Hallo,
bin aber nicht Gesund, habe eine Schwerbehinderung von 50 %, sollte ich eine Arbeit erhalten, muss ich nur Unterhalt zahlen wenn ich über 1.000,- € Netto im Monat verdiene, und im Jugendamt muss ich es nicht mehr mitteilen, weil die Leistungen nach dem UVG eingestellt wurden, und meine Ex kein Unterhaltsvorschuss mehr bekommt.
nur dem Jobcenter meiner ex evtl.