Als Einschränkung sehe ich die Sache schon, für viele Berufssparten und Ehrenamtliche. Eben: Weil, wenn man dem Geschriebenen hier glauben darf, es sich hier um ein Gesetz handelt, das man in jede Richtung dehnen oder auch schrumpfen kann. Niemand weiß mehr genau, was erlaubt ist und was nicht.
Jedes Gesetz ist so formuliert, dass es mit möglichst wenigen Worten alle möglichen Sachverhalte subsumiert. Ein Beispiel: Das Unternehmensgesetzbuch kommt im Kodex Steuergesetze 2012 mit 100 Seiten aus, der heuer erschienene UGB Kommentar dazu umfasst 1776 Seiten. Und es werden fortlaufend neue Bücher geschrieben, was im Unternehmensgesetzbuch wie gemeint ist. Hat man einen komplizierten Fall, schaut man auch die aktuellen Entscheidungen des in der Angelegenheit zuständigen obersten Gerichtshofes durch, das ist ganz normale Praxis.
Bei neuen Gesetzen ist es immer so, dass diese dann in der Praxis auch ausjudiziert werden müssen. Im Rahmen dessen wird die Frage gestellt, was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz erreichen wollte. Wenn nun das Gesundheitsministerium in einer Stellungnahme meint, dass die Lebens- und Sozialberater durch die neue Regelung nicht berührt werden, so wäre das beispielsweise in so einem Fall zu würdigen.