Maßnahme bei Hartz IV

  • Hallo,

    mache zurzeit eine Maßnahme, weil ich Hartz IV erhalte, und darin steht: meine persönliche situation zu sabilisieren und eigene Stärcken zu endecken.

    Also ich war Einige Tage dort und habe da nie was richtig gearbeitet, alle Teilnehmen kommen um 08.30 Uhr, dann zusammen Kaffe trinken und Frühstück, und dann über verschiedene Themen sprechen, der Sozialpädagoge der Maßnahme setzt sich Politisch gegegn ungerechte Gesetze ein zb. für ein bedinungsloses Grundeinkommen.

    Nur ich hatte eine aufgabe das der Verein sachen, wie Kirchenbänke, Computertuisch usw. zu verschencken hat und ich in der Zeitung eine Anzeige aufgeben sollte, und für einen anderen Verein eine Spenden Homepage machen soll, aber sonst habe nicht richtig so gearbeitet.

    Wollte wissen ob es da bei der Maßnahme eine sinnvolle tätigkeit ist, und ob man als Christ auch arbeiten soll wo man nicht zusätzlich zum Hartz IV Geld bekommt?

    Ich weiß nicht sicher ob es sinn macht so eine Maßnahme für mich, ob es was bringt, nur wenn ich halt nicht teilnehme erhalte ich 30 % kürzung von 382,- € und das ist 114,- € weniger für drei Monate.

  • N'abend Menoflip!

    Ich weiß nicht sicher ob es sinn macht so eine Maßnahme für mich, ob es was bringt, nur wenn ich halt nicht teilnehme erhalte ich 30 % kürzung von 382,- € und das ist 114,- € weniger für drei Monate.


    Du kannst solch eine Maßnahme nicht ohne Weiteres abbrechen, wenn Du schon drin steckst. Eigentlich nur, wenn Du sofort eine normal bezahlte Arbeit hast. Bevor Du keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag für eine neue Arbeitsstelle hast, kannst Du diese Maßnahme schon deswegen nicht abbrechen, weil Du dann Geldprobleme bekommst, die Du vermutlich kaum regeln kannst. Wir hier im Forum kennen Deine Lage nicht; aber die meisten Leute wie Du haben keinen Sack mit Euro-Münzen im Garten vergraben und auch keine wohlhabenden Eltern. Schon niedrige Schulden können heute schnell anwachsen wie aus einem Schneeball eine Lawine werden kann. Das liegt am Zinssystem, dass die Juden im Alten Testament als sündig abgelehnt hatten.

    Dass dem Sozialpädagogen nicht gleichgültig ist, was geschieht und dass er sich für bessere Lebensverhältnisse einsetzt, ist gut. Ich kenne Dich nicht und nicht diesen Mann. Deshalb weiß ich nicht: Tut er Dir wohl? Hilft er Dir? Wie hilft er Dir? Was wird für Dich anders durch diese Maßnahme?

    Man kann anderen schnell einen Rat geben, aber schnell kann der Rat falsch sein, wenn man den anderen nicht kennt und seine genaue Lage auch nicht. Ich kenne Deine Lage nicht und weiß nicht, was Du mitbringst. Ich kann nur sagen:

    Wenn Du in dieser Maßnahme oder sonst im Leben nur wartest, bis Dich jemand von links nach rechts schickt; dann wirst Du Spielball anderer sein. Versuche immer Dich zu fragen, was Du selbst tun kannst! Frag Dich: Was könnte ich Sinnvolles tun? Oder: Was könnte ich, wenn ich schon hier bin, Sinnvolles tun? Wenn Du entscheidest und wenn Du Dir selber Wege und Aufgaben oder eine Arbeit suchst, dann kannst Du etwas für Dich und Dein Weiterkommen tun, statt nur von anderen hin- und hergeschoben zu werden. Möge Gott Dir die Kraft und die Weisheit geben!

    Grüße
    Daniels

    "Prüft alles und, was gut ist,
    das behaltet. Aber was böse ist,
    darauf lasst euch nicht ein..."

    1. Thessalonicher 5, 21.22

    "Wähle das Leben, damit du lebst."
    5. Mose 30, 19

    Einmal editiert, zuletzt von Daniels (10. März 2013 um 17:42)

  • Hallo,

    es ist so das ich eine Schwerbehinderung von Geburt habe, deswegen weiß ich nicht genau was ich machen kann, deswegen versuchen sie meine situation zu sabilisieren und eigene Stärcken zu endecken.

    man kann mit Wiederspruch und Klage dagegen angehen usw. weiß nicht was anderest wird durch die maßnahme, bisjetzt habe ich noch nichts feststellen können, nur das man mit anderen auch reden kann.

    und sich Politisch für bedinungsloses Grundeinkommen einsetzen, es habe ich versucht arbeit zu suchen aber mit einer Schwerbehinderung ist es nicht so einfach und die Maßnahme machen sie eh nur weil sie nichts anderes haben und die leute zu beschäftigen.

  • Zitat

    Wollte wissen ob es da bei der Maßnahme eine sinnvolle tätigkeit ist, und ob man als Christ auch arbeiten soll wo man nicht zusätzlich zum Hartz IV Geld bekommt?

    Auch, wenn man nicht zusätzlich zum Hartz4 Geld bekommt, denke ich mal schon, dass man dann trotzdem arbeiten sollte. Aus mehreren Gründen:

    1. Gott sagt u.a. in 2 Mose 20,9: [url='''']9[/url] Sechs Tage sollst du deine Arbeit verrichten,

      2. Leuten vom Amt (wozu ich leider aufgrund einer Erkrankung auch gehöre), wird häufig von manchen Leuten vorgeworfen, dass sie auf Kosten von anderen Leuten (Steuerzahler und Rentner) leben würden. Wenn du aber dafür offiziel arbeiten gehst, kann man dir das nicht vorhalten.

    Zitat

    wenn ich halt nicht teilnehme erhalte ich 30 % kürzung von 382,- € und das ist 114,- € weniger für drei Monate.

    Diees Kürzung bzw. Sanktionen dürfen nicht so einfach durchgeführt werden, ohne, dass du vorher angehört worden bist. Was du da erhalten hast, ist die übliche Drohung. Sieh mal hier: Sanktionen nach SGB II § 31 sind rechtlich nur zulässig, wenn:
    - der zugrunde liegende Verwaltungsakt rechtmäßig war,
    - ein in § 31 Abs. 1 SGB II genannter Grund für die Pflichtverletzung vorliegt,
    - der Betroffene zuvor einzelfallbezogen über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung belehrt wurde,
    - zuvor eine Anhörung nach § 24 SGB X durchgeführt wurde,
    - kein wichtiger Grund für die Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 S. 2 SGB II vorlag, der die Pflichtverletzung entschuldigt.


    http://hartz.info/index.php?topic=29070.0



    LG dir.


    Aaron

  • Hallo Aaron,

    ja das sehe ich auch so, und kenne mich ein wenig mit dem SGB II aus, war bei der Maßnahme mal um anzuschauen usw. wie es da so ist, aber jetzt ist es so, habe am Freitag einen zuweisungsbescheid erhalten das sie mich verpflichtet haben haben am Montag zu der Maßnahme hinzugehen, und sollte ich es nicht tun werde ich Sanktioniert.

    weil ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben habe, haben sie mich per Zuweisungsbescheid zu der Maßnahme verpflichtet,

    kennst du dich ein wenig mit Hartz IV und Sanktionen aus?
    möchte ja auch arbeiten, aber so ne arbeit was ich machen möchte und nicht wie mir das Amt vorschreibt.

    aber da ich ja eine Schwerbehinderung habe ist es für mich nicht leicht eine arbeit zu finden auf Vollzeit oder teilzeit das ich ganz aus Hartz Iv raus bin, habe letztes Jahr mal gearbeitet so von etwa Januar bis Mai 2012, bei Rewe, aber leider haben sie mich gekündigt weil ich nicht am Samstag arbeiten wollte.

    Habe da aus Aushilfe, als regelauffüller gearbeitet.

    Einmal editiert, zuletzt von menoflip (10. März 2013 um 19:16)

  • Hallo Menoflip,

    durch einen Bekannten weiß ich von einem hervorragenden Rechtsanwalt für solche Probleme. Soweit ich erfahren habe, war er früher bei der Bundesanstalt für Arbeit angestellt. Er ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten SGB II, SGB III, SGB XII, allgemeines Sozialrecht und Behinderte. Da er selber in gewisserweise persönlich betroffen ist, dürfte er ganz besonderes Verständnis für die Rechtsprobleme Behinderter haben.

    Seine Website ist zwar nicht mehr erreichbar; aber mein Bekannter sagte mir eben am Telefon, dass er noch vor einigen Monaten mit diesem Rechtsanwalt Kontakt hatte und ihn für sehr gut und geeignet hält.


    Ich bin kein Rechtsspezialist und habe in meinem Leben noch nie die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen; aber ein kurzes Telefonat mit dem Mann oder eine E-Mail an ihn dürfte für Dich ein vertretbarer Aufwand sein. Falls Du keine Telefon-Flatrate hast, rufe ihn kurz an, lass Dir bestätigen, dass seine E-Mail-Adresse noch stimmt und vereinbare eine kostenlose Darlegung Deines Falles in einer E-Mail. Worauf er sich dann äußern kann, ob und zu welchen Bedingungen er Dir helfen kann und mag.

    Anscheinend schreibt dieser Rechtsanwalt ziemlich eindrucksvolle Briefe, wenn er beim Amt für einen Mandanten eintritt.

    Seine zuständige Anwaltskammer führt ihn mit folgenden Angaben:

    [table=', '][*]Berufsbezeichnung: [*]Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
    [*]Name: [*]Jan Carl Ballin
    [*]Datum der Zulassung: [*]20.11.2008
    [*]Adresse der Kanzlei: [*]Obentrautstraße 46, 10963 Berlin
    [*]Kammerzugehörigkeit: [*]Rechtsanwaltskammer Berlin
    [*]Telefon: [*]030-7851592
    [*]E-Mail: [*]janballin@@@@t-online.de
    (Doppelte @ entfernen.)[*][/table]

    Grüße
    Daniels

    "Prüft alles und, was gut ist,
    das behaltet. Aber was böse ist,
    darauf lasst euch nicht ein..."

    1. Thessalonicher 5, 21.22

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    5. Mose 30, 19

    2 Mal editiert, zuletzt von Daniels (10. März 2013 um 23:47)

  • Hallo menoflip.

    Ich war über 3 Jahre lang einer der Leiter einer solchen Maßnahme. Wie sie ablaufen, und welchen (un)Sinn sie haben, ist mir daher bestens bekannt.

    davon rechtlich aktiv zu werden würde ich grundsätzlich abraten (Sofern es nicht um Existenz geht). Hier würdest du Veränderungen bei "deiner" Agentur bewirken, die dir keine Freude bereiten würden. Nur selten wirst du Sachbearbeiter vorgesetzt bekommen, die Menschen (im wahrsten Sinne) sind.

    der beste Weg ist selbst aktiv zu sein!!!
    - Fordere Maßnahmen, die DU für wichtig / hilfreich siehst.
    - Suche dir einen 400-Euro-Job
    - Fordere die Erlaubnis Praktikaten-Stellen anzunehmen ...
    - selbst 1-Euro-Jobs sind da durchaus sinnvoll (es ist nicht immer Gartenarbeit. Wenn du Computerkenntnisse hast / kaufmännische Kenntnisse ... wirst du auch hier etwas finden können!

    ... sei einfach kreativ in deiner Aktivität ...

  • [...] davon rechtlich aktiv zu werden würde ich grundsätzlich abraten (Sofern es nicht um Existenz geht). Hier würdest du Veränderungen bei "deiner" Agentur bewirken, die dir keine Freude bereiten würden. [...]

    greatest: Du hast es ja wirklich drauf, Leuten davon abzuraten, sich über ihre Rechte fachkundig beraten zu lassen!

    Erstens muss eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht bedeuten, dass man rechtlich gegen das Arbeitslosenamt vorgeht.
    Zweitens ist es, wenn er in Folge seines Einspruchs schikaniert wird, immer noch die Frage, mit welchen weiteren rechtlichen oder medialen Mitteln er dann dagegen vorgeht.

    Soll man nicht dabei helfen, dass sich Betroffene rechtlich informieren, beraten lassen und ihre Rechte in Anspruch nehmen?!

    Wie ich oben schon geschrieben hatte: "Frag Dich: Was könnte ich Sinnvolles tun? Oder: Was könnte ich, wenn ich schon hier bin, Sinnvolles tun? Wenn Du entscheidest und wenn Du Dir selber Wege und Aufgaben oder eine Arbeit suchst, dann kannst Du etwas für Dich und Dein Weiterkommen tun, statt nur von anderen hin- und hergeschoben zu werden." Damit war freilich auch gemeint, dass es besser ist, sich selber eine Maßnahme auszusuchen, als sich eine aufs Auge drücken zu lassen, von der nur die Politik, und die betreuenden Sozialarbeiter oder Beschäftigungsfirmen profitieren.

    Darüberhinaus wäre es natürlich denkbar, dass Menoflip den Sozialpädagogen, den er beschäftigt, um Rat fragt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass der Sozialpädagoge in einem Interessenkonflikt stehen könnte, weil es ihm vielleicht mehr darum geht, gut dazustehen oder sein Projekt weiterzuführen als irgendeinem Menschen zu helfen. Sozialpädagogen und der gleichen haben meist in erster Linie ein Interesse: Ihren eigenen Status und Job zu bewahren. Und die haben sie nur, solange sie Leute unter ihrer Fuchtel haben, bevormunden und betreuen dürfen. Das ist die potentielle Schattenseite vieler vermeintlich sozialer, vermeintlich helfender Berufe.

    "Prüft alles und, was gut ist,
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    Einmal editiert, zuletzt von tricky (11. März 2013 um 11:23) aus folgendem Grund: Auf Userwunsch Änderung vorgenommen

  • aber jetzt ist es so, habe am Freitag einen zuweisungsbescheid erhalten das sie mich verpflichtet haben haben am Montag zu der Maßnahme hinzugehen, und sollte ich es nicht tun werde ich Sanktioniert.

    1- Wie gesagt, sie dürfen dich nicht einfach sanktionieren, ohne dich vorher angehört zu haben! Im Klartext:
    Auch, wenn du am Montag nicht hingehen würdest, dürfen sie erst mal keine Sanktion vornehmen, ohne sich erst mal angehört zu haben von dir, warum du nicht dorthin gegangen bist.

    2. Wäre mal interessant zu wissen, ob die dich einfach dazu ohne deine Zustimmung verpflichten dürfen. Werde mich diesbezüglich noch mal schlau machen für dich, wenn du möchtest.

    weil ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben habe

    Eine gute Nachricht, hab ich für dich schon mal: Eine Sanktion, sollte dir deshalb nicht drohen. Warum, kannst du hier nachlesen: http://hartz.info/index.php?topic=45903.0 Auch der folgende Link, dürfte für dich interessant sein:
    http://hartz.info/index.php?PHPS…bs4&topic=726.0

    kennst du dich ein wenig mit Hartz IV und Sanktionen aus?

    Ein Wenig. Selbst betroffen, war ich davon zum Glück noch nicht, da ich ja kein Hartz4 bekomme. Aber, ein Bekannter von mir, hat diesbezüglich immer wieder Probleme mit der Arge und ist deshalb auch schon öfter bei seiner Anwältin, die ihm bisher auch immer gut weitergeholfen hatte.

    haben sie mich per Zuweisungsbescheid zu der Maßnahme verpflichtet,

    Ich weiß zwar jetzt nicht, ob dass dazu passt aber, da fällt mir gerade der folgende Artikel aus dem Grundgesetz zu ein: Artikel 12
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.


    Zwar handelt es sich bei dir nur um eine Maßnahme um wieder in Arbeit zu kommen, wenn ich dich richtig verstanden habe, aber, wenn diese auch als Arbeit gesehen wird, verstößt die ARGE damit gegen das Grundgesetz, wenn sie dich dazu verpflichten wollen, dorthin zu gehen.

    Was mich mal interessieren würde:
    Wieso bist du eigentlich noch bei der ARGE und nicht bei der Grundsicherung, wenn du eine schwere Behinderung hast, wie du schriebst? Normalerweise, sind die doch dann für dich zuständig und nicht die ARGE.

    LG dir.


    Aaron

  • Hallo,

    bin selber Arbeitsvermittler im Rechtskreis SGB II. Ich verweise meine Kunden bei ähnlichen Problemen mit einer Maßnahme immer an die Stelle im Haus, die die Maßnahmen einkauft. Dort kann man dann schildern, was so alles läuft. Aber: Ich würde ein Fernbleiben auf jedem Fall sanktionieren, meine einzige gläubige Kollegin sieht das ähnlich. Es geht doch darum, Menschen - auch über Maßnahmen - in Arbeit zu bringen!

    Wie Du geschrieben hast, hat man bei Dir mit einem Verwaltungsakt gearbeitet, da Du die EGV nicht unterschrieben hast. In solchen Fällen wird mit Sicherheit auch die Notwendigkeit entsprechend begründet gewesen und vermerkt worden sein.

  • Was versteht man eigentlich unter "Maßnahme"? Wie und warum werden "Maßnahmen" ausgesprochen/verhängt?


    Ich arbeite als Dozent oft indirekt für das Arbeitsamt ...

    Maßnahme ist erst eimal ein Sammelbegriff für alle Aktivitäten, die das Arbeitsamt (oder das Jobcenter) finanziert.
    Das können Fortbildungs- oder Ausbildunga-Maßnahmen sein.
    Das können Förder-Maßnahmen sein z.B. Nachhilfe-Unterricht zum Erreichen eines Abschlußsses, einer Ausbildung oder einer Lehre.
    Das können genauso Maßnahmen sein, die zur Aufnahme einer Ausbildung führen (sollen) oder der Resozialisierung dienen.
    Das können Fortbildungen sein zum Auffrischen älterer Kenntnisse.

    Die Maßnahmen, die von Sozialarbeiten durchgeführt werden dienen üblicherweise dazu Langzeitarbeitslose, die häufig kaum noch einen "arbeitsfähigen Lebesstil" führen wieder zu einem normalen Tag-Nacht-Rhytmus zurück zu verhelfen und wieder Motivation zu gewinnen. In diesen Gruppen sind oft von 30 angemeldeten Teilnehmern zwischen drei und fünf tatsächlich anwesend.

    Allerdings werden manche Maßnahmen nach sehr fragwürdigen Kriterien besetzt!
    Ich habe Bewerbungs-Training damals in Neu-Ulm durchgeführt. In der Gruppe waren zwischen 12 und 15 Teilnehmern.
    In der letzten Reihe drei freundliche Damen mit Kopftuch, deren Deutsch noch nicht ausgereift war und die von dem Kurs nur sehr wenig profitieren konnten.
    In der ersten Reihe eine ehemalige Selbständige, die den Laden ihres Mannes jahrelang gemanaged hatte und beim Amt Berufs- / Busines-Englisch als Fortbildung beantragt hatte!
    Da mußte ich mich als Dozent mächtig ins zeug legen um der Mehrheit einigermaßen gerecht werden zu können ohne ernsthaft Aussicht auf einen befriedigenden Erfolg zu haben!

    Das ist einer der Gründe warum ich solche Kurse nicht mehr üernehme und mich stattdessen auch meine speziellen Fähigkeitzen konzentriert habe.
    Meine Teilnehmer-Gruppen sind auch alles andere als homogen aufgebaut, aber die Motivation und das Intersse der Teilnehmer sind auf einem ganz anderen Niveau.

    Man kann also durchaus mal durch eine Quoten-Buchung in einer Maßnahme landen, die völlig unpassend für einen ist.
    Wenn man dann kneift bekommt man seine Strafe in Form von "Gehalts-Abzügen".
    Wenn man sich aber kooperativ zeigt und der Dozent / Leiter mitbekommt, daß man für die Maßnahme überqualifiziert ist kann man evtl. etwas erreichen.
    Das ist aber nicht ganz einfach. Aber auf keinen Fall darf man eine Maßnahme eigenmächtig abbrechen oder schwänzen!
    Termin mit dem zuständigen Berater ausmachen (hoffentlich bekommt man den vor Ende der Maßnahme!) und mit einem "Gutachten" oder schriftlichen Kommentar des Dozenten darum bitten daß man die Maßnahme wchseln kann.

    Das Dilemma der Berater beim Amt ist allerdings, daß
    1. nicht zu jeder Zeit jede Maßnahme verfügbar ist
    2. Nicht für alles (Sinnvolle) überhaupt Geld da ist (wechselt im Halbjahresrhytmus!)
    3. Nur ein Begrenztes Sortiment an Maßnahmen zur Verfügung steht (was auch deutlich Modeerscheinungen unterliegt, die von "Oben" diktiert werden)
    4. Die Beurteilung der Eignung für eine Maßnahme oft nach Aktenlage erfolgt und die Sachbearbeiter die Teilnehmer kaum oder nuchr sehr wenig kennen und sich darum durchaus auch mal vertun.

    Ich bin selbst schon in einer Maßnahme gelandet um mich mit fortzubilden udn zwar in meinem Fachbereich der Datenbanken.
    Das war einerseits sehr interessant weil ich dadurch die neue Software nutzen konnte, aber andererseits wurde es auch sehr schnell langweilig weil ich die Aufgaben durch meine Vorkenntnsisse praktisch in ca. einem Zehntel der Zeit erledigen konnte. Darum habe ich den Dozenten unterstützt und quasi die Hälfte der Klasse betreut. Ich fands genial, denn ich war vorher schon Dozent und Nachhilfe-Lehrer gewesen und konte dadurch viel leichter wieder in meinen Fachbereich als Dozent einsteigen.

    Wer sich als Kompetent und Kooperativ in den Maßnahmen erweist profiteirt i.d.R. am meisten davon. Selbst dann wenn sie inhaltlich für einen sekbst kaum etwas Neues bringen.

  • Lieber Daniels.

    Dein (scheinbares) Unverständnis kann ich gut nachvollziehen. :)
    Ich gehe davon aus, daß dieses allerdings durch fehlende bzw. geringe Erfahrung in diesen Fragen begründet ist - Zitat: "habe in meinem Leben noch nie die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen". Auch darf ich annehmen, daß du meinen Text etwas ungenau gelesen hast - Zitat meines Beitrags: "... rechtlich aktiv zu werden ..." ;)

    Während der von mir beschriebenen Zeit hatte ich AUCH regelmäßig Kontakt zu einem Rechtsbeistand. Schöpfend aus dieser Erfahrung, allen Gesprächen mit dem Rechtsbeistand, dem Hintergrundwissen über Manches in den Arbeitsagenturen ... habe ich eben von rechtlicher Aktivität im Sinne "rechtlichen Schritten" gesprochen, und von diesen abgeraten.

    Um nur zwei Gründe für meine Empfehlung zu nennen:

    1.
    Greift man zu rechtlichen Schritten kann sich die Arbeitsagentur leisten auf Zeit zu spielen. Dies tun sie auch zu gern. Dies wird nicht nur ein Rechtsbeistand bestätigen. Dies ist die Erfahrung von Tausenden von Hilfebeziehern, die sich über Ungerechtigkeiten in diversen Internetforen beklagen. Ob man anschließend auch Recht bekommt steht auf einem ganz anderen Blatt. Stichwort: Recht haben und Recht bekommen. Hier reden wir aber nicht über wenige Wochen. Nicht selten dauern solche Dinge auch mal 1-2 Jahre! In der Zwischenzeit muß der Betroffene allerdings zusätzlich leiden, und ist gezwungen die Zeit abzuwarten.

    2.
    Die jeweilige Arbeitsagentur hat für sich intern sehr wohl gemerkt, wer ein unangenehmer "Kunde" ist (so heißt es ja mittlerweile). Ob alle Agenturen es so handhaben, kann ich logischerweise nicht sagen. Allerdings glaube ich, daß davon ausgegangen werden darf. Denn davon berichten Tausende von Betroffenen im weiten WWW. Und dann: wer unangenehm auffällt wird nach allen Regeln des SGB schikaniert. Und in den letzten Paar Jahren hat man die Voraussetzungen geschaffen, Menschen zu allen (un)möglichen Dingen zu verpflichten.
    Und wenn man mal sogar zu Unrecht sanktioniert wurde, kommen wir zum Punkt 1: bis du durch einen Richter Recht bekommst, und das fehlende Geld tatsächlich überwiesen wird, können locker viele Monate (wenn nicht 1-2 Jahre) vergehen.

    Ob Recht bekommen es diesen Stress Wert ist, soll jeder selbst entscheiden. Auch darf logischerweise jeder selbst ausprobieren, was ihm dabei widerfährt. Ob er dieselbe Erfahrung machen wird, wie die Tausende von Hilfebedürftigen im unendlichen WWW beklagen ... kann gern jeder selbst herausfinden ;)

    Daher meine persönliche Empfehlung:
    Zumindest bei den Voraussetzungen, die menoflip schildert: nicht um sein Recht mit rechtlichen Schritten kämpfen, sondern offensiv agieren und eine Situation schaffen, bei der die ARGE möglichst selten einen Anlass hat irgendwohin "einzuladen" / zu irgendwas zu verpflichten.


  • [...]meine persönliche Empfehlung: [...] offensiv agieren und eine Situation schaffen, bei der die ARGE möglichst selten einen Anlass hat irgendwohin "einzuladen" / zu irgendwas zu verpflichten.

    Dem stimme ich voll zu.

    Auch ich rate niemandem, ohne ernsten Grund, rechtliche Schritte gegen irgendwen einzuleiten; ich bin grundsätzlich der Ansicht, dass dies nur die Ultima Ration, das letzte Notmittel sein sollte.

    Allerdings halte ich es für nicht unvernünftig, sich unter Umständen von einem Fachanwalt beraten zu lassen oder gegebenenfalls ein Schreiben an das Arbeitslosenamt von einem Anwalt verfassen zu lassen. Dabei muss es ja nicht um die Androhung von Rechtskonsequenzen gehen, sondern es geht auch darum, dass ein Fachanwalt, der in diesem Fall sogar früher für die Bundesanstalt gearbeitet hat, die Möglichkeiten und Formalitäten ganz anders kennt und ansprechen kann als viele Betroffene.

    Grüße
    Daniels

    "Prüft alles und, was gut ist,
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    1. Thessalonicher 5, 21.22

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    5. Mose 30, 19

  • Ergänzend zu dem, was Stephan über Maßnahmen geschrieben hat:

    Ich halte es auch für nicht ganz unwesentlich, dass es viele Institutionen und Personen gibt, die gut davon leben, solche Maßnahmen zu erfinden, zu organisieren und durchzuführen. Die betroffenen Menschen sind für diese Institutionen und ihre Mitarbeiter das notwendige Material, mit dem sie ihr Geld verdienen. Wenn eine Maßnahme erst einmal neunmalschlau sozialpädagogisch begründet wurde und später von der Bundesanstalt als förderungswürdig anerkannt wurde, dann kann das einer Lizenz zum Gelddrucken ähneln.

    In einer Fernsehdokumentation habe ich mal einen - na ja, mindestens 50-jährigen -- gestandenen Mann gesehen, der lange selbständig war, qualifiziert, sehr erfahren. Irgendwann, da muss du gar nicht selber was falsch machen, mußte er Konkurs anmelden. (Ein mittelständischer Unternehmer braucht bloß Außenstände aus einem für ihn großen Auftrag haben, deren Bezahlung verschleppt wird, das kann schon zur Insolvenz und einem Konkurs führen, selbst wenn Du Aufträge und gute Arbeit geleistet hast.) Dieser Mann erzählte vor der Kamera nüchtern und ernst, dass man ihn in eine Maßnahme geschickt habe, wo er seine Fähigkeiten aufmöbeln sollte. Er sagte, er habe sich bemüht, ernsthaft mitzumachen, zeigte aber auch ein Übungsheft, mit Aufgaben zu den Grundrechenarten und sagte dazu natürlich, dass er sich nicht richtig behandelt fühle, er brauche keinen Grundschulunterricht. So etwas zu sehen, ärgert mich und der Mann tut mir leid, wie man seine Person dadurch beschädig; das ist menschenunwürdig. Aber selbst das wird gemacht, weil damit bestimmte Leute auch Geld verdienen.

    Natürlich gibt es auch sinnvolle Fördermaßnahmen und Weiterbildungsangebote. Aber es gibt auch Auswüchse, die haarsträubend sind. ein Ex-Kollege von mir sitzt in etwas ähnlichem wie einer ABM-Maßnahme, was er von dort erzählt, kann ich hier gar nicht alles widergeben. Das Problem sind in diesem Fall die Organisatoren dieser Maßnahme. Mit anscheinend guten Beziehungen zu führenden Leuten einer politischen Partei, sonnen diese Personen sich im Licht einer nicht geringen öffentlichen Anerkennung -- Kanzlerin inklusive--, bekommen Auszeichnungen für ihr vermeintlich tolles Engagement und türken gleichwohl manche ihrer Engagements. Letztlich sind das für mich, wenn stimmt, was mein Bekannter erzählt -- und teilweise nur anzudeuten und nicht einmal im privaten Rahmen auszusprechen wagt -- schwerkriminelle asoziale Schmarotzer, die -- ich zweifle nicht daran -- persönlich sehr wahrscheinlich fürstliche Einkünfte haben.

    Grüße
    Daniels

    "Prüft alles und, was gut ist,
    das behaltet. Aber was böse ist,
    darauf lasst euch nicht ein..."

    1. Thessalonicher 5, 21.22

    "Wähle das Leben, damit du lebst."
    5. Mose 30, 19

    Einmal editiert, zuletzt von Daniels (11. März 2013 um 23:05)

  • Hej,

    ich war nach einer längeren Erkrankung in einer ähnlichen Maßnahme wie du. Mir wurde es als eine Rehamaßnahme angepriesen. Das war 2008/2009. Ich sollte dort sechs Monate bleiben, fühlte mich aber unwohl und unterfordert. Wir tranken dort nur Kaffee, die Angestellten erzählten von ihren Pferden, das dort gemeinsam gekochte Essen (Teilnahmepflicht!) musste von den Teinehmern (TN) bezahlt werden, auch für die "Pflegekräfte", Material für die Bastelarbeiten war oft mangelhaft bzw. gar nicht vorhanden, angekündigte Exkursionen wurden kurzfristig abgesagt, die Angestellten machten sich über die TN lustig und noch viele Dinge mehr.
    Das einzige, was mir diese Maßnahme brachte, war die Einsicht, dass ich mich nicht aufgegeben hatte, die Teilnahme mich aber auch nicht weiter brachte. Struktur ist das Zauberwort. Es ist tatsächlich so, dass diese Maßnahmen wieder einen strukturierten Tagesablauf bringen soll. Leider hab ich die Erfahrung gemacht, dass die Maßnahmsleiter und die Sachbearbeiter (SB) im allgemeinen davon ausgehen, dass man als Arbeitslose/r keinen strukturierten Tagesablauf hat. Außnahmen bei den SB kann es sicherlich geben, waren mir aber bis dahin leider noch nicht untergekomen.
    Jedenfalls als allein erziehende Mutter eines 2. Klässlers hatte ich einen geregelten Tagesablauf.
    Den Ablauf und alle Vorflle schilderte ich meine SB und dann eben nochmal schriftlich ausführlich auch dem Maßnahmsvermittler. Meine SB war völlig schokiert und unterstütze mich, dass ich diese Maßnahme vorzeitig beenden konnte, so dass ich nur ungefähr 3 1/2 Monate da war. (14 Tage hatte ich "Urlaub" während der Herbstferien mangels Kinderbetreuung.) Der Vermittler meldete sich nicht, aber ich weiß, dass es diese Einrichtung jetzt so nicht mehr gibt.
    Derzeit hab ich keinen SB, was ganz toll ist, da mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist und ich nicht weiß, ob sich irgendjemand beim Amt dafür interessiert. So ohne festen Ansprechpartner ist doof, weil keiner einem Auskünfte geben will. Ich hoffe, dass es im System eingepflegt wurde, dann ansonten steh ich am 01.April ohne Geld da.

    Ich hoffe und bete für dich, dass es eine gute und für dich positive Lösung gibt.

    Linda

    Der HERR ist mir erschienen von ferne: Ich habe dich je und je geliebt; darum habe ich dich zu mir gezogen aus lauter Güte. (Jeremia 31,3)

  • Hallo Aaron,

    das weiß ich mit dem Artikel 12 des Grundgesetzt, und ich habe ja die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben, aufgrund dessen dürfen sie mich nicht sanktionieren, aber wenn ich die pflicht nicht nachkomme zu der Maßnahme zu gehen, da sie die Eingliederungsvereinbarung als Ersatz als VA - Verwalstungsakt ersetzen können, es war zwar kein Ersatz der Eingliederungsvereinbarung sondern direktangebot, also eine direkte zuweisung zu der Maßnahme.

    Und da muss ich mir nochmal genau überlegen ob ich Wiederspruch einlegen soll, aber es ist so bei der Zuweisung und in der Eingleiderungsvereinbarung steht nichts mit Eingliederung in Arbeit oder in den 1. Arbeitsmarkt, sondern nur meine persönliche situation zu sabilisieren und eigene Stärken zu endecken.

    und in der Eingleiuderungsvereinbarung wo nicht gülltig ist weil ich diese nicht unterschrieben habe:
    Verbesserung der Integration und Beschäftigungsfähigkeit.

    und es steht auch noch drin das es nicht das Ziel ist das ich eine Stelle am 1. Arbeitsmarkt finde, sondern der Stabilisierung der persönlichen, finanziellen und sozialen Situation.

  • Hallo Martin,

    ich habe kein verständnis für Arbeitsvermittler oder Fallmanger die Sanktionieren, im SGB II weil eine maßnahme nicht angetretten wurde, und es ist nicht immer jede Maßnahme sinnvoll, es ist auch so das die Arbeitsvermitteler es erfüllen müssen ein gewisser % Satz, und da alle Teilnehmer in der Arbeitslosen Statistik nicht mehr als Arbeitslos zählen, ist auch so das jedes Jobcenter die Hartz IV empfänger beschäftigen müssen in sinnlosesn Maßnahmen.

    Es geht also nicht immer das es Ziel ist um eine Arbeit zu finden

  • Hallo Aaron,

    ich bin im SGB II weil ich als Behinderter Erwerbsfähig bin 3 und mehr Stunden arbeiten kann, und im SGB XII man nur dort hinkommt wenn ich wenniger als 3 Stunden nur arbeiten kann

    Einmal editiert, zuletzt von menoflip (12. März 2013 um 14:58)