in Richtung einer kasuistischen (erbsenzählerischen) Gesetzlichkeit
Weil Casuistry dem anglo - amreikanischen Denken enstpricht. , dies ja auch in der Rechtspflege. Dies ist keine Wertung, sondern eine Feststellung - sie funktioniert auch. (Siehe auch: "Serving the Word, Literalism in America from the Pulpit to the bench" von Vincent Crapanzano New York 2000)
(Buchbesprechung in "Andrews University Seminary Studies")
Nur: Wegen des Überhandnehmens dieses Denkens in der (internationalen) Juristerei habe ich meine Akkreditierung als Gerichtssachverständiger zurückgezogen - ich will mich nicht ohne Notwendigkeit mit völlig neuen Denkmustern auseinandersetzen müssen.