Wahlen
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siluma -
1. Juni 2013 um 22:16
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Gedanken zur kommenden deutschen Bundestagswahl am kommenden Sonntag, 23. Februar 2025 und zur Reform unseres Staatswesens:
Es sollte bei zukünftigen Bundestagswahlen eine 3. Stimme auf dem Wahlzettel eingeführt werden – die Kanzlerstimme! Diese als sogenannte "Präferenzstimme" ohne rechtliche Bindung, denn der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin sollte auch weiterhin vom Bundestag gewählt werden, weil die BRD eine parlamentarische Demokratie bleiben sollte! – Aber eine solche "Kanzlerstimme" würde den gewählten Mitgliedern des Bundestags (MdB) anzeigen, wen sich das deutsche Volk als neue/n Bundeskanzler/in wünscht, und so vielleicht dessen Entscheidung bei der Kanzlerwahl beeinflussen!
Dann sollte es – wie bei Landtagswahlen in Bayern! – für die Wählerinnen und Wähler auch die Möglichkeit geben, die Landesliste [= Zweitstimme], die man ankreuzt, zu verändern, z.B. dadurch dass man die Reihenfolge verändert und Personen von hinteren Plätzen auf vordere Plätze verschieben könnte.
Mehr Demokratie wäre es z.B. auch, wenn man – ähnlich wie in den USA 🇺🇸 – bei der Aufstellung der Direktkandidaten im Wahlkreis – Vorwahlen („Primaries”) einführen würde, wo auch nicht parteigebundene Wählerinnen und Wähler mit abstimmen könnten!
Dann wäre ich noch dafür, dass ...
... wie im Nachbarland Österreich 🇦🇹, auch bei uns in der BRD 🇩🇪 der Bundespräsident direkt vom Deutschen Volke gewählt werden sollte! Das war übrigens seit 1969 eine alte Forderung der LIBERALEN von der F.D.P. !
Dazu müsste aber das deutsche Grundgesetz mit ⅔ - Mehrheit im Bundestag geändert werden!... Und ich wäre auch dafür, daß das Deutsche Volk auch die 16 Richterinnen und Richter vom Bundesverfassungsgericht direkt wählt (aus einer Richterwahlvorschlags-Liste aus 32 Personen; der Wähler erhält 8 Stimmen, wovon er davon einem Richter/einer Richterin 1, 2 oder 3 Stimmen geben kann (kumulieren wie bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg). Der Bundesrat (16 Bundesländer) schlägt 16 Richter/innen vor, der Bundestag 12 Personen (CDU/ CSU = 2 + SPD = 2 + FDP = 2 + GRÜNE = 2 + AFD = 2 + LINKE = 1 + BSW = 1), die Bundesregierung 2 Personen (Bundeskanzler = 1 + Bundesjustizminister = 1), der Bundespräsident 1 Richter/in und das alte Bundesverfassungsgericht schlägt auch 1 Richter/in vor; ergibt: 16 + 12 + 2 + 1 + 1 = 32. Die Richterinnen und Richter mit den 16 meisten Stimmen sind gewählt! 2 Senate à 8 Richter = 16.
Eine solche Richterwahl durch das Volk wäre schon deshalb wichtig, weil man beim BVG von einem "schwarzen" und von einem "roten" Senat spricht! Das Parteiengeklüngel würde damit aufhören, ebenso wie bei der Bundespräsidenten-Wahl!Nämlich erst wenn Legislative (Bundestag) und Exekutive (Bundespräsident) und Judikative (Bundesverfassungsgericht) direkt vom Deutschen Volke gewählt werden, geht wirklich »Alle Staatsgewalt vom Volke aus«! – so die es der Artikel 20 unseres Grundgesetzes aussagt: »Alle (!) Staatsgewalt geht vom Volke aus.«
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Ich halte es für möglich, dass wir morgen ...
22. Februar 2025
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… einer großen Koalition mit Weidel als Köchin und Merz als Kellner entgegensehen.
… einen massiven Hackerangriff auf unsere Infrastruktur erleben, um die Wahl zu verfälschen.
… vor einer Klagewelle Auslandsdeutscher stehen, die ihre Unterlagen nicht rechtzeitig bekamen. Dann gäbe es womöglich sehr bald Neuwahlen.
… ein „weiter-so“ erleben und sich alle Aufregung legt.
Vor 5 oder 10 Jahren hatte ich das nicht für möglich gehalten. Ich hatte geglaubt, unsere Demokratie sei gefestigt, die Risiken von rechts und links außen wären bekannt (wenn nicht aus eigener Erfahrung, so doch aus dem Geschichtsunterricht). Doch hat sich zwischenzeitlich eine Polarisierung in der Gesellschaft ergeben, die alles links von der eigenen Position als „links-grün-versifft“ diffamierte, und alles rechts von der eigenen Position als Nazi beschimpft.
In beiden Fällen machen sich die Polarisierten zum Nabel der Welt, zum goldenen Standard, zu Wissenden gegenüber Naiven, zu Übermenschen gegenüber Abschaum. Wo das alles hinführen kann, ist derzeit in den USA zu beobachten. Verfeindung und Verachtung – jeder gegen jeden, Idolisierung von Führern, Verzicht auf all die Werte für die die regierende Partei einmal antrat, das potentielle Ende der Demokratie (mithilfe von permanent wiederholten Lügen). Mich macht das betroffen. Nicht allein als „politisch denkender“ Mensch, sondern vor allem als Christ. So bete ich an diesem Abend:
Kyrie eleison.
DEIN Reich komme.
Amen, ja komm Herr Jesus.
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Andreas
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Wegen neuem Wahlrecht sind 6 CDU-Wahlsieger aus Baden-Württemberg nicht im Bundestag!
Berlin. 23 Gewinner eines Wahlkreises werden wegen des neuen Wahlrechts dennoch nicht in den Deutschen Bundestag einziehen. Wie aus dem vorläufigen amtlichen Endergebnis der Bundeswahlleitung hervorgeht, betrifft dies vor allem Politiker der CDU, aber auch einzelne von CSU, AfD und SPD. Ihre Wahlkreise liegen mehrheitlich in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern, einzelne im Osten und einer auch ganz im Norden. In diesen Wahlkreisen wird nun kein Direktmandat vergeben.
Das liegt an der Wahlrechtsreform, die zum ersten Mal greift. Demnach ziehen nicht mehr alle siegreichen Wahlkreis-Kandidaten automatisch in den Bundestag ein: Sie bekommen nur noch dann ein Mandat, wenn ihre Partei auf genügend Zweitstimmen kommt, anderenfalls geht der Wahlkreis leer aus. Dafür entfallen die früher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate. Künftig hat der Bundestag damit nur noch 630 Abgeordnete statt aktuell 733.
BTW 2025: Welche Wahlkreisgewinner nicht im Bundestag vertreten sind
Vor allem CDU/CSU betroffen
Diese 23 Wahlkreisgewinner schaffen es nicht in den Bundestag
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Das neue Wahlrecht macht den Bundestag kleiner. Doch es sorgt auch dafür, dass einige Sieger in Wahlkreisen am Ende nicht nach Berlin ziehen.
24.02.2025, 06:13 Uhr
CDU: 15 Gewinner ihres Wahlkreises dürfen nicht nach Berlin! 4 von der AFD, 3 der CSU + 1 der SPD.
Folgende Wahlkreise und Kandidaten sind betroffen:Bd-Württ.
- Wahlkreis 1 Flensburg – Schleswig - Petra Nicolaisen (CDU)
- Wahlkreis 14 Rostock - Landkreis Rostock II - Steffi Burmeister (AfD)
- Wahlkreis 54 Bremen I - Ulrike Hiller (SPD)
- Wahlkreis 58 Oberhavel – Havelland II - Andreas Galau (AfD)
- Wahlkreis 71 Halle - Alexander Raue (AfD)
- Wahlkreis 151 Leipzig I - Christian Kriegel (AfD)
- Wahlkreis 169 Schwalm-Eder - Anna-Maria Bischof (CDU)
- Wahlkreis 181 Frankfurt am Main I - Yannick Schwander (CDU)
- Wahlkreis 182 Frankfurt am Main II - Leopold Born (CDU)
- Wahlkreis 183 Groß-Gerau - Marcus Kretschmann (CDU)
- Wahlkreis 185 Darmstadt - Astrid Mannes (CDU)
- Wahlkreis 202 Trier - Dominik Sienkiewicz (CDU)
- Wahlkreis 204 Mainz - Ursula Groden-Kranich (CDU)
- Wahlkreis 206 Ludwigshafen/Frankenthal - Sertac Bilgin (CDU)
- Wahlkreis 218 München-Süd - Claudia Küng (CSU)
- Wahlkreis 243 Nürnberg-Nord - Sebastian Brehm (CSU)
- Wahlkreis 251 Augsburg-Stadt - Volker Ullrich (CSU)
- Wahlkreis 259 Stuttgart II - Maximilian Mörseburg (CDU) – Baden-Württemberg 1
- Wahlkreis 274 Heidelberg - Alexander Föhr (CDU) – Baden-Württemberg 2
- Wahlkreis 275 Mannheim - Melis Sekmen (CDU) – Baden-Württemberg 3
- Wahlkreis 277 Rhein-Neckar - Moritz Oppelt (CDU) – Baden-Württemberg 4
- Wahlkreis 282 Lörrach – Müllheim - Stefan Glaser (CDU) – Baden-Württemberg 5
- Wahlkreis 290 Tübingen - Christoph Naser (CDU) – Baden-Württemberg 6
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Weil das neue Wahlrecht vor allem die CDU benachteiligt hatte, haben die Parteivorsitzenden von CDU (Friedrich Merz) und CSU (Dr. Markus Söder) angekündigt in Koalitionsverhandlungen mit den Sozialdemokraten das neue Wahlrecht zur Bundestagswahl erneut zu ändern! Um aber keine Aufblähung des Bundestags mit Überhangmandaten und infolgedessen deswegen mit vielen Ausgleichsmandaten zu provozieren, bleibt es wohl nur dabei die Zahl der 299 Wahlkreise auf nur noch max. 250 zu reduzieren!
Aber damit verringert man die direkte Bürgernähe im Wahlkreis! Wie will man nun aber im Gegensatz zu den 70 Wahlkreisen bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg auf weniger als 38 Wahlkreise reduzieren? Man müsste wohl für Baden-Württemberg nur noch maximal höchstens 30 statt 38 Wahlkreise in unserem Lande einrichten und zu reduzieren! Alle Vorschläge für ein neues irgendwie zu gestaltendes Bundestagswahlrecht haben aber im Gegensatz zum Wahlrecht der alten Ampel-Regierung auch wieder erhebliche Nachteile!
Wie wäre es wenn man statt 16 verschiedene Landeslisten nur noch eine einzige Bundesliste der jeweiligen Parteien einführen würde und zugleich eine Anzahl von maximal 630 MdB's als Höchstgrenze beschließen würde und jeder der 299 Direkt Gewählten Kandidaten in den Bundestag einziehen darf und die restlichen 331 MdB's dann über die Bundesliste ins Parlament einziehen würden?
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