Gottesdienst & "Rituale"

  • Zitat von »Daniela«
    Also was ich mich immer wieder frage, ist: Warum bestehen so viele Gemeinden darauf, dass der Gottesdienst um 9.00 oder 9.30 Uhr beginnt?


    Ich weiss von einem unserer Pastoren, dass in seiner Gemeinde in den 80 ern der Gottesdienst später anfing, weil nicht alle ein Auto hatten und die Busverbindung keine andere Möglichkeit zuließ. Das Fantastische war, dass auch aus dieser Gegebenheit heraus die ungläubigen mitgegangen sind, weil es zuerst Mittagessen gab und Gottedienst hinterher war. Sie blieben dann alle beieinander, bis der Bus am Abend heimfuhr. Ich finde diese Lösung super.

    Unsere Kirche ist offen für alle, aber nicht für alles! Christian Führer, ev. Pfarrer 1943-2014

  • Beim Abendmahl haben wir Anteil an den Zeichen des Leibes und Blutes Jesu. Wir nehmen Brot und Wein zu uns und bringen so unser Vertrauen in Jesus Christus, unseren Herrn und Erlöser, zum Ausdruck. In diesem Erlebnis der Gemeinschaft ist Christus gegenwärtig, um unter seinem Volkzu sein und es zu stärken. Durch die Teilnahme am Abendmahl verkünden wir voll Freude den Tod des Herrn, bis er wiederkommt. Zur Vorbereitung gehören Selbstprüfung, Reue und Sündenbekenntnis. Der Herr gebot auch den Dienst der Fuβwaschung. Die Fuβwaschung ist ein Sinnbild erneuter Reinigung, ein Ausdruck der Bereitschaft, einander in Demut zu dienen wie Christus es tat, und soll unsere Herzen in Liebe verbinden. Am Abendmahl können alle gläubigen Christen teilnehmen.

    Aus aktuellem Anlass einige Fragen dazu:

    -) Was genau versteht man (STA) unter "offenes/öffentliches Abendmahl"
    -) Gibt es gemäß dem STA-Verständnis Gründe, einem gläubigen Gast das Abendmahl vorzuenthalten? Wenn JA, welche Gründe wären das?
    -) Ist die Fußwaschung ein MUSS, um von "Brot und Wein" nehmen zu dürfen?
    -) Auch für Gäste?
    -) WER darf beurteilen, ob ein gläubiger Christ am Abendmahl teilhaben darf und wer nicht. (Unter gläubigen Christen verstehe ich einen nach christlichen Werten lebenden Menschen.)
    -) WER sind "alle gläubigen Christen"?

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    • Offizieller Beitrag

    -) Was genau versteht man (STA) unter "offenes/öffentliches Abendmahl"
    -) Gibt es gemäß dem STA-Verständnis Gründe, einem gläubigen Gast das Abendmahl vorzuenthalten? Wenn JA, welche Gründe wären das?
    -) Ist die Fußwaschung ein MUSS, um von "Brot und Wein" nehmen zu dürfen?
    -) Auch für Gäste?
    -) WER darf beurteilen, ob ein gläubiger Christ am Abendmahl teilhaben darf und wer nicht. (Unter gläubigen Christen verstehe ich einen nach christlichen Werten lebenden Menschen.)
    -) WER sind "alle gläubigen Christen"?


    ich versuch's mal aus meiner persönlichen Sicht/Erfahrung in der Adventgemeinde in Österreich:

    -) offenes Abendmahl bedeutet, dass jeder gläubige Christ (egal welcher Konfession zugehörig) daran teilnehmen kann, wenn er will

    -) Es gibt Gemeinden, wo die Fußwaschung ein MUSS ist, es gibt Gemeinden, wo das nicht so ist. Generell wird dazu angehalten dem biblischen Beispiel Jesu und seiner Jünger zu folgen, beide Handlungen durchzuführen.

    -) Auch bei Gästen

    -) Die Beurteilung erfolgt im Idealfall so: Der Gast wird gefragt, ob er an Christus und sein erlösendes Opfer für sein Leben glaubt. Die Antwort des Gastes wird akzeptiert, ohne Rückfragen und Hearing oä. . Das heißt, wenn der Gast sagt, dass er gläubiger Christ ist und teilnehmen will, dann kann er teilnehmen.

    -) Da wir den Glauben anderer nur schwerlich feststellen können, gilt die Aussage der Person, die teilnehmen will. "Gläubiger Christ" ist also in diesem Zusammenhang wer sich als solcher ausgibt und selbst bezeichnet.