- Offizieller Beitrag
Gesetz den Fall, die GK hat die entsprechende Zuständigkeit, dann darf sie nach aktueller Working Policy "overrulen" und die entsprechenden Organen haben sogar die Pflicht sich zu fügen, oder? Einen rein repräsentativen Zweck erfüllt die GK laut Working Policy nicht, oder?
Ich denke nicht, dass sie "overrulen" darf.
Ich bin allerdings kein Jurist, schon gar keiner der die US-Regeln ausreichend kennt...
Aber meine persönliche Einschätzung ist:
Sachlich bzw. nach meinem Verständnis sehe ich darin einen ungerechtfertigten Übergriff, denn wenn etwas prinzipiell auf der unteren Ebene geregelt ist, dann darf die ober nicht eingreifen, es sie denn, es wäre "Gefahr im Verzug". Der saubere Weg wäre gewesen in der GK-Vollversammlung darüber abzustimmen, ob die Ordination auf der obersten Ebenen entschieden werden soll und wen ja, dann könnte man die Ordination der Frau ausschließen.
Wir haben dasselbe im Staat, auch wenn die Bundesgesetzgebung höherrangig ist, als die Gesetzgebung der Bundesländer kann kein Bundesgesetz erlassen werden, das in den Regelungsbereich der Länder eingreift. Wenn, dann muss zuerst die Verfassung geändert werden, im speziellen die Kompetenzverteilung, dann kann man die Angelegenheit mit Bundesgesetz regeln.
Meines Erachtens ist also die Beschlussfassung der GK-Vollversammlung in Utrecht quasi illegitim und muss daher von den Vereinigungen nicht beachtet werden.
Nachdem wir eine Kirche sind kommt noch erschwerend dazu, dass es keinen eindeutigen biblischen Befund gibt, der eine Leitungsaufgabe für Frauen ausschließt (und darum geht es, denn ordiniert werden Frauen in bestimmten Regionen der Welt schon sehr lange). Noch dazu kommt dass unsere Gemeinde, ebenso wie die Bibel eine weibliche Prophetin (Leiterin) kennt und anerkennt - aber das ist die sachliche und nicht die prozedurale Ebene.
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