Schreiben bzgl. Freistellung Schulveranstaltung am Sabbat

  • Meines Wissens gibt es ein offizielles Schreiben in dem gesagt wird das Kinder von STA oder jüdische Kinder von Schulveranstaltungen am Sabbat freigestellt sind. Leider persönlich aus gegebenem Anlass. Kann mir da jemand die genaue Fundstelle nennen die ich dem Lehrer nennen kann. Vielen Dank im Voraus

  • Hallo Klaus!
    Das wird in den jeweiligen Schulgesetzen der meisten Bundesländer gesetzlich festgelegt.

    z.b. Bayern:
    www.km.bayern.de/download/4845_2230.1.1.0uk.pdf‎

    mit lieben Grüßen
    conradi

  • Ich habe ein bisschen recherchiert. Ich denke mal, dass sich deine Frage auf Nordrhein-Westfalen bezieht? Dort sieht es so aus:

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…1&sg=#det290382

    Gemäß § 43 Abs.3 des Schulgesetzes kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien.

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird

    http://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user…_-_52_Nr_21.pdf

    Laut Runderlass des Kultusministeriums vom 26.3.1980 (Ziffer 1 f) gelten religiöse Feiertage wie die Sabbatheiligung für Juden und Siebenten-Tags-Adventisten als wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommt.

    Religiöse Feiertage - Für die Beurlaubung wegen religiöser Feiertage ist Voraussetzung, dass sich das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindliche Glaubensüberzeugung einer bestimmten Religionsgemeinschaft (z.B. die Sabbatheiligung für Juden und Siebenten-Tags-Adventisten, Ramadan, Beiran, und Opferfest des Islam) und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Religionsgemeinschaft feststellen lassen. Die Beurlaubung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter für die Dauer des Schulverhältnisses ausgesprochen.