Die Dreieinigkeit war ein Beispiel von mir, wie unterschiedlich der Erkenntnisstand eines Gläubigen sein kann. Es ging ja auch um die Frage, wer eigentlich ein Ungläubiger ist, mit dem man keine Ehe eingehen sollte. Eigentlich sind es ja zwei verschiedene Kategorien: 1. Mischehe zweier Gläubiger mit unterschiedlichen Erkenntnisstand (kann ja auch beispielweise altersbedingt sein) und 2. Mischehe zwischen einem Gläubigen und Ungläubigen. Deiner Logik entnehme ich, dass die Sabbatfrage in die zweite Kategorie gehört und die Dreieinigkeitsfrage in die erste Kategorie - und solche Ehen sollte man so oder so nicht eingehen.
Und warum das meiner Meinung nach mit dem Thema zu tun hat: Es sollte erstmal begriffliche Klarheit geschaffen werden!
Nein, @Bemo, so ist es nicht. Die Gebote Gottes sind schon von "Anfang an" bekannt. Die Gebote ist der Wille Gottes. Also gaaanz langsam: wenn der eine Partner z.B. den Sabbat hält, der andere aber den Sonntag... dann ist es in einer Ehe mehr als problematisch sich voll und ganz nach Gottes Willen zu richten. Das hat mit Erkenntnis nichts zu tun. Denn BEIDE wissen es. Wenn man es schon VOR der "Hochzeit" wusste, dürfte es nach dem Willen Gottes gar nicht erst zu einer kommen. Wenn aber während der Ehe die Evangelisation und Bekehrung nur eines der Partner gekommen ist, dann greift das, was Ap. Paulus schreibt.
Es sind waghalsige Versuche eine Mischehe (vor allem vllt. die eigene) irgendwie zu verteidigen. Das mag jeder tun, wie er denkt, Gott aber hat schon immer eine solche Ehe verboten..... dabei ist es egal, ob mit ganz Ungläubigen oder Andersgläubigen. Gott kann sie somit auch nicht segnen.
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Und ob man jetzt ein Kopftuch zum Gebet trägt, oder nur Röcke anzieht oder lässt sich einen Bart wachsen, das hat mit dem Willen Gottes, mit den Geboten, nichts zu tun.
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