So ein paar Überlegungen :
Der Staat trägt das Schwert rechtens. - Nur benötigt er dazu Staatsbürger als Henker.
Gib als Geiselnehmer nie den Scharfschützen der Polizei eine Schussmöglichkeit - und Du überlebst. Bedrohe nie einen Polizisten mit einer Schusswaffenatrappe - er darf schiessen. Wann ist das Aufrehterhalung der Ordnung und wann ist es ohne Gerichtsurteil vorweggenommene Rache ?
Über Fehlurteile gibt es Statistiken - gerade aus den USA, wo die Allmacht dre Geschworenen WASPs einen Dunkeläutigen eher in die Todeszelle schicken und zudem die Todesstrafe nicht als "Reinigungsprozess" der Gesellschaft, sondern as Racheschauspiel für die Angehörigen des Opfers inszeniert wird.
Ja, und von neuen Gewaltverbrechen höre und lese ich bei uns hier - bei der Resozialisierung, dem Freigang, der vorzeitigen Entlassung eines "Lebenslänglichen"
Dabei wäre die Lösung einfach : Bringe niemanden nach vollzogener Vergewaltigung um - und Du hast das Problem "Todesstrafe" als säkulare Mehode der Einhaltung von Recht und Ordnung vom Tisch. Lass' alle wissen, dass Du keine Pretiosen besitzt - und die WEGA muss sich nicht um einen potentiellen Raubmörder kümmern. .
Die Erfahrung hat uns in letzter Zeit gelehrt, dass Täter, welche auf ein Massaker aus sind, bis zur letzten Patrone und zu ihrem letzten Atemzug in Tötungsabsicht schiessen. Daher angeblich die - in Oesterreich und der BRD anders formulierte - Dienstanweisung, auch der gewöhnliche Streifenpolizist solle sofort auf Tötung schiessen und nicht die Spezialeinheit abwarten.
Das sehr heikle Thema sollen bitte Ethiker und Kriminalisten diskutieren !
Eigentlich gilt folgende Regel: Je weniger Meinungsfreiheit, um so mehr Gesetze für die Todesstrafe.LG
Ja, so wie in den USA ! Verfassungsmässig darfst Du dort auch als Privatmann mit einer Schusswaffe herumlaufen. Die dann gelegentlich in Gebrauch kommt. Auch von Schülern - aber da bewaffnen wir halt auch die Lehrer ! - Wer zieht jetzt wie im Wilden Westen schneller ?