http://www.ref.ch/hauptseiten/aktuell/news/6898/ Was für dein Widerspruch. Auf der einen Seite, bestreiten die Richter, dass es um eine Kultushandlung geht: Im Fall des hier praktizierten Kindergartenyogas stehe fest, dass es nicht um Kultushandlungen gehe. Und auf der anderen Seite, geben sie aber folgendes zu: Auch wenn sich in die Bewegungsabläufe ursprünglich religiöse Bedeutungen hineinlesen liessen. Dabei ist doch ganz klar, was Gott damals geboten hat: 5. Mose 18,9: Wenn du in das Land kommst, das dir der JHWH, dein Gott, geben wird, so sollst du nicht lernen, die Gräuel dieser Völker zu tun. Warum, dürfte auch klar sein. Gott wollte dadurch verhindern, dass man Dinge nachmacht, die eine Verehrung fremder Götter beinhaltet. Wikipedia schreibt dazu: Zu kultischen Handlungen versammeln sich Menschen, um mit einer konkreten oder abstrakten überirdischen Wesenheit in Verbindung zu treten, mit dem Ziel, sie gewogen zu stimmen oder zu einer bestimmten Handlung zu motivieren. Meistens folgt eine Kulthandlung – etwa eine Anbetung oder ein Gottesdienst – einem tradierten und ritualisierten Ablauf, einem Ritus. Auch Yoga gehört soweit mir bekannt ist zu so einer Kulthandlung. Und die Wesenheit, mit der man da in Verbindung tritt, ist nicht Gott!!! Aber, dann liest man ja leider auch noch folgende Begründung, warum es sich angeblich nicht um eine Kultushandlung handelt und eine Dispensation oder Umteilung des Sohnes abgelehnt wird: Nach Ansicht der Richter in Lausanne liegt kein unzulässiger Eingriff in ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit vor. Echt toll. Da wird man schon vom Gesetzgeber her gezwungen (auch, wenn das in der Schweiz ist, hier wird das aber bestimmt nicht anders sein), seine Kinder Kultushandlungen vornehmen zu lassen, die Gott ein Gräuel sind, also, die er verabrscheut. Und auch, wenn es hier in diesem Fall nicht darum geht, mit einem anderen Gott in Verbindung zu treten, man tut aber etwas, was Gott verabscheut. Weil es sich hierbei um einen (nicht christlichen) religiösen Brauch handelt aus dem Hinduismus mit dem ein Hindu versucht mit einem anderen als dem Christlichen Gott in Verbindung zu treten. Aber, ok, wenn das nach Meinung der Richter in Ordnung ist, dann kann man ja auch bald andere Dinge tuen, die Gott verabscheut. Z.B.: Seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lassen . D.h.: Seine Kinder lebendig verbrennen. Ich fass es einfach einfach nicht.
Bundesgericht: Kein Yoga-Dispens für christlichen Kindergärtler
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Aaron -
8. März 2013 um 02:53 -
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