- Offizieller Beitrag
Hallo zusammen,
vor einigen Wochen gab es in der Sabbatschule unter anderem das Thema: Wiederheirat (Thema 1.9. und 2.9.). Ich bin mir nicht sicher wie/ob es im Lüneburger Heft auch war...egal!
Es ging jedenfalls darum, was im Falle von Ehescheidung/Ehebruch zu tun ist. Ich kopiere hier mal die betroffenen Textstellen aus der ELB ein:
Mt. 5/31 Es ist aber weiter gesagt: Wer seine Frau entlassen will, gebe ihr einen Scheidebrief. 5/32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlassen wird, außer aufgrund von Hurerei, macht, daß sie Ehebruch begeht; und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.
Mt. 19/3 Und die Pharisäer kamen zu ihm, versuchten ihn und sprachen: Ist es einem Mann erlaubt, aus jeder [beliebigen] Ursache seine Frau zu entlassen? 19/4 Er aber antwortete und sprach: Habt ihr nicht gelesen, daß der, welcher sie schuf, sie von Anfang an [als] Mann und Weib schuf 19/5 und sprach: `Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und es werden die zwei ein Fleisch sein, - 19/6 so daß sie nicht mehr zwei sind, sondern ein Fleisch? Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden. 19/7 Sie sagen zu ihm: Warum hat denn Mose geboten, einen Scheidebrief zu geben und zu entlassen? 19/8 Er spricht zu ihnen: Mose hat wegen eurer Herzenshärtigkeit euch gestattet, eure Frauen zu entlassen; von Anfang an aber ist es nicht so gewesen. 19/9 Ich sage euch aber, daß, wer immer seine Frau entlassen wird, außer wegen Hurerei, und eine andere heiraten wird, Ehebruch begeht; und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.
Weitere Textstellen oder Parallelstellen sind gerne willkommen!
Ich frage mich, wie ihr das seht/versteht bzw. wie in eurer Gemeinde/Gemeinschaft damit umgegangen wird. Was, wenn sich zwei Eheleute im Einvernehmen scheiden und dann jemand anderen aus der Gemeinde heiraten wollen? Ab wann ist man gemeinderechtlich so geschieden, dass man sich wieder verheiraten darf?
viele Grüße
Tricky