• Hallo,

    bin aber nicht Gesund, habe eine Schwerbehinderung von 50 %, sollte ich eine Arbeit erhalten, muss ich nur Unterhalt zahlen wenn ich über 1.000,- € Netto im Monat verdiene, und im Jugendamt muss ich es nicht mehr mitteilen, weil die Leistungen nach dem UVG eingestellt wurden, und meine Ex kein Unterhaltsvorschuss mehr bekommt.

    nur dem Jobcenter meiner ex evtl.

  • Da bin ich mit meinem Latein dann auch am Ende. Wenn hier nicht zufällig ein Jurist im Forum unterwegs ist, solltest du dich für den rein rechtlichen Teil deiner Situation noch wo anders erkundigen, weil das alles klingt dann doch schon sehr kompliziert.

  • UVG kann bis zu 72 Monate gewährt werden, vorausgesetzt, das Kind ist noch keine 12 Jahre alt oder älter.

    72 / 12 = 6

    Also wird das Kind worum es geht mindestens 6 Jahre alt sein oder es ist sogar 12 Jahre alt oder älter.

    So ist das halt nunmal in Deutschland geregelt. UVG gibt es nicht so lange, wie der Vater zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist. Der Idealfall ist halt schon, dass sich der Kindsvater in Arbeit befindet und selber zahlt. Der Kindsvater ist in diesem Fall aber halt nicht in Arbeit und hat somit selber kaum etwas zum leben.

    Ich würde folgendes machen:
    - Versuchen eine Vollzeitarbeitsstelle zu erhalten.
    - Geld, welches übrig bleibt, dafür zu nutzen, Zeit mit dem Kind zu verbringen oder es tatsächlich der Mutter zu geben, damit diese das Geld für das Kind verwaltet.

  • Hallo,

    man ist nur auch Leistungsfähig wenn man als Vater über den Selbstbehalt von 800,- € bei nicht Erwerbstätig ist und 1.000,- € bei Erwerbstätig, dann wäre ja jeder Vater so wie du behauptest Leistungsfähig der wo Hartz IV erhaltet.

    wenn ich meinen Sohn sehe gebe ich ihm schon mal so wie ich kann, oder kaufe ihm mal was,
    aber meiner EX gebe ich keinen Unterhalt, weil ich es einfach auch nicht kann, weil für mich auch noch was bleiben muss.

  • Hallo Menoflip.
    Deine Ex bekommt fü sich Hartz IV. Dann bekommt sie die vollste staatliche Leistung von Hartz IV für Deinen Sohn und für ihr anderes Kind.
    Du bekommst für Dich ebenfalls Hartz IV, aber kein Geld für Deinen Sohn, denn der lebt ja nicht bei Dir.

    Damit ist eigentlich alles klar. Ihr beiden Erwachsenen und die beiden Kindern bekommen den notwendigen Lebensunterhalt vom Sraat. Darüber hinaus hat Deine Ex keinerlei Ansprüche finanzieller Art an Dich.

    Das Umgangsrecht ist in diesem Fall außen vor. Es hat nichts mit dem Geld zu tun.

    Wenn Du aber kleine Geschenke für Dein Kind Dir vom Munde absparst, so sind das eben freiwillige Geschenke deinerseits. Diese Geschenke müsste Deine Ex eigentlich sogar bei der Arbeitsagentur angeben. Dann würden ihr diese von der Unterstützung ab gezogen werden.

    Aber sag mal, wie wäre es denn, wenn Du nach der Bibel handeln und Dir eine Arbeit besorgen würdest? Ggf. umziehen, wenn es bei Dir keine Arbeit gibt? ?

    Liebe Grüße von benSalomo.

  • @ benSalomo

    willst du mir unterstellen das ich Faul bin und nicht arbeiten möchte? du kennst meine Sitaution nicht,
    es ist bei mir so das ich nicht arbeiten kann, sogar eine Teilweise Erwerbsminderung habe.

    nur evtl. eine Leichte arbeit, aber habe ich noch nicht gefunden, bin zu 50 % Schwerbehindert
    meinst du wenn ich eine Arbeit finden würde hätte ich das längst nicht getan?

    wenn eine Arbeit gefunden hätte, würde ich mich längts bewerben usw. und würde nicht von Hartz IV leben
    aber ich kann die leistung nicht erbringen.