Zehnten bei der Steuererklärung

  • Hallo,

    wo gebt Ihr in der Steuererklärung den Zehnten an? Es gibt da ein Urteil, dass der Zehnte bis zu einem gewissen Betrag (Höhe?) als Kirchensteuer (!), der Rest wie gehabt als Zuwendung für Stiftung absetzbar ist. Wie handhabt Ihr das?

    Schon mal herzlichen Dank für Eure Antworten,

    Martin

  • wie gehabt als Zuwendung für eine Stiftung

    Davon wird aber nur ein kleiner Teil (20%?) angerechnet.

    Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Joh. 3,16

  • Ich nehme mal an, es geht um die Situation in Deutschland? Zu Österreich kann ich nichts sagen...
    Ich gebe den Zehnten auf dem "Mantelbogen" als Spende/Zuwendung an. Dort werden 100% meiner Zehnten-Zahlung "anerkannt", es können aber nur Beträge bis zu 20 % der positiven Einkünfte berücksichtigt werden. Da der Zehnten ja nur 10% ist (die Streitfrage brutto oder netto mal dahin gestellt), reicht dieser Betrag eigentlich auch aus, wenn man nicht gerade ganz viele andere Spenden angegeben hat.
    Wenn die 20 % mal nicht reichen, wird es etwas komplizierter: Der Zehnte kann dann teilweise wie Kirchensteuer berücksichtigt werden. Da habe ich keine Erfahrungswerte, es soll aber Finanzämter geben, die das bis heute erst verstehen, wenn man Einspruch eingelegt hat. Allerdings: Sooo hoch ist die Kirchensteuer ja nicht, ich meine 8 oder 9 % (je nach Bundesland) von der Einkommensteuer (also nicht etwa dem zu versteuernden Einkommen oder so).

  • Genau, die Zehntenbescheinigung der Vereinigung (oder des Verbandes) erklärt dem Finanzamt wie es die Spendenbescheinigung zu verstehen hat in einem kleinen Text am Ende.
    Den Zehnten kannst Du bis zur Höhe von 20%des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Übersteigt der Betrag 20% der Einkünfte, kannst Du weitere 8 oder 9 % (je nach Bundesland) der Einkommenssteuerlast als "Kirchbeitrag" - wie Kirchensteuern - gelten machen. Genau das müsste auf der Zehntenbescheinigung auch stehen. Wenn nicht kannst Du das im Anschreiben zur StE auch noch mal ausdrücklich erläutern. Ggf. kann ich Dir dazu eine Formulierungshilfe anbieten.