Wie wird die Mitgliedschaft in der Röm. Kath. Kirche definiert?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    weil sich das Thema in einem anderen Gesprächsverlauf ergeben hat, eröffne ich hier eine Info- und Zitatesammlung, die erklären soll, wie, wann und wo man die Zugehörigkeit zur röm. kath. Kirche definiert.

    Wie wird man Mitglied? Welche Schritte sind notwendig? Reicht die Taufe, oder muss das durch die Firmung bestätigen?

    Welche Rechte/Pflichten hat man als Katholik?

    Wie endet die Mitgliedschaft? Gibt es auch Rauswürfe, oder ist die einzige Möglichkeit, dass man den Austritt erklärt? Was gilt dieser Austritt in den Augen der kath. Kirche?


    Diese und noch weitere Fragen sollen hier behandelt werden. Idealerweise mit Zitaten von offiziellen katholischen Stellen, damit nicht unnötig spekuliert wird, sondern alle Argumente eine feste Basis haben. Da unser kath. Pater hier gemeint hat, dass es auch regional Unterschiede gibt (Eherecht, ...) O-Ton "Der Unterschied zwischen österr. Bischofskonferenz und deutscher Bischofskonferenz ist ähnlich wie zwischen russisch Orthodox und griechisch Orthodox" . Ich kann das in keinster Weise verifizieren, aber wenn er das als Insider so meint, dann glaub ich ihm das mal. Es ist also empfehlenswert den regionalen Bezug zu erwähnen.

    Beispiele:

    Zitat

    § 2 Zugehörigkeit
    1 Der Kirchgemeinde Oberwil gehören alle römisch-katholischen Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiete der Einwohnergemeinde Oberwil an, sofern sie nicht beim Präsidium der Kirchgemeinde die Nichtzugehörigkeit oder den Austritt schriftlich erklärt haben (Kirchengesetz § 3).
    2 Die Kirchgemeinde kann nur durch Verfassungsänderung verändert werden. Voraussetzung sind zustimmende Urnenentscheide der katholischen Bevölkerung der betroffenen Einwohner- und Kirchgemeinden (Kirchenverfassung § 28 Absatz 2).


    http://www.rkk-oberwil.ch/kirchgemeindeo…_zugehoerigkeit


    http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm


    viele Grüße

    Tricky

  • Im Vergleich dazu wäre es interessant die Rechtslage in anderen Kirchen, Kongragationen und gemeinschaften anzuschauen und diese dann gemeinsam mit der Bibel zu vergleichen.
    Die Kirchenzugehörigkeit (weltlich-religiöse-Vereine!) hat nichts zu tun mit der Nachfolge oder der Erlösung.
    Die Zugehörigkeit zu den Kindern Gottes von denen in der Offenbarung die Rede ist aber ganz sicher.

    Darum sind Kirchen-Zugehörigkeiten "MachtStempel" (dieses Schäfchen gehört mir ganz alleine!) aber das ist bei Gott eher negativ zu beurteilen sowohl von Seiten der Kirchen (sicher) als auch für den Gläubigen (reifeabhängig).

  • Hier einige links:
    http://www.katholisch-werden.de/
    http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_INDEX.HTM
    http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P3P.HTM

    1229 Christ wird man - schon zur Zeit der Apostel - auf dem Weg einer in mehreren Stufen erfolgenden Initiation. Dieser Weg kann rasch oder langsam zurückgelegt werden. Er muß jedoch stets einige wesentliche Elemente enthalten: die Verkündigung des Wortes, die Annahme des Evangeliums, die eine Bekehrung einschließt, das Bekenntnis des Glaubens, die Taufe, die Spendung des Heiligen Geistes und den Zugang zur eucharistischen Gemeinschaft.

    Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Joh. 3,16

  • 1229 Christ wird man - schon zur Zeit der Apostel - auf dem Weg einer in mehreren Stufen erfolgenden Initiation.


    Wird da nicht etwas vermischt zwischen Chsit werden und der anschließenden Nachfolge mit dem selbstverständlichen Wachstum?

  • Wird da nicht etwas vermischt zwischen Chsit werden und der anschließenden Nachfolge mit dem selbstverständlichen Wachstum?

    Hier ist klar die Handschrift eines "Machers und Autorität" zu erkennen..

    Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Joh. 3,16

  • Apg 11,26 Und als er ihn fand, brachte er ihn nach Antiochia. Und sie blieben ein ganzes Jahr bei der Gemeinde und lehrten viele. In Antiochia wurden die Jünger zuerst Christen genannt.
    Apg 26,28 Agrippa aber sprach zu Paulus: Es fehlt nicht viel, so wirst du mich noch überreden und einen Christen aus mir machen.

    EIne Mitgliedschaft einer Kirche oder Gemeinschaft heißt ich bin ein Katholik, ein Evangelischer, ein Zeuge Jehova, ein Adventist, ein Mormone und......
    Genügt es sich das Mäntelchen Christ umzuhängen ?
    Ab wann ist man Christ laut der Bibel ? Oder ist man erst wirklich Christ, wenn man Christus nachfolgt ohne einer zugehörigen Gemeinschaft, wenn man es ganz genau nimmt.

    Einmal editiert, zuletzt von ingeli (29. Mai 2013 um 20:15)

  • Die deutsche Bischofskonferenz hat sich mit dem Thema Austritt beschäftigt, der Grund wird meiner Ansicht nach in folgendem Artikel gut erklärt, hier ein Auszug der relevanten Passage:

    Zitat

    Der Vatikan hatte sich daran gestoßen, dass in Deutschland ein Katholik vor einer staatlichen Stelle aus der Kirche austreten kann: Das reicht nicht, hieß es lange. Hätte sich diese Auffassung durchgesetzt, hätte in Deutschland jeder Katholik aus der Kirchensteuergemeinschaft austreten und doch katholisch bleiben können. Damit das nicht passiert, mussten die Deutschen die kirchliche Mitwirkung am Austritt nachweisen - dazu dient nun dieser Brief.

    http://www.sueddeutsche.de/politik/kathol…ender-1.1476516

    Dieser Artikel erklärt den Hintergrund:

    Zitat

    Hintergrund für das Dekret ist der Fall des Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. Dieser hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Er erklärte jedoch, er sei weiterhin gläubiges Mitglied der Kirche. Dagegen hatte das Erzbistum Freiburg geklagt. Am 26. September wird der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

    http://www.spiegel.de/panorama/gesel…n-a-857008.html


    Von der deutschen Bischofskonferenz gibt es dazu ein allgemeines Dekret zum Kirchenaustritt (die Pressemeldung auszugsweise zitiert):

    Zitat

    Die Deutsche Bischofskonferenz hat heute ein Allgemeines Dekret zum Kirchenaustritt veröffentlicht. Damit wird klargestellt, dass im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz ein ziviler „Kirchenaustritt“ als förmliche Distanzierung von der Kirche eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft darstellt und für jeden, der auf diese Weise auf Distanz zur Kirche geht, die aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt ist.

    Mit dem Dekret wird auch deutlich, dass ein Kirchenaustritt nicht partiell erfolgen kann. Es ist nicht möglich, eine „geistliche Gemeinschaft Kirche“ von der „Institution Kirche“ zu trennen. Ein Austritt nur aus der „Institution“ ist nicht möglich.

    Daraus ergibt sich die Verpflichtung eines pastoralen Schreibens, das der zuständige Pfarrer an ausgetretene Personen schickt.

    Zitat

    Das neue Dekret legt im Sinne der römischen Maßgaben fest, dass zu jedem Gläubigen, der seinen Kirchenaustritt erklärt, Kontakt aufgenommen wird. In einem pastoralen Schreiben wendet sich der zuständige Pfarrer an den „Ausgetretenen“ und lädt ihn zu einem Gespräch ein, das die Beweggründe, aber auch die Folgen zum Inhalt haben soll, die der Kirchenaustritt nach sich zieht.

    http://www.dbk.de/fileadmin/reda…s-Schreiben.pdf

    2 Mal editiert, zuletzt von Karoline (30. Mai 2013 um 02:52)

  • Da finde ist die STA-Haltung doch sehr viel klarer - sowohl juristisch als auch biblich:

    Die Taufe erfolgt auf Christus und ist verbunden mit der aufnahme in die Gemeinde der Universell Gläubigen
    während die Aufnahme in die Ortsgemeinde als Teil der STA ein davon abweichender zivielrechtlicher Akt ist (vergleichbar einem Vereinsbeitritt).

    Die rkK trennt das bewußt nicht weil sie selbst den unzulässigen Anspruch stellt eben die "Gemeinde der universell Gläubigen" zu sein!
    Aus dieser irrigen Haltung heraus resultieren sehr viele Dinge in der rkK.

  • Da unser kath. Pater hier gemeint hat, dass es auch regional Unterschiede gibt (Eherecht, ...) O-Ton "Der Unterschied zwischen österr. Bischofskonferenz und deutscher Bischofskonferenz ist ähnlich wie zwischen russisch Orthodox und griechisch Orthodox" . Ich kann das in keinster Weise verifizieren, aber wenn er das als Insider so meint, dann glaub ich ihm das mal. Es ist also empfehlenswert den regionalen Bezug zu erwähnen.

    Vor allem bei einem Austritt aus der römisch-katholischen Kirche ist der regionale Bezug sehr wichtig, da beispielsweise Deutschland die Kirchenfinanzierung im 19. Jahrhundert in Form einer echten Steuer eingeführt hat, die es daneben in vergleichbarer Forum nur in der Schweiz, in Schweden und in Dänemark gibt. Rechtlich verankert ist die Kirchensteuer in den bis heute gültigen Kirchenartkel der Weimarer Reichsverfassung, in Bayern zusätzlich durch das Konkordat und die Kirchenverträge von 1924/25 und in der Verfassung von 1946.

    http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44744

    Daher ist ein Austritt in Deutschland immer mit der Anwendung von deutschem Recht einerseits und Kirchenrecht andererseits verbunden. Daher auch das von mir bereits gepostete Dekret der deutschen Bischofskonferenz, das einen Konnex zwischen beiden Rechtsmaterien herstellt.

  • Die Taufe erfolgt auf Christus und ist verbunden mit der aufnahme in die Gemeinde der Universell Gläubigen
    während die Aufnahme in die Ortsgemeinde als Teil der STA ein davon abweichender zivielrechtlicher Akt ist (vergleichbar einem Vereinsbeitritt).

    Die rkK trennt das bewußt nicht weil sie selbst den unzulässigen Anspruch stellt eben die "Gemeinde der universell Gläubigen" zu sein!Aus dieser irrigen Haltung heraus resultieren sehr viele Dinge in der rkK.

    Eingangs hätte ich eine Bitte: wäre es möglich, dass wir zuerst - wie von tricky angeregt - Fakten zusammentragen, die wir idealerweise offiziellen katholischen Stellen entnehmen (und anderer Stellen, wenn z. B. bei der Kirchensteuer auch staatliches Recht eine Rolle spielt), und wir danach erst Vergleiche anstellen?

    Der fett markierte Satz als absolute Aussage kann bei näherer Recherche nämlich nicht bestätigt werden.

    Das Institut für Religionsrecht der Universität Freiburg hat beispielsweise in der Studie "Die Erklärung des Austritts aus der römisch-katholischen Kirche, kirchenrechtliche und staatsrechtliche Konsequenzen" folgendes festgehalten (auszugsweise zitiert):

    Zitat

    Wenn die Taufe Eingliederung in den einen, unteilbaren ekklesialen Leib Christi ist, dann stellt sich die Frage, wo denn der Leib und damit die Kirche Christi zu finden ist. Gemäß dem Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche fällt die Kirche Christi zwar nicht einfach mit der römisch-katholischen Kirche zusammen (wie das noch 1943 die Enzyklika "Mystici corporis " bekräftigt hatte). Wohl aber versteht sich die römisch-katholische Kirche als die konkrete Existenz- und Erscheinungsforum der Kirche Christi. Das Zweite Vatikanische Konzil brachte das in der Formulierung zum Ausdruck, dass die einzige Kirche Christi "verwirklicht ist ["subsistit in"] in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.

    Im Anschluss an die Erklärung der römischen Glaubenskongregation "Dominus Jesus" über die Einzigartigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche aus dem Jahre 2000 ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob das Zweite Vatikanische Konzil mit seiner Aussage, dass die Kirche Christi in der katholischen Kirche "subsistiert" aussagen wollte, dass es auch weitere Subsistenzen der Kirche Christi gebe oder aber ob es, wie die Instruktion anführt, sagen wollte, dass es nur eine einzige wahre Subsistenz der wahren Kirche gebe, nämlich die römisch-katholische Kirche.

    Wenn mit dem Konzil daran festzuhalten ist, dass die Kirche Christi nicht mit der katholischen Kirche zusammenfällt, diese aber deren authentischer Träger ist, so ist es in der Folge notwendig, zwischen der Eingliederung in die Kirche Christi und der Eingliederung in die römisch-katholische Kirche zu unterscheiden. Dies auch bezüglich der durch die Taufe zugrunde gelegten Zugehörigkeit. Alle Getauften - gleich welcher christlichen Denomination und Konfession - sind durch ein sakramentales Band der Einheit miteinander verbunden. Aber nicht alle Getauften gehören der römisch-katholischen Kirche (in gleicher Weise) an.

    Kirchengliedschaft ist demnach eine abgestufte Wirklichkeit, die auch Nicht-Katholiken zugesprochen werden kann. Die unterschiedlichen Weisen der Kirchengliedschaft sind aber, so ist mit Karl Rahner aus systematischtheologischer Sicht zu betonen, nicht eindeutig und allein nach rechtlichen Kriterien festschreibbar, weil sich das Leben der Gnade einer solchen Festschreibung entzieht. Dass auch andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften neben der katholischen Kirche kirchengliedschaftsbegründend sind, hat das Zweite Vatikanische Konzil in seiner Kirchenkonstitution hervorgehoben. Das Konzil erkennt verschiedene Stufen und Schichten der Kirchengliedschaft. "Jene werden der Gemeinschaft der Kirche voll eingegliedert, die, im Besitze des Geistes Christi, ihre ganze Ordnung und alle in ihr eingerichteten Heilmittel annehmen und in ihren sichtbaren Verband mit Christus, der sie durch den Papst und die Bischöfe leitet, verbunden sind, und dies durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft".

    http://www.unifr.ch/religionsrecht/publi/studien_de.htm#2003

    Da ergeben sich schon feine Abstufungen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung, die beachtet werden muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Karoline (30. Mai 2013 um 15:36)

    • Offizieller Beitrag

    Weil ich meine, dass die Fragestellung hier besser passt, habe ich die Zitate herübergeholt. Meine Ausgangsfrage war (is schon etwas länger her):

    Wie endet die Mitgliedschaft? Gibt es auch Rauswürfe, oder ist die einzige Möglichkeit, dass man den Austritt erklärt? Was gilt dieser Austritt in den Augen der kath. Kirche?

    gestern diese Ansicht dazu:

    Es gibt keine Kirche auf diesem Planeten, die sagt: "Hauptsache getauft und Mitgliedsbeitrag; jetzt kannste die Sau rauslassen!" So etwas gibt es nicht, weder im Christentum, noch in irgendeiner anderen Religion (nebenbei bemerkt).

    Ich muss gestehen, dass ich das bei der RKK schon oft so sehe, dass sie Personen, die wirklich böse Dinge tun, diese auch überhaupt nicht einsehen, also ein absolut unbußfertiges Verhalten an den Tag legen, TROTZDEM als Mitglieder akzeptiert und aufgenommen gelten. Was weiß ich, beispielsweise ein Josef Fritzl, Anders Breivik oder Politiker die menschenverachtende Politik betreiben, ... .

    Ich habe meinen katholischen Bibelkreis mal mit dieser Thematik befasst und dort gesagt bekommen: Naja, wir sind ja alle Sünder und Exkommunizieren könne man doch nicht machen, weil dann würde man die Person ja vom Himmelreich ausschließen. Das dürfte in der RKK auch eine interne Logik haben. Wenn das Verständnis der Zugehörigkeit mit dem Verständnis der damit einhergehenden Erlösung korreliert, dann hat ein Ausschluß natürlich in diesem Sinne verstanden sehr weitreichende Folgen. Das will man dann doch niemandem antun.

    Ich hätte kein Problem mit welchem Sünder auch immer, der sein Problem einsieht und die Sünde ablehnt, obwohl sie ihm immer wieder in der einen oder anderen Art passieren. Aber es gibt eben auch die anderen, die sich einen Dreck um ihre Sünden kümmern und zu Weihnachten und Ostern trotzdem neben dem Bischof oder Kardinal in der Kirche sitzen. Warum sollte man denen nicht sagen: "Hey, eigentlich hast du mit den Werten der Kirche und des Glaubens nichts am Hut - passt diese Mitgliedschaft für dich überhaupt noch?"

    Und wenn jemand, der die Sünde an und für sich hasst, aber etwas tut, das wesentlich weniger schlimm ist als Fritzl oder Breivik, dann wird sie ausgeschlossen:

    http://derstandard.at/2000001478236/…sches-Urgestein

    Das Maß, mit dem hier gemessen wird, erscheint mir sehr zwiespältig und ich kann diese unterschiedliche Behandlung von einerseits offener, absichtlicher, bewußter und unbußfertiger Sünde und andererseits kritischer Gegnerschaft zu einer kirchlichen Praxis nicht nachvollziehen.


    Es gibt Menschen (bei uns, in der RKK, etc.) die sündigen, die tun Böses, die gehen in die Irre, die verlieren vll. ihren Glauben und gehen nur noch aus Gewohnheit in den Gottesdienst... Ja, gibt es. Wir sind Sünder.

    Machst du keinen Unterschied zwischen einem Sünder, der die Sünde hasst und einem Sünder, der die Sünde liebt? Sünder bleiben beide, das brauchen wir nicht diskutieren, aber die Einstellung zur Sünde ist doch grundverschieden, oder?

  • erstens : Die rechtliche Situation - in Konkordaten hier und dort so oder so geregelt. Da von biblisch - unbiblisch zu reden ist meines Erachtens unzulässig. Was sind die STA ? ein Verein ? eine Glaubensgemeinschaft ? Auch in der ACG ? Aber nicht in dem Verbund der Freikirchen in Österreich (Babylon !) - danach hier in Österreich rechtlich ganz einfach schlechter gestellt als anderswo ( - das Beichtgeheimnis gilt für den STA - Prediger wahrscheinlich immer noch nicht ! - Richter zu einem Prediger - Leopold Grassl - als Zeugen : Beruf ? a so, Pastor. Religion ? - Adventist - also ohne religiöses Bekenntnis.) - In den USA - "Trennung von Kirche und Staat!" hatten die STA - Prediger im WW II das Privileg, in kurzen Abständen immer wieder neue PKW kaufen zu können; zudem haben sie die Lizenz, rechtsgültige Ehen zu schließen und Armee - Kapläne zu stellen - bei uns ist auch der RKK der Standesbeamte zwingend vorgeschaltet.

    zweitens : Der innerkirchliche Aspekt.
    Der Jesuit hatte beste Insider - Kenntnisse über die STA in Wien. So wusste er im Voraus von meiner Taufe (25. 06. 54), dem Konflikt zweier Prediger darum, und die Einladung (an einen "Interessenten", "Freund der Wahrheit"): "Nun tritt er ja auch in den Schoss der Kirche ein." Die katholische Lehre anerkennt damit die Taufe nach einem der Riten - Immersion, Submersion, Infusion, Aspersion - im Namen der Dreieinigkeit. In ihrem Verständnis gibt es keine Wiedertaufe .

    So auch ein protestantischer Standpunkt (Univ. Prof. Otried Hofius, Tübingen): Die Taufe - hier auch die Säuglingstaufe - ist ein Bundesschluss, gültig seitens Gottes und muss nicht / kann nicht wiederholt werden. (AWA - Tagung in Freudenstadt, 18. - 22. 10 2000)

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

    2 Mal editiert, zuletzt von HeimoW (16. Dezember 2015 um 10:24)

    • Offizieller Beitrag

    ...
    Und wenn jemand, der die Sünde an und für sich hasst, aber etwas tut, das wesentlich weniger schlimm ist als Fritzl oder Breivik, dann wird sie ausgeschlossen:

    http://derstandard.at/2000001478236/…sches-Urgestein

    ...


    Wenn jemand agiert wie Frau Heizer, dann stellt sie sich gegen die Lehren der Kirche. Sie wurde daher mit einer "Kirchenstrafe" (der strengsten) belegt, aber nicht ausgeschlossen.

    Bericht ORF (triviale Erklärung)

    Zitat

    Was ist eine Exkommunikation?
    Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe. Sie ist kein Ausschluss aus der Kirche. Durch die Taufe wird man Mitglied der Kirche, und diese Mitgliedschaft ist eigentlich durch keine rechtliche Maßnahme aufhebbar. Sie ist aber die strengste aller möglichen Kirchenstrafen. Der Exkommunizierte darf keine Sakramente mehr empfangen, er darf also nicht zur Kommunion oder zur Beichte gehen oder kirchlich heiraten. Er darf keine kirchlichen Dienste, Ämter oder Aufgaben wahrnehmen, vor allem darf er bei einer Messe keinen Dienst verrichten.

    Kathpedia (komplexe Erklärung)

    Zitat

    Exkommunikation oder Kirchenbann ist eine Kirchenstrafe, durch die ein Getaufter wegen schwerer äußerer Vergehen von Rechten und Privilegien (z.B. Wahlrecht, Gewinnung eines Ablasses) innerhalb der Kirche ausgeschlossen wird. Dem Exkommunizierten ist der Empfang der Sakramente (z.B. Beichte (!), Kommunion, CIC can. 915) und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen untersagt. Ebenso hat er auf ein kirchliches Begräbnis keinen Anspruch. Dieser Ausschluss kann den Empfang der Taufe (wegen des unauslöschlichen Taufmerkmals) oder des Firmsakramentes sowie der Weihe nicht rückgängig machen. Wer sich in der Exkommunikation befindet, gehört von Rechts wegen noch zur Kirche und behält alle Verpflichtungen der Kirche gegenüber. Soferne es sich jedoch um die Straftat der Apostasie, der Häresie oder des Schismas handelt, ist der Exkommunizierte auch nicht mehr Mitglied der Kirche im vollen Sinne (vgl. auch die Enzyklika Mystici corporis Pius XII.), bis er wieder losgesprochen ist (oder verstorben). Papst Johannes Paul II. wies in der Enzyklika Veritatis splendor allerdings darauf hin, daß auch der die Einheit der Kirche gefährde, der die sittlichen Verpflichtungen des Evangeliums nicht ernstnehme.
    Man unterscheidet im lateinischen Kirchenrecht zwischen Tatstrafe und Spruchstrafe der Exkommunikation (vgl. CIC Can. 1314). Die Tatstrafe tritt mit dem Begehen der Verfehlung von selbst ein (excommunicatio latae sententiae). Die Spruchstrafe wird, wenn die betreffende Person öffentliches Ärgernis erregt hat, von der zuständigen Autorität ausgesprochen (excommunicatio ferendae sententiae). Die Tatstrafe wird in solchem Fall lediglich festgestellt.

    Wie oben ersichtlich tritt die Konsequenz der Exkommunikation (unsichtbar) aufgrund des Verhaltens "sofort" ein, wenn das Verhalten dann wie im Fall von Frau Heizer (provokant) öffentlich gesetzt wird, wird diese "Tatstrafe" dann noch durch Verkündigung (Spruchstrafe) öffentlich deklariert.
    .

    • Offizieller Beitrag

    Danke Heimo für die Konkretisierung.

    Wenn jemand agiert wie Frau Heizer, dann stellt sie sich gegen die Lehren der Kirche. Sie wurde daher mit einer "Kirchenstrafe" (der strengsten) belegt, aber nicht ausgeschlossen.

    Konkreter nachgefragt wäre meine Thematik also: Warum wird ein großer, absichtlicher, beharrlich uneinsichtiger Sünder nicht von den Sakramenten ausgeschlossen, jemand, der gegen bestimmte Prinzipien des Kirchenrechts verstößt, aber schon? Es wäre ja jetzt nicht so, dass beispielsweise die Taten von Anders Breivik unsichtbar wären.

    Was macht den Formalakt gegen die Kirche so wesentlich schlimmer als die Sünde, die sich gegen Gott und meinen Mitmenschen direkt richtet?

    Wie oben ersichtlich tritt die Konsequenz der Exkommunikation (unsichtbar) aufgrund des Verhaltens "sofort" ein, wenn das Verhalten dann wie im Fall von Frau Heizer (provokant) öffentlich gesetzt wird, wird diese "Tatstrafe" dann noch durch Verkündigung (Spruchstrafe) öffentlich deklariert.

    Mich wundert auch, warum die Kirche die Taten von Frau Heizer ernst nimmt. Man könnte doch einfach sagen: Frau Heizer ist keine geweihte Priesterin, daher kann sie in ihrer Freizeit tun und lassen, was sie möchte, es hat keine Gültigkeit. Ebenso die Messe, die sie zelebriert - ohne Gültigkeit! Wenn Kinder im Sandkasten Präsident und Kanzler spielen, dann sind sie es ja auch nicht wirklich, weil sie nie gewählt wurden.

    Wann nimmt also die RKK jemanden in seiner Häresie, seiner Apostasie oder seinem Schisma ernst und wann nicht? Wenn jemand beispielsweise fernöstliche, religiöse Praktiken übt (Yoga, Meditation, oä) und das öffentlich kundtut (Facebook?), dann wäre der kirchenrechtliche Straftatbestand der Apostasie gegeben. Abtreibung wäre ein ähnlicher Fall von oftmals der Kirche bewußtem Rechtsbruch des Kirchenrechts durch ein Mitglied. Exkommunikation findet aber auch hier selten bis nie statt.

    • Offizieller Beitrag

    ...Was macht den Formalakt gegen die Kirche so wesentlich schlimmer als die Sünde, die sich gegen Gott und meinen Mitmenschen direkt richtet?....


    Nachdem ich weder katholisch bin, noch die RKK vertrete, kann ich nur vermuten dass "Sünde" nicht zur Kirchenstrafe führt, da es das "Kerngeschäft" der Kirche ist, Sünden zu vergeben - bzw. Vergebung zu vermitteln. Wenn ich ihn exkommuniziere kann er nicht Beichten, die Vermittlung der Vergebung ist unmöglich gemacht.
    Wenn aber jemand provokant die "Werkzeuge mit denen die Kirche arbeitet" missbraucht oder zerstört, muss die Kirche reagieren.
    Für mich ist das Vorgehen der Kirche, aus der Ferne gesehen, schlüssig.
    .

  • Konkreter nachgefragt wäre meine Thematik also: Warum wird ein großer, absichtlicher, beharrlich uneinsichtiger Sünder nicht von den Sakramenten ausgeschlossen, jemand, der gegen bestimmte Prinzipien des Kirchenrechts verstößt, aber schon? Es wäre ja jetzt nicht so, dass beispielsweise die Taten von Anders Breivik unsichtbar wären.

    Zitat eines Schriftstellers der Jahrhundertwende (1899 - 1900): "- jene bequeme Religion, die alles duldet, weil sie alles verzeiht." Gemeint sind da vor allem die unzähligen Affären des Hochadels und der Kulturträger (dies ist bitte keine böse Polemik!) aber: Man beichte und mit "ego te absolvo" ist alles vom Tisch.
    Heiratet ein Geschiedener - sofern er in der ersten Ehe kirchlich verheiratet war - wieder, so lebt er in Dauersünde - Exkommunikation (z.B. der gewesene Bundespräsident Klestil).
    Nur: Taufe - Taufsakrament und Firmung kann man ihm nicht wegnehmen. Man kann ihn kirchlicherseits nicht aus der Kirche ausschließen - auch wenn er seinen Austritt erklärt hätte. Mit seiner Austrittserklärung hätte er sich nur die weitere Einhebung der Kirchensteuer erspart - aber dies ist eine andere Ebene.


    NUR BITTE: WAS GEHEN UNS VON UNS AUS GESEHENE UNGEREIMTHEITEN DER RKK AN?

    (Ich könnte jetzt auf Absurditäten in Bezug auf die Annullierung einer Ehe kommen - die jedem Katholiken zusteht! - und die Gefälligkeitsgutachten - die ebenfalls jeder Katholik dem Diözesangericht vorlegen kann, nicht nur monegassische Prinzessinnen!)

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

    2 Mal editiert, zuletzt von HeimoW (16. Dezember 2015 um 18:41)

  • tricky:

    Hallo tricky,

    du hast mein Zitat etwas aus dem Zusammenhang gerissen, finde ich.
    Es wurde hier geäußert: In der RKK (ich beziehe meine Landeskirche einfach mal mit ein) ginge es ja nur darum, dass man getauft sei; wie man dann lebt sei egal.

    Dazu sagte ich, dass es so eine Lehre in keiner christlichen Kirche gibt.

    Ich weiß nicht, was die RKK zu Josef Fritzl gesagt hat oder ob er exkommuniziert wurde; weißt du es?
    Natürlich gibt es Machenschaften in der Kirche; in der RKK und auch in unserer. Die gibt es bei euch auch. Wollen wir damit anfangen?

    Zitat

    Machst du keinen Unterschied zwischen einem Sünder, der die Sünde hasst
    und einem Sünder, der die Sünde liebt? Sünder bleiben beide, das
    brauchen wir nicht diskutieren, aber die Einstellung zur Sünde ist doch
    grundverschieden, oder?

    Ja, das ist unterschiedlich und müsste im Einzelfall betrachtet werden, was das heißt. Das kann ich dir pauschal nicht sagen.

    Ich sprach erstmal generell von "Sündern", die wir alle sind, in Bezug auf das Thema: Man muss in der Kirche nur getauft sein und dann is gut.
    Weil ich sagen wollte, dass Menschen bei uns (getauft) Fehler machen und Sünder sind.

    Dann kommst du mit dem Beispiel eines Menschenschänders; nicht ganz fair, oder?

    Es kommt selten vor, aber tatsächlich kann jemand bei uns exkommuniziert werden; wenn er massiv der Lehre widerspricht und Irrlehre verbreitet, sich in der Gemeinde wider alle Besserung ungebührlich verhält etc., dann kann jemand vom Mahl ausgeschlossen werden; ja das gibt es.
    Aber sowas tut man nicht leichtfertig. Ihr werdet es auch nicht leichtfertig tun.

    Vom Mahl ausgeschlossen zu werden bedeutet keinen Kirchenrausschmiss! Ich werde nachfolgend erläutern, warum (wenn es interessiert). Es hat theologische Gründe.

    Das Argument der Kirchensteuern sehe ich sekundär und möchte ich eigentlich ungern hier besprechen.
    Denn dann müssen wir auch besprechen, was in Freikirchen für Gelder fließen. Lass uns damit bitte nicht anfangen.

    Lg

  • Zum theologischen Hintergrund:

    es wurde im Prinzip schon beim Taufthema angerissen. Ihr seht das anders, ich weiß, aber einfach als Information.

    Wir (ihr STA und wir) haben ein unterschiedliches Verständnis von Kirche:

    Wir können niemanden aus der Kirche ausschließen. Das ist im Prinzip der Punkt.
    Die Kirche ist kein Club oder Verein, in den man eintritt und bei Satzungswidrigkeit rausgeworfen wird (auch wenn es rein juristisch ein "Verein" ist).

    Die Kirche ist der Leib Christi. Durch die Taufe wird man in diesen Leib aufgenommen; wie philoalexandrinus: ja schon den Theologen wiedergab: "Die Taufe ist einmalig und kann nicht rückgängig gemacht und widerrufen werden!"

    Der Gedanke: "ICH trete ein, ICH trete aus, ICH entscheide mich" ist recht modern und individualistisch. Ist auch okay, aber so sehen wir es nicht.

    Wer dieser Gemeinschaft zu-geführt ist, der kann durch menschlichen Entscheid nicht aus ihr ausgeschlossen werden.
    Alles, was dieser Getaufte tut, ist ihm Gericht oder Segen vor Gott.

    Es gibt Sanktionen zur Ordnung der Gemeinde (wir haben ein eigenes Kirchenrecht), aber ausschließen können wir nicht; denn ja, das würde bedeuten, wir verdammen ihn und sprechen ihm die Gemeinschaft mit Christus ab. Das können und dürfen wir nicht.

    Aus der Kirche (als Institution) kann er austreten, seine Sache. Dennoch gilt seine Taufe in unseren Augen; sie ist unauflöslich.

    Zur finanziellen Seite:

    Ja, natürlich nehmen wir das Geld, das uns zukommt. Auch die Hilfen, die wir (noch) vom Staat kriegen nehmen wir.
    Weil wir glauben, dass wir richtig sind und dass es von Gott ist.

    Dies wird sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte ohnehin ändern: dann werden auch wir eine Freikirche werden (wie in den meisten Ländern der Erde).

    Wie gesagt: wir haben ein unterschiedliches Tauf- und Kirchenverständnis; ist so. Wir kommen da nicht zusammen, wie wir wissen.

    Aber wir wollen nicht davon anfangen, was in "Kirche" alles verheimlicht, veruntreut, verhandelt, manipuliert und verdeckt wird, und wer ein "bewusster Sünder" ist...

    Das lassen wir besser in beidseitigem Interesse bleiben.

    Lg

  • Guten Abend

    Wer einmal katholisch getauft wurde, bleibt bis zu seinem Lebensende ein Glied der RKK. Anders habe ich das noch nie gehört.

    Wer aus der Kirche aus tritt, tritt nur aus dem „gesellschaftlichen Teil“ der Kirche aus und braucht keine Steuern mehr zu bezahlen. Er kann dann auch von den Segnungen der Kirche aus geschlossen werden (passiert hin und wieder) oder ihm kann die Mitgliedschaft in der Kirche entzogen werden ( Ist, jedenfalls in der Neuzeit, noch nie passiert)

    Man kann also aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts – RKK austreten, nicht aber aus dem Glaubens Verband, wenn man einmal darin gewesen ist. Alle STA, die mal katholisch waren, bleiben dies bis zum Tode, es sei denn, sie werden aus geschlossen (was aber noch nie geschah)

    Nach der Lehre der RKK gibt es zweierlei Arten von Sünden:

    De Erbsünde, die zum ewigen Tod führt, und für die Christus gestorben ist. Diese Sünde wird in der Taufe beseitigt.

    Dann gibt es noch die täglichen Sünden, die eigentlich nicht der Sünder tut, sondern der Satan, der ihn dazu verführt. Diese führen nicht zum ewigen Tod, sondern nur ins Fegefeuer. Dort muss man sie abbüßen, oder in diesem Leben schon durch Werke wieder gut machen, die die Kirche dafür vor schreibt, wie jetzt die Pilgerfahrt zum Heiligen Jahr.. Wer das macht, hat z.B. einen vollständigen Erlass aller zeitlichen Sünden Strafen und ist unschuldig vor Gott wie ein gerade getauftes, neu geborenes Kind.

    Liebe Grüße von benSalomo.

    • Offizieller Beitrag

    @Seele

    vielleicht kann ich noch etwas konkretisieren.

    Ich weiß nicht, was die RKK zu Josef Fritzl gesagt hat oder ob er exkommuniziert wurde; weißt du es?

    Ich hätte nichts diesbezügliches gehört. Wenn also jemand einen RKK-Gläubigen fragt welches Glaubensbekenntnis er/sie teilt, dann ist das der gleiche Glaube, den offizielle (nach außen hin) auch Josef Fritz vertritt.
    Ich verwende dieses extreme Beispiel ja nur als leichteren Aufhänger.

    Hättest du kein Problem damit, dass deine Kirche ein Mitglied hat, das den evangelischen Glauben mit Füßen tritt, aber trotzdem seitens der Kirche als Mitglied dabei ist. Wenn dich also jemand fragt: Welcher Kirche gehörst du an? Und du dann sagst "Evangelische Kirche" - und dann meint dein Gegenüber: Ah, das sind ja die, wo auch der bekannte Atheist X, Massenmörder Y, ... Mitglied ist. Mich würde das stören, wenn die Glaubensgemeinschaft jemanden zwanghaft als Mitglied hält, der doch mit dem Glauben, den Werten und Prinzipien überhaupt nichts mehr zu tun hat und diese sogar konterkariert.


    Wir können niemanden aus der Kirche ausschließen. Das ist im Prinzip der Punkt.

    Diese Ansicht (und nur die Ansicht!) halte ich für schwer vermessen. Was bedeutet das denn? Dass jemand, der als Baby zwangsgetauft (anders kann man das im Bewußtseinsstadium des Babys nicht bezeichnen) wurde, sich nie wieder in der Kirchenzugehörigkeit ändern kann? Oder eigentlich, ändern schon, aber EGAL was diese Person macht, sie bleibt Mitglied der Kirche? So wie hier:

    Wer einmal katholisch getauft wurde, bleibt bis zu seinem Lebensende ein Glied der RKK. Anders habe ich das noch nie gehört.

    Entschuldige, aber was für eine den menschlichen freien Willen verachtende Einstellung ist das denn? Du bist für ewig das, zu was man dich als Baby gezwungen hat. Egal was du machst, egal was du glaubst, du BIST Teil einer Kirche. Das widerspricht ja jeglicher anderer, normaler Praxis im Leben eines Menschen.


    Der Gedanke: "ICH trete ein, ICH trete aus, ICH entscheide mich" ist recht modern und individualistisch. Ist auch okay, aber so sehen wir es nicht.

    Man kann das sehen wie man will, das Austreten, Eintreten, das freie Entscheiden, das ist der grundsätzliche Ausdruck des menschlichen freien Willens. Mich würde mal interessieren, wie man das biblisch begründet, dass die einmalige Taufe (lassen wir den Aspekt der Babytaufe jetzt vielleicht mal weg) eine lebenslange Kirchenmitgliedschaft beinhaltet? Nehmen wir weiters an die Kirche ist die einzig wahre Kirche, um es einfacher zu machen.


    Dann kommst du mit dem Beispiel eines Menschenschänders; nicht ganz fair, oder?

    Das wäre nicht fair, wenn ich es nicht auf die allgemeine Formel heruntergebrochen hätte:

    Zitat

    Machst du keinen Unterschied zwischen einem Sünder, der die Sünde hasst
    und einem Sünder, der die Sünde liebt? Sünder bleiben beide, das
    brauchen wir nicht diskutieren, aber die Einstellung zur Sünde ist doch
    grundverschieden, oder?

    Damit meine ich jeden von uns, der eben, wie du schreibst:

    massiv der Lehre widerspricht und Irrlehre verbreitet, sich in der Gemeinde wider alle Besserung ungebührlich verhält etc., dann kann jemand vom Mahl ausgeschlossen werden; ja das gibt es.

    Vom Mahl ausgeschlossen zu werden bedeutet keinen Kirchenrausschmiss! Ich werde nachfolgend erläutern, warum (wenn es interessiert). Es hat theologische Gründe.

    Ich mache dazu ein extra Thema auf, denn hier sind wir ja im Themenbereich RKK. Die theologischen Gründe würden mich im Detail sehr interessieren, wie oben ja schon angekündigt.