Frage 1: Wo steht das?
Frage 2: In welchem Fall ist man frei geworden wieder zu heiraten?
Frage 3: Gilt die Erlaubnis zur Wiederheirat für beiderlei Geschlecht?
Frage 4: Ab wann ist vor Gott die Scheidung rechtskräftig?Gruß
Atze
Zu 1.
[bibel]1.Kor. 7
25 Über die Jungfrauen aber habe ich kein Gebot des Herrn; ich gebe aber eine Meinung als einer, der vom Herrn die Barmherzigkeit empfangen hat, vertrauenswürdig zu sein.
26 Ich meine nun, dass dies um der gegenwärtigen Not willen gut ist, dass es für einen Menschen gut ist, so zu sein.
27 Bist du an eine Frau gebunden, so suche nicht los zu werden; bist du frei von einer Frau, so suche keine Frau!
28 Wenn du aber doch heiratest, so sündigst du nicht; und wenn die Jungfrau heiratet, so sündigt sie nicht; aber solche werden Bedrängnis für das Fleisch haben; ich aber möchte euch schonen. [/bibel] -hier wird einmal von einer Jungfrau (auch ein Mann kann als solcher gemeint sein) und einmal von einer Frau freien. Mann kann meiner meinung nach nur frei von einer Frau sein wenn man einmal an eine Frau gebunden war. -Jedenfalls ist dies eine Auslegungsmöglichkeit-
Das ist ein Textteil der dazu gehört zu dieser Auslegung. Das muss ich aber schriftlich noch zusammen tragen. Im Wortlaut bedingt " frei von einer Frau" die Auslegung dass es dort (anscheinend) nicht um die erwähnten Jungfrauen geht sondern um die frei gewordenen ehemals Verheirateten. Hier wird ein zu recht geschiedener und als gerecht freier Mensch gemeint der wieder heiraten kann.
Zu 2.
Es gibt nur zwei Gründe wann man nach einer Scheidung wieder heiraten darf.
Scheiden darf sich trotzdem quasi jeder, die Wiederheirat ist aber in der Regel nicht "frei"
1.Grund: Wenn ein Ehepartner sich wärend einer ungläubigen Ehe zu Jesus bekehrt aber der ungläubige Ehepartner sich deswegen scheiden lässt, hier darf er sie/er entlassen werden und der Gläubige ist wieder frei zu heiraten. Hier gilt aber die Regel NUR WENN der Ungläubige sich scheidet, der Gläubige kann sich nicht scheiden lassen wenn es der ungläubige Partner selbst nicht will.
2. Wenn ein Ehepartner die ehe durch Untreue/hirerei bricht. Es wird empfohlen zwar zu vergeben aber bei klarer Untreue wo einer wegrennt quasi darf der "Unschuldige" der treu war nach so einer Scheidung auch wieder heiraten.
ZitatMt 19,9 Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn wegen Ehebruchs, und heiratet eine andere, der bricht die Ehe.
Mehr Gründe wüsste ich nicht aus klassisch biblischer Sicht.
Ich persönlich glaube aber dass man Scheidung nicht theologisch beurteilen darf allein sondern primär aus seelsorgerlicher Sicht.
Mit einem klassischen Regelwerk kann man nicht jeden Fall entscheiden.
Zu 3.
Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden;
Die Möglichkeiten bestehen für jedes Geschlecht gleich.
zu 4
Wenn man vor der Gemeinde den Schritt gehen kann (wenn nun ein Bruch bzw. Ehebruch besteht) dann ist man, so glaube ich, dazu verpflichtet sich den Ordnungen des Kaisers (des Staates) unter zu ordnen. Dieses muss den Gesetzen entsprechend vollzogen werden (Werteausgleich und korrekte Scheidung vor dem Staat)
ABER, kein Thema ist glaube ich so heikel und schwierig wie so etwas vor der Gemeinde diskret zu kommunizieren und Verständnis und Aktzeptanz zu finden.
Dennoch, ich glaube dass es diese Fälle und möglichkeiten gibt.