Zitat des Tages
ZitatBereits seit dem Jahr 1999 sollte die Bundesrepublik Deutschland (BRD) nach dem Zivilrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats in nationalen Gesetzen dafür sorgen, dass Whistleblower keine Nachteile erleiden, wenn sie einen Korruptionsverdacht in redlicher Absicht auch extern melden. Das ist bis heute nicht geschehen. [...]
[quelle]Anwalt.de: "Whistleblowing" (Arbeitsrecht, Europarecht)[/quelle]