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Hallo Pfingstrosen,
Die Einnahmen der katholischen Diözesen in Österreich liegen bei rund 538 Millionen Euro. Davon kommen 418 Millionen aus dem Kirchenbeitrag. 45 Millionen kommen vom Staat, diese Zahlung ist eine Entschädigung für jenes Vermögen, welches der Kirche unter dem Regime des Nationalsozialismus entzogen wurde und nach dem Krieg vom Staat nicht mehr zurückgegeben wurde. Diese Vermögenswerte sind beispielsweise Wälder und Immobilien. Diese werden nun vom staatlichen Eigentümer bewirtschaftet, der somit auch die regelmäßigen Erträge bekommt. Die staatliche Verpflichtung zur Entschädigung ist im Staatsvertrag von 1955 verankert und steht auch der israelitischen Glaubensgesellschaft wie auch anderen Kirchen zu. 74 Millionen von der Gesamteinnahme kommen aus "sonstigen" Einnahmen.
Von den 538 Millionen der Gesamteinnahme werden rund 328,18 Millionen (61%) für Seelsorge und Personalkosten ausgegeben. 156 Millionen (29 %) werden für sachliche Aufwände und für diverse Subventionen verwendet. 53,8 Millionen (10%) gehen in den Bauaufwand und die Erhaltungskosten für die Gebäude drauf.
Wir haben nur den Tatbestand, dass die Gebäude der Kirchen oft durch Spenden renoviert werden....oft oder immer?
Jede österreichische Diözese muss mit den Erträgen die sie aus dem Kirchenbeitrag erhaltet, die Grundkosten der Seelsorge bestreiten. Zu diesen Grundkosten zählen Gehälter für Priester und Angestellte, die Erhaltung und Pflege der kirchlichen Gebäude, Zuschüsse und Unterstützung für Pfarren, Einrichtungen wie Lebensberatungsstellen, Telefonseelsorge, Seminare, Bildungshäuser, Heime, Schulen, Kindergärten, etc.. Natürlich ist auch ein gewisses Maß an Verwaltung notwendig. Jede Diözese legt jährlich in der Öffentlichkeit eine Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben ab.
Mit den Einnahmen aus dem Kirchenbeitrag lassen sich also nun verlässlich die Grundkosten bestreiten. Viele Aufgaben einer Pfarre wie z.B. den Erhalt, Denkmalpflege, Jungschar, Pfarrcaritas können deshalb erfüllt werden, weil es Menschen gibt die freiwillig spenden oder weil diese ihre Arbeitskraft freiwillig in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Die Bewahrung, Denkmalpflege, Restaurierung, etc... verursacht enorme Kosten. Was man auch bedenken sollte : Gerade wenn es um Denkmalschutz geht, kann der Staat auch manchmal sehr ungemütlich werden, wenn es um den Erhalt von denkmalgeschützten Objekten geht.
Mit den Erträgen aus Kapital, Pacht, Vermietung, Forstwirtschaft und anderen Einkünften können die einzelnen Diözesen im Durchschnitt nicht ganz 12% der jährlich anfallenden Grundkosten decken und weitere 8% mit der staatlichen Wiedergutmachung. Der Rest von 80% wird durch den Kirchenbeitrag gedeckt, somit ist der Beitrag die finanzielle Basis, damit das Netz der Seelsorge nicht reißt.
Die Klostergemeinschaften sind finanziell unabhängig von der Diözese. Die Ordensgemeinschaften müssen also einen eigenen Ertrag erwirtschaften und die anfallenden Kosten für den Erhalt und Betrieb sicherstellen. Natürlich haben manche Ordensgemeinschaften große Besitze und Wirtschaftsbetriebe, diese haben aber auch aufgrund der denkmalgeschützten Gebäude oder des Inventars eine hohe Baulast zu tragen. Von den Geldern der Kirchenbeiträge haben die Klöster nichts. Sie sind auf ihre eigenen Einkünfte angewiesen, erhalten damit Klöster, Krankenhäuser, Schulen, Altersheime, Seminare, Bildungshäuser, Hospize, bewahren und erhalten kostbare Kulturgüter und reden erstaunlich wenig darüber.
Wieviel Geld zahlt der Staat zur Erhaltung der kirchlichen Kulturgüter?
In Österreich sind Kirche und Staat getrennt. Daher muss sich die Kirche ebenso wie die anderen Religionsgemeinschaften selbst finanzieren. Wenn kirchliche Einrichtungen oder auch die Einrichtungen anderer Religionsgemeinschaften Geld vom Staat erhalten, dann als Abgeltung für eine bestimmte Leistung - Sozial, Bildung, Kultur, Entwicklung oder eben aufgrund anderer rechtlichen Grundlagen wie eben die eingangs angeführten Entschädigungszahlungen.
Der Staat selbst subventioniert nicht die Kirche als Religionsgemeinschaft. Das steuerliche Absetzen des Kirchenbeitrags ist keine Unterstützung der Kirche, sondern kommt den Steuerzahler zu Gute. Und wie gesagt, wenn eine Kirche oder Religionsgemeinschaft Gelder vom Staat erhält, dann geschieht dies nur, wenn gemeinsame rechtliche Grundlagen im Interesse von Staat und Kirche gegeben sind.
Viele kirchliche Einrichtungen können aber nur mit Hilfe des kirchlichen Eigenanteils betrieben werden. Oft mobilisieren kirchliche Dienste Kräfte für die Allgemeinheit, vor allem in Form von ehrenamtlicher Arbeit, aber auch von Spenden. Diese Leistungen entlasten den Staat erheblich und stellen eine Leistung der Gläubigen an die Gesamtgesellschaft dar. Aus diesen Diensten, die die Kirche erbringt, werden keine Einnahmen für die Kirche gewonnen, sondern aus kirchlichen Mitteln werden soziale Dienste mitfinanziert.
Gehälter von den unterschiedlichen "konfessionellen" Religionslehrern zahlt der Staat. Die unterschiedlichen Konfessionen haben ja auch das Recht konfessionelle Privatschulen zu betreiben. Der Bund zahlt rund 80 Millionen an Personalkosten für Religionslehrer an AHS und BMHS. An den konfessionellen Privatschulen kommt noch der Kostenersatz für die Personalausgaben für die übrigen Lehrer dazu.
Manchmal hört man auch Menschen sagen, dass die Kirche von den staatlichen und privaten Medien profitiert. Diese Annahme wird der Realität nicht gerecht. Der österreichische Rundfunk ist gesetzlich verpflichtet "Formate mit religösen Inhalt" auszustrahlen. Das liegt aber nicht an einer Sympathie für die Kirche, sondern der gesetzlichen Verpflichtung des Bildungsauftrages. In Österreich gab es eine kritische Initiative die berechnet haben will, das die gesendeten Minuten einen Wert von über 100 Millionen Euro entsprächen. Die Annahme ist insofern zu entkräften, da der österreichische Rundfunk diesen Wert nicht zu tragen hat, ebenfalls werden diverse Formate nicht durch den Steuerzahler oder die GIS-Gebühr mitfinanziert. Auch in Österreich hat die Kirche einige Anteile an Medienhäusern mit Zeitungen und Privatradios. Auch hier gibt es keine "kirchliche Begünstigung" seitens des Staat. Kein Privatradio in Österreich finanziert sich über die GIS - Gebühr, die ist ja dem ORF vorbehalten. Die Medienhäuser gewinnen ihre Erträge zum größten Teil durch die Werbekunden, die Werbeschaltungen in Print und Funk vornehmen.