das ganz praktisch? Ein Beispiel: „Whatsapp geht überhaupt nicht“, sagt Oberkirchenrat Michael Jacob, Datenschutzbeauftragter der EKD. Wer also sein Kirchcafé im Gruppenchat via Whatsapp organisiert, der verstößt gegen das Kirchengesetz. Punkt. Dafür können Kirchengemeinden – mit aller Vorsicht – nun bei Facebook aktiv werden. „Ob die Nutzung damit auch dauerhaft datenschutzkonform ist, muss noch geklärt und entschieden werden“, so Jacob, der allerdings selbst weiß, dass zahlreiche Gemeinden Facebook schon lange nutzen.
    Darf der Gemeindebrief künftig beim Bäcker ausgelegt werden? Und, falls er dort liegt, darf der runde Geburtstag eines Gemeindemitglieds darin veröffentlicht werden? Solche Anfragen erreichen Michael Jacob zurzeit ständig. Er sieht ein „hohes Problembewusstsein“ bei den Mitarbeitern in den Gemeinden. Aber der Datenschutz sei schließlich auch ein theologisches Thema: „Er kommt aus dem Beicht- und Seelsorgegeheimnis“.
    Links:
    Homepage der EKD-Datenschutzbehörde
    Mailadresse der EKD-Datenschutzbehörde

    Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserm Vater, und dem Herrn Jesus Christus!

  • Vielleicht kennt sich hier jemand mit den neuen Bestimmungen gut aus und kann mal verständlich erklären, was sich geändert hat.

    Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserm Vater, und dem Herrn Jesus Christus!

  • ZITAT VON OBEN : "Darf der Gemeindebrief künftig beim Bäcker ausgelegt werden? Und, falls er dort liegt, darf der runde Geburtstag eines Gemeindemitglieds darin veröffentlicht werden?"

    KOMMENTAR von mir: Probleme haben die Leute !!! In Bayern wird der liberale Freistaat durch ein eindeutiges verfassungswidriges POLIZEI-ÜBERWACHUNGS-Gesetz abgeschafft :cursing: - und die regen sich darüber auf ob im Gemeindeblatt ein Geburtstag drin stehen darf.... Ts, Ts, Ts :cursing: ....!

  • - und die regen sich darüber auf ob im Gemeindeblatt ein Geburtstag drin stehen darf.... Ts, Ts, Ts :cursing: ....!


    Mit den Adressdaten und dem Geburtsdatum kannst du z.B. bei ebay problemlos einen Fakeaccount eröffnen, (was auch zu hauf getan wird) und "Luftware" verkaufen.
    Damit wird dann i.d.R. teures Elektronikzeugs verkauft, was es aber natürlich nicht gibt.
    Und die Leute die darauf hereinfallen, verklagen dann natürlich denjenigen, der als Verkäufer angegeben ist, und das ist dann die alte Oma oder der Opa.

    Norbert, die Zeiten haben sich geändert!
    Was früher vielleicht schön war (Geburtstage veröffentlichen), ist heute gefährlich und kann dir Unmengen Ärger einbringen.
    Mein Geburtstag wird jedenfalls nie irgendwo stehen, wenn ich's verhindern kann! Ich werde auch nie in der Zeitung oder so stehen!
    Ich bin auch sonst sehr viel vorsichtiger, was das outen im Internet betrifft, wie andere, z.B. du!


    (oder mich mit meinem Realnamen, mit dem man, wenn man ihn im Google eingibt, meine Adresse und halben Lebenslauf erfährt, mich in einem Forum anmelden) ;)

  • Vielleicht kennt sich hier jemand mit den neuen Bestimmungen gut aus und kann mal verständlich erklären, was sich geändert hat.

    Sonst möchtest Du nichts ? - - Aus verschiedenen Gründen bekomme ich inder letzten Zeit laufned ganz offiziell eine Menge "Hilfen" und "Handreichungen" zum Thema, auskennen tu' ich mich nicht.

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

  • Zudem : Aktuelles Problem. Unsere Gemeinde schickt an fast alle Abwesenden "Abendmahlsgrsse" : Folder ausgearbeitet, Ilustriert, aller anwesenden Unterschriften - - -

    Das freut somanches etwa kranke oder ins Pflegeheim verbannte Glied. aber wenn das wen ärgert, weil es ihn an seinem Weg zu absoluten Karteileiche unangenehme, "böse" Gefühle aufkommen lösst ? Und dafür soll ich, als jener, der dies vorbereitet, dann Sondermarken aussucht, ohne mich auf eine Judikatur stützen könnend, mich unter Umständen von saftigen Strafen bedroht, drauf einlassen ?


    Spezifisch Rechtskundige gibt es inzwischen noch keine.

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -