• Hallo,


    seit ich beim Familiengericht das umgansrecht eingeklagt habe, kommt
    meine Ex Partnerin: die Mutter von meinem Kind fast jeden Monat an, das
    ich ihr entweder Geld geben soll oder sachen fürs Kind kaufen soll,
    Klamoten usw.


    Ich erhalte nur Hartz IV, und sie auch, aber sie bekommt mit der Miete
    und den Regelleistung für die Kinder mehr als ich, sie hat 2 Kinder,
    noch ein anderes Kind von einem anderen Mann.


  • möchtest Du einmal mit Deinem Kind auf der neuen Erde sein? Wenn ja, dann verhalte dich auch so, wie es einem Adventisten geziehmt.I

    Ich weiß, das war jetzt nicht liebe voll im Gegensatz zu Deinem Verhalten

  • Eltern sein bedeutet eben nicht nur Rechte zu haben, sondern auch Pflichten. Es ist doch egal, wieviele Kinder die Mutter deines Kindes noch hat - es geht um DEIN Kind.

  • Eltern sein bedeutet eben nicht nur Rechte zu haben, sondern auch Pflichten.

    Das ist Richtig. Was aber auch bedeutet, dass ein Elternteil dem Kind den anderen Elternteil nicht vorenthalten darf. Ebenso ist das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind nicht käuflich, sondern ein Grundrecht. Für das Kind haben beide zu sorgen.

    Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile. Und das ist im vollen Ausmaß nur dann möglich, wenn man die Einrichtung Gottes befolgt. Das ist nun mal die Familie. Vater, Mutter, Kind(er).
    Da braucht es dann auch keine gerichtlichen Bescheide.

    Jetzt ist es aber mal so, dass diese Idealsituation nicht gegeben ist. Daher muss eine andere Lösung gefunden werden. Die kann aber nicht sein, dass ein Elternteil alles beansprucht und den anderen Elternteil nur noch als Versorger sieht.


    Es ist doch egal, wieviele Kinder die Mutter deines Kindes noch hat - es geht um DEIN Kind.

    Natürlich ist es egal. Das wurde auch nicht beanstandet. Es soll - so wie ich es verstehe - auch nur aufgezeigt werden, dass die Mutter durch die Kinder staatliche Begünstigungen hat.

    Hier geht es um eine IST-Situation. Daraus kann man nur das Beste machen. Aber keinen christlichen Urzustand schaffen. WAS wäre in diesem IST-Zustand die beste Möglichkeit? Darum geht es, wenn ich recht verstanden habe.

    Wo bleiben also die "in nicht heuchlerischen Liebe" gegebenen Ratschläge für die IST-Situation?

    Um das ganze etwas auf den Punkt zu bringen: Was sollte ein Mensch tun, der (noch) kein Adventist ist, sich daher auch nicht so verhalten kann, "wie es sich für einen Adventisten" geziemt und dennoch christliche wie auch praktische Hilfe erfährt?

    ***

  • 1. Geld, welches man nicht besitzt, kann man auch nicht abgeben. Hartz 4 reicht bei vielen wirklich gerade mal so aus, um selber zu überleben, auch wenn das viele nicht wahr haben wollen. Im übrigen glaube ich aber trotzdem, dass es den wenigsten Menschen in Deutschland an Geld mangelt. Eine alleinerziehende Mutter bekommt auf alle Fälle Unterhaltsvorschuss (falls der Kindsvater zahlungsunfähig ist). Ich behaupte mal, dass das Geld, was diese Frau bekommt, ausreichend ist, um die Kinder einzukleiden und mit Nahrung zu versorgen. Dass dann solche Kinder in den Schulen oft ausgelacht werden und somit im Bildungssystem benachteiligt sind, ist ein Problem, aber kein Problem was mit Geld zu tun hat, auch wenn es widersprüchlich klingt.

    2. Bisher wurde zum geschilderten Sachverhalt immer noch keine Frage gestellt.

    Aber ich finde es auf alle Fälle interessant, wie man hier als Christ handeln soll. Es wird sicherlich auch viele Frauen geben, die das Kind gegen den Mann versuchen zu instrumentalisieren. Das sind vielleicht auch Frauen, die bereit sind eine feste Summe für ihr Kind auszugeben, was bedeutet, dass jeder Cent mehr in der Geldbörse für Luxusgüter ausgeben wird, die dann gar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben. Ob die Kindsmutter des Themenerstellers so ist, wissen wir nicht. Geben wird es solche Situationen bestimmt. Aber ich sag mal, sowas wäre für einen Mann eine schwere psychische Belastung. Wie wäre dann damit umzugehen?

  • Hallo,

    ich erhalte ca. 678,- € Hartz IV mit den Unterkunftskosten, und muss davon noch Miete, Strom usw. zahlen, das mir ca. 150 € zum leben bleibt, und das nicht immer.

    Und sie erhaltet auch Hartz IV die Mutter von meinem KInd, und erhaltet 1.500,- € mit Alleinerziehend Zuschlag, Regelleistung der Kinder, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.

    Aber ich kann nun mal nicht ihr Jeden Monat Geld geben oder ihr Sachen kaufen fürs Kind, weil ich selber viel weniger habe im Monat als sie.

    Ich gebe meinem Kind schon mal Geld so wie ich kann, oder halt wenn er was braucht zum Anziehen, habe ihr Geld für Weihnachten geschickt aber sie hat dann vom Geld Spiele für die PS2 geholt, und naja das ist ja auch nicht so in ordnung dann.

  • Hallo,

    also ich wollte wissen ob ich meiner Ex, der Mutter von meinem Kind auch Geld geben soll, oder Klamoten kaufen für das Kind, wenn ich weniger Hartz IV habe als sie?

  • Hallo,

    also ich wollte wissen ob ich meiner Ex, der Mutter von meinem Kind auch Geld geben soll, oder Klamoten kaufen für das Kind, wenn ich weniger Hartz IV habe als sie?

    Sei ehrlich zu dir selbst und nutze was du brauchst und das was am Monats Ende übrig bleibt solltest du evtl. insoweit anlegen dass du und dein Kind was zusammen davon haben.
    Leider weiß ich nicht wie alt dein Spross ist aber nutze den Rest evtl. um mit ihr oder ihm irgendwo einen schönen Tag zu verbringen.

    Wenn du ihm oder ihr eine Kleinigkeit organisierst (Mütze,Schal oder Winterjacke bei Kik z.B. um die 15 Euro) dann zeigst du deinen guten Willen.
    Geld würde ich aber keins geben.

    Vor Gott sind alle Menschen gleich.

  • Hallo,

    ok und warum kein Geld geben? kennt jemand sich aus unter welchen Voraussetzungen die Mutter ein Unterhaltstitel bei Gericht beantragen kann?

  • ok und warum kein Geld geben? kennt jemand sich aus unter welchen Voraussetzungen die Mutter ein Unterhaltstitel bei Gericht beantragen kann?


    wenn du nicht willst dass sie Geld für nichtkindliche Dinge zu "verschwenden" bzw. in deinen Augen die nicht ok sind dann binde die Geldmittel in Dingen die direkt deinem Kind zu Gute kommen.Das mache ich meistens auch so dann weiß ich genau dass es da ankommt wo es soll,sie ist etwas entlastet und du zeigst guten Willen und das Geld was du dadurch zusätzlich gibst ist nicht zweckentfremdet.

    Vor Gott sind alle Menschen gleich.

  • Hallo,

    ok und warum kein Geld geben? kennt jemand sich aus unter welchen Voraussetzungen die Mutter ein Unterhaltstitel bei Gericht beantragen kann?

    Du liegst unterm Satz, als dass du vom Gesetzesgeber her zahlen müsstest. Sie erhält Unterhaltsvorschuss und dieser heißt nicht umsonst "Vorschuss". Der Staat wird hinterher schon auf dich zukommen und sich den Vorschuss versuchen zurück zu holen (gelingt denen auch, sobald du in Arbeit bist). So gesehen zahlst du für dein Kind.

    Falls du allerdings so sparsam leben solltest, dass Geld übrig bleibt und du dieses Geld deinem Kind zu gute kommen lassen möchtest, so kannst du das machen.

    Ich würde deiner Ex auch kein Geld geben. Warum? Ganz einfach. Der Bezug zu dir und deinem Kind ist wichtig und wie möchtest du ihm z. B. ein Eis kaufen, wenn du kein Kleingeld in deiner Geldbörse hast? Aber ich sag mal, am wichtigsten ist, was du aus welchen Motiven machst. Du kannst ja auch Jesus in dieser schwierigen Situation fragen, was das Richtige ist.

  • Hallo,

    ok ja ich weiß liege unter dem Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle, und es gillt ja ein Selbstbehalt von 800,- € im Monat bei nicht Erwerbstätig und 1.000,- € bei Erwerbstätig

    wenn ich aber Hartz IV erhalte, und ein Minijob bzw. Teilzeit arbeiten würde, rechnet man das vom Hartz IV und der Arbeitslohn dazu ?

    also kann die Kindesmutter nur dann einen Unterhaltstitel beantragen wenn ich über den Selbstbehalt bin?

  • menoflip: Leider kann ich deine Fragen nicht beantworten, weil ich mich bei diesem Thema nicht auskenne.

    Ich würde dir aber gerne eine Anregung für die Gespräche mit der Mutter deines Kindes geben. Du hast geschrieben, dass sie Unterhaltsvorschuss erhält. Sie hält das scheinbar für eine staatliche Leistung, und fordert daher von dir, dem Vater ihres Kindes, noch zusätzlich Geld. Du musst ihr klarmachen, dass dieses Geld im Endeffekt von dir stammt, und es nur vom Staat geliehen ist. Wie SchallundRauch geschrieben hat, so bald du Arbeit hast, wendet sich der Staat an dich und fordert eine Rückzahlung.

    Du solltest dich einmal schlau machen, wie hoch dieser Unterhaltsvorschuss monatlich ist, und ob dieser vom Staat mit Zinsen von dir zurückverlangt wird. Damit du Klarheit darüber erhältst, wie sich deine Verbindlichkeiten dem Staat gegenüber entwickeln, diese lösen sich ja nicht in Luft auf. Noch ein Grund mehr, dass du dir Arbeit suchen solltest. Ich weiß, das schreibt sich leichter als es ist, aber ich möchte dich dazu motivieren, dass du deine Bemühungen in die Richtung aufrecht erhältst. Sobald du ein Einkommen hättest, würde der Unterhalt direkt von dir kommen, und es würde Klarheit zwischen der Mutter deines Kindes und dir herrschen, welchen Beitrag du für dein Kind leistest.

  • Hallo,

    sie hat 2 Kinder, eins von mir und eins von einem anderen Mann, für das Kind von mir bekommt sie keinen Unterhaltsvorschuss mehr, weil nur bis maximal 72 Monate bezahlt wird, nur für das andere Kind noch wo nicht von mir ist, für mein Kind erhaltet sie die Regelleistung von 255,- € Hartz IV vom Jobcenter.

    Es ist nicht automatisch so das wenn ich eine Arbeit habe das dann das Jugendamt von mir die gesamte Unterhaltsvorschuss fordert, glaub nur wenn ich sehr viel verdienen würde.

    sondern wenn ich über den Selbsbehalt bin das nur für die zukunft Unterhalt gefordert werden kann

  • menoflip: Auf alle Fälle solltest du dich erkundigen, und keine Annahmen treffen. Das Gesetz spricht davon, dass jemand objektiv leistungsfähig gewesen sein muss. Ich weiß nicht, wie das gehandhabt wird, eine objektive Leistungsfähigkeit liegt dann vor, wenn jemand arbeitsfähig ist, aber keiner Arbeit nachgeht. Nicht leistungsfähig ist man beispielsweise bei Invalidität. Wie hier Langzeitarbeitslosigkeit bewertet wird, kann ich nicht sagen.

    Du solltest dich in deinem eigenen Interesse informieren, damit du nicht einmal überrascht wirst.

  • Hallo Karoline,

    Rückzahlung auf Unterhaltsvorschuss muss ich nur so steht es im UVG, wenn ich Leistungsfähig gewesen bin
    aber ich habe seit Geburt meines Kindes Hartz IV, und bin deswegen nicht Leistungsfähig gewesen

  • Wie geschrieben, ich weiß dazu zu wenig, rate aber in solchen Fälle immer, sich proaktiv um alle Dinge zu kümmern, damit man nicht am Ende unangenehm überrascht wird.

  • Mit der Anerkennung der Vaterschaft muss man ja seine Einkünfte offen legen und man ist dazu verpflichtet, Änderungen bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Das heißt, soltest du einen Minijob erhalten, so bist du eigentlich formal dazu verpflichtet, dies dem zuständgen Amt mitzuteilen. Dann wirst du auch erfahren, ob du dann von dem Geld etwas abgeben musst.

    Wer Hartz 4 erhält, gesund ist und weniger als 20-30 Bewerbungen im Monat schreibt, zählt im übrigen als Leistungsfähig. In diesem Fall werden die irgend wann versuchen das Geld zurückzuholen.