Das Psychologengesetz und seine Folgen

  • An die Moderatoren:

    Ändert doch mal diesen völlig falschen und unpassenden Titel "Gesetz gegen Adventisten"!

    Es gibt kein Gesetz gegen Adventisten!

    Das ist völlig falsch und Aufwiegelung.

    Dann wäre dieser Thread auch mal raus aus der Bestsellerliste :thumbup:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ändert doch mal diesen völlig falschen und unpassenden Titel "Gesetz gegen Adventisten"!

    Gesagt - Getan. :cap:

  • Man sehe mir den späten Einstieg nach - Verbindungsprobleme, jetzt gelöst.


    ich habe wirklich keine Lust mehr, mich mit Gesetzestexten auseinanderzusetzen - aber :

    Schon das Psychotherapiegesetz1990 enthielt eine Definition der ""Psychotherapie" mit eindeutigem Abstecken der Claims, welche auch viele STA - Prediger, Kindersabbatschultanten, Gemeindeschullehrer, ADWA - Mitarbeiter - - in das Schussfeld von Pritz und Bartuska gebracht hätte - -

    Die fatale Textierung - welche keineswegs das Entgeltliche oder Berufliche enthielt - wurde fallengelassen : Ich habe den Unterrichtsminister und die oesterreichische Bischofskonferenz (über deren Sekretär) und zusätzlich Neisser von der Unhaltbarkeit des Vorliegenden informiert - mit Erfolg.

    Wir müssen mit einer zunehmenden Professionalisierung leben; das kann a u c h die derzeitigen Formen der Gemeindearbeit schmerzhaft beschränken - einschränken - verunmöglichen. Und manche wollen halt , dass alle Menschen nach ihren Vorstellungen den einheitichen Weg des ÖNORM - Glückes gehen.

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

  • Addendum : Meine damalige Intervention war mit Blick auf die Angebote und Tätigkeiten der Kirche der Siebenten - Tags - Adventisten geschehen. Die Kompetenten für Lehrerberufe und Seelsorge (einer staatlich anerkannten) Kirche wurden der Effizienz wegen von mir eingespannt.

    Das gegenständliche Gesetz sollte natürlich primär und alleine die Claims der neu geschaffenen "Psychotherapeuten" sichern; eine Qualitätssicherung wurde behauptet, stärkster Motor war aber das Anstreben eines Tätigkeits- und eines Ausbildungsmonopols. Durch die schlampige und / oder nur mit Blick auf eine Gruppe verfasste Entwurf ( mit seiner ja dann glücklicherweise fallengelassener) Definition der "Psychotherapie hätte nur alle von mir im Auge behaltenen Tätigkeiten und deren Ausführende ausserhalb des Gesetzes und damit als Verfolgbare dastehen lassen.

    "Gesetz gegen Adventisten" - nun, das ist so nicht ganz richtig, da dieses Gesetz ja nicht direkt (oder auch indirekt) spezifisch gegen - - - adressieret ist. Es wird auch hier nur auch das Anbots- und Tätigkeitsspeektrum der Kirche der Siebenten - Tags - Adventisten berührt.

    Kein Anlass zu Paranoia und Verschwörungstheorien. Wohl aber Anlass zu Wachsamkeit. Ein Protest der auch in ihrer Gesamtheit betroffenen STA - rechtzeitig oder im Nachhinein - scheint mir durchaus angebracht.

    Babylon - das gegenständliche gesetz geschieht ja nicht im luftleeren Raum !

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

    • Offizieller Beitrag

    Aussendung der Österreichischen Union:

    Zitat

    Vor einigen Tagen wurde unter dem Titel „Gesetz gegen Adventisten“ eine Information zu einem in Österreich verabschiedeten Gesetz über die Arbeit der Gesundheitspsychologen verschickt. Den schwierigen Abschnitt aus dem Gesetz findet Ihr in dem Ausschnitt am Ende dieses Schreibens, die besonders problematischen Stellen sind gelb markiert.

    Bislang haben wir keine Hinweise, dass das Gesetz tatsächlich konkret im Hinblick auf die adventistische Gesundheitsarbeit gegeben wurde. Dennoch ist zu befürchten, dass eine strikte Anwendung dieses Gesetzes unsere Gesundheitsarbeit sehr schwierig machen würde. Wir werden uns gründlich überlegen, wie wir mit der Sache umgehen, uns auch rechtlich beraten lassen und euch dann entsprechend informieren.

  • Vielleicht werde ich gleich massakriert, aber: Es ist doch gut, wenn die österreichische Gesetzgebung die Tätigkeit von Quacksalbern und Möchtegern-Psychologen einschränkt.

    Immerhin gibt es auch in unseren Reihen Leute, die beispielsweise meinen, dass Homosexualität wegzutherapieren sei. Dass man die nicht mehr auf Hilfsbedürftige loslässt, ist eine gute Sache.

  • Die Oesterreiichische Union hat in dieser Mail dankenswerter Weise auch den für uns strittigen Paragraphen im Wortlaut mitgeteilt.

    - - - Genau so wie ehedem im "Psychotherapiegesetz". Auch das aggressive Vorgehen der Proponenten dieses Gesetzes jetzt erinnert an das von ehedem.

    Trotz der beim Psychotherapiegesetz dann zur Geltung gelangenden abgemilderten Fassung focht Bartuska unter persönlichem Einsatz -.- etwa der Beweissicherung durch Tele - Photos - mit anwaltlicher Drohung , Verfahrensandrohung - - beinhart die Einhaltung des Gesetzes.

    Wachsamkeit tut not !

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

  • Vielleicht werde ich gleich massakriert, aber: Es ist doch gut, wenn die österreichische Gesetzgebung die Tätigkeit von Quacksalbern und Möchtegern-Psychologen einschränkt.

    Immerhin gibt es auch in unseren Reihen Leute, die beispielsweise meinen, dass Homosexualität wegzutherapieren sei. Dass man die nicht mehr auf Hilfsbedürftige loslässt, ist eine gute Sache.

    Nein, du wirst sicher nichgt massakriert. "Man" kennt ja inzwischen deine Einstellung zu biblischen Prinzipien.

  • das einzig vernünftige was erreicht werden sollte wäre das Verbot von "Astro.TV" und Konsorten. Wo Kristallkugelleser - Kartenleger - Seher - und andere Okkultisten via Telefonabzocke "beraten" werden - und da werden wirklich Entscheidungen die das Leben geweichtig betreffen "entschieden" .
    Jeder dieser "Berater" ist auch unter eigenen Tel-Nummernerreichbar welche einen Minutentakt von 1.99 - 3.99 € haben..

    Wenn das damit verboten würde - ja dann wäre das Gesetz ok.

    In A ist es soweiso so dass Heilpraktier einen schweren Stand haben. Homöopathie darf nur von einem Dr. Med. praktiziert werden.

    Auch Lebenshilfen sind manchmal eher "Chakka"- Ereignisse und kosten viel.

    Ein gewissen Mass an Wissen soll gesetzlich absichern dass kein Schindluder getrieben wird. Das erwarten wir ja auch wenn wir zu einem Arzt , Physiotherapeuten, Masseur etc gehen. Wir möchten alle dass das Tun auf Wissen und Können beruht.

    Seelsorge in geistlichem Sinne kann sowieso nicht unter dieses Gesetz fallen. Da es kein eigentlicher Beruf ist. Es ist /kann Bestandteil eines Predigers sein - ist aber in sich kein Beruf.

    Was leider nicht in dem Gesetz auftritt : Überprüfen von heutigen Psychologiemethoden und deren Folgen für Betroffene.

    LG
    Helensche

  • das einzig vernünftige was erreicht werden sollte wäre das Verbot von "Astro.TV" und Konsorten


    - - das kann nur die Meinung von jemandem sein, welcher das Agieren der Frau Konrad, der Proponentin dieses Gesetzes, nie mit Interesse beobachtet hat, sei es in der Presse, sei es im Fernsehen.

    Im § 13 des gegenständliche Gesetzes ist klar von " --vorbehalten - -" die Rede. Konrads Aussagen vor der angestrebten Gesetzwerdung : NUR Klinische Psychologen könne dies - daher dürfen auch NUR sie es - - Taxativ sind Ärzte, Musiktherapeuten und Psychotherapeutenn ausgenommen.


    Desweiteren dann von " - beruflich - " (und nicht von "entgeltlich/unentgeltlich" !) Die Interpretation liegt nahe, dass hier der Gute Tip beim Kaffeplausch nicht eingeschränkt wird, wohl aber derselbe - sagen wir - in der Predigt des Berufspredigers.

    Man sehe sich bitte doch etwas um in unserer bereits seit langem existierenden Rechtslage und Rechtssprechung. Der Arzt geht mit dem guten Rat an die Glaubensschwester zwischen Tür und Anagel der Kapelle, , sie solle doch den Hustensaft XX versuchen, durch konkludentes Handeln in einen Behandlungsvertrag ein - und haftet dafür, dass er nicht an ein Bronchus - Ca als Ursache gedacht hat. Auch tut der Facharzt für Gynäkologie gut daran, dabei keinen WICk -Vaporup zu empfehlen - das ist nicht aus dem Fach, auf das er sich beschränken muss. Nur : Wo keinKläger ist - - .

    Wenn Konrad weiter so vorgeht wie die Proponenten des "Psychotherapiegesetzes" Pritz und Bartuska, haben wir bald die ersten Rechtsstreitereien., die Belangten willkürlich und zufällig herausgegriffen aus all den bisherigen Anbietern solcher Leistungen.

    Wenn die Union nun Ausbildungen für den Erwerbsberuf und/oder für die ehrenamtliche Tätigkeit, über das Kaffetischgespräch hinausgehend, anbietet, so ist es sehr wohl Sache der Union, die Interessen der dazu Animierten zu wahren.

    Mossburg - dieses Problem könne wir allerdings getrost Haubeil überlassen.

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

  • na ich weiss nicht :) es wird nichts so heiss gegessen wie gekocht wird. Und Ärute unter sich gehen eher selten gegenseitig vor Gericht . Jeder Facharzt ist grundsätzlich auch mal Hausarzt - damit fängt das an - die fachspezifische Ausbildung kommt danach.

    Und immer mehr Ärzte erkennen auch das viele Gebiete zusammenspielen / wirken und arbeiten zusammen.

    Ein normales rezeptfreies Hausmittel darf jeder Arzt empfehlen - kein Problem - ich bitte Dich ich denke Du siehst einige Gespenster. Und ein Hausarzt darf auch rezeptpflichtige Medis verschrieben - bei Grippe - Muskelschmerzen etc. Er muss keinesfalls alles und jedes überweisen - und dazu wird es auch nicht kommen.
    Schon finanziell kann sich eine nur noch Facharztbehandlung nicht tragen :)

    Gesundheitsberatung - wo fängt sie an - wo hört sie auf?

    LG
    Helensche

  • erstens, Helensche, ist der Facharzt Facharzt und nicht zuerst Hausarzt. Selbst wenn er zuerst das Jus practicandi als Allgmeinmediziner erwirbt,und dann das des Facharztes, ist er berechtigt, nur das zu tun, dessetwegen er in die Ärzteliste eingetragen ist.

    Der Allgemeinmediziner "darf" alles, aber eben nur er.

    Ärzte gegen Ärzte : Da gibt es das Sprichwort : "Cave ciollegam". Ausserdem gibt es nicht nur die liebe alte Frau, sondern auch deren Neffen als Erben, welcher dann das Absurdeste einklagt. Da helfen Rechtsschutzversicherung und Haftpflichtversicherung - wenn man rechtlich korrekt gehandelt hat.

    Das Zusammenspiel ist im Zunehmen - im Konsilium, aber nicht, indem man Fachkompetenzen beiseite lässt und Fachgrenzen überschreitet.

    Ein normales rezeptfreies Hausmittel darf jeder empfehlen. Nur unterliegt der Arzt - an der Tür zur Kapelle gefragt - erstens der "gehobenen Diligenzpflicht" - er ist nicht mehr Privatmann, ab der Promotion nicht !! - und zweitens tritt ihm gegenüber der Behandlungsvertrag ein -dieser ist samt aller Iimplikationen klagbar.

    Was heisst Gespenster ? - Da habe ich ein Gutachten - BG Meidling - vor mir; da verfolge ich die Einschreitungen gewisser Ombudsleute, da beachte ich die Prozesse dort und da, da kenne und praktizierte ich schliesslich lange genug als Konsiliararzt und auch in einem mutltiprofessionellen Team die strenge Abgrenzung :Wer darf was, was ist, wenn etwas passiert ???

    ich habe gerade das strittige Gesetz - dessen Ausdruck - hevorgeholt und bereitgelegt. Was ist Gesundheitsberatung ? ? Was ist "berufliche" Gesundheitsberatung ? Wer wird geklagt, wenn aus "normalen" Laborwteren eine Erkrankung ausgeschlossen wird, welche dann doch eintritt und dann nicht rechtzeitig erkannt / behandelt wird ?

    Das neue Gesetz spricht nun einmal dfavon, dass " - - vorbehalten ist". Man darf interesiioert auf die Judikatur warten.

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

  • erstens philoalexandrinus - ist das Wort Hausarzt von mir falsch gewählt :) es sollte Allgemeinarzt heissen :) Diese ist Grundvoraussetzung für eine Spezialiserung . Ich hoffe ich habe das jetzt richtig wiedergegeben.
    Nehmen wir mal die Fachgrenzen : eib guter Orthopäde schickt Patienten z.B. schon mal zum Zahnarzt :) oder Internisten.

    Einfach weil er weiss wie Kiefer - und Zahnfehlstellungen auf die Kopfmuskulatur wirken können.

    Sowie ein Gynäkologe auch mal eine Frau zum Orthoäden schickt um Unterlibeschmerzen auch Lendewirbelmässig oder Hüftfehlstellungen abzuklären --

    Ok?

    Nun - da eben auch die Verantwortung eine andere ist bei einem Arzt - ist es auch logisch dass die Haftung eine andere ist. Und seitdem Patientenrecht auch via Rechtschutz versicherbar ist ... wird da natürlich juristisch nachjustiert.

    "Normales" Gesundheitspersonal hat weder die Kompetenz noch die Verantwortung. Aber auf diesem Sektor ist eben leider sehr viel Unfug am Werk.

    Ich finde es richtig dass berufliche Gesundheitsberatung klar definiert wird. Welche Ausbildungen jemanden macht der in diesem Sektor wirken will kann man ja ausweiten.

    Was ich hier in A sehr schade finde ist dass Alternativmedizin so wenig ausgebreitet ist. In der CH gibt es den - kantonal geprüft an Universitäten ) "Naturarzt". Dies umfasst weit mehr als ein "Heilpraktiker".

    Ich sehe wirklich keine grössere Gefahr. Ich würde eher sagen wenn ein Yogalehrer plötzlich als Physiotherapeut durchgehen würde fände ich das komisch. Wenn ein Physiotherapeut NOCH Yoga kann - ist das ok. Einem Yogalehrer fehlt einfach das geprüfte (!!) med. Hintergrundwissen. Eine Gymnastiklehrerin ist keine Heilgymnastiklehrerin, ein Pädagoge ist noch kein Heilpädagoge.

    Da die Psychologie ein immer stärker expandierendes Gebiet wird - (da jeder Pups heute als therapiebedürftig angesehen wird) und die Methoden teilweise sehr sehr fraglich sind - oft ins Geistheilen abdriftet finde ich es richtig dass genauer abgegrenzt wird.

    Ich glaube dass niemand der eine solide Ausbildung hat negative Auswirkungen haben wird - ansonsten kann man sich weiterbilden.

    LG
    Helensche

  • Ich hoffe ich habe das jetzt richtig wiedergegeben.

    Was ich hier in A sehr schade finde ist dass Alternativmedizin so wenig ausgebreitet ist. In der CH gibt es den - kantonal geprüft an Universitäten ) "Naturarzt". Dies umfasst weit mehr als ein "Heilpraktiker".


    Leider, Helensche, so ist es nicht.

    Man wird in seiner Ausbildung entweder Praktischer Arzt - Arzt für Allgemeinmedizin - Facharzt für Allgemeinmedizin

    und danach Facharzt für Haut und Geschlechtskrankheiten - -


    oder sofort Facharzut für Haut- und Geschlechtskrankheiten.

    Die Praktizierbewilligung und die Umschreibung der Kompetenzen liegt dann an dem, wofür man in die Ärzteliste eingetragen ist. (Entweder - oder !)

    Die Oesterreichische Ärztekammer vergibt Zusatztitel für eine Reihe von Alternativmethoden (Homoepathie, Akupunktur - -) , welche dann den Kmopetenzbereich erweitern. Der ehemalige Gesundheitsstadtrat Univ. Prof. Dr. Alois Stacher (Internist, Hämatologe) hat sich in seinem Ruhestand sehr aktiv für die Alternativmedizin eingebracht, dafür eine Institution gegründet - Vorwürfe einer mangelnden Akzeptanz sind für Oesterreich leider schlichtweg falsch.

    Der Neurologe ist nicht kompetent für das Husten, der Pulmologe nicht für die Abschätzung der Suicidalität.

    Dem Pulmologen darf ein "Pneu" passieren, dem Psychiater nicht. Dem Psychiater darf eine Fehleinschätzung der Selbstmordgefährdung passieren, dem Puulmologen nicht. - Das hat strafrechtliche Konsequenzen.


    Da gibt es doch neuerlich ein Verfahren darüber, dass die Internisten eigenmächtig eine Schmerztherapie konzipiert hatten, ohne einen Anaesthesisten mit Zusatzausbildung "Schmerztherapie" beizuziehen, samt Strafe und Schadensersatz / Schmerzensgeld.

    Der (fiktive) HNO - Arzt, wegen Durchblutungsstörungen am Bein - eben zwischen Tür und Angel der Gemeinde - jemandem Wechselbäder empfehlend (wie schon seine Grosstante - - ) ungeschaut, sowieso - handelt schon kriminell : Hat der Angiologe nicht den Zustand bestimmt, gehen auf dieses "Naturmittel" die Gefässe und damit die Beine ganz kaputt.Und er steckt als Arzt im Behandlungsvertrag !)

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

  • ich sehe Deine Argumentation nicht als richtig. Ein Arzt in A darf homö. Mittel geben OHNE fachliche Ausbildung. Er darf es einfach . Ein echter (!!) klassischer Homöopath hat aber eine fachliche Ausbildung ! Wenn ein Arzt hier in A diese Ausbildung hat - dann ist es sein eigener Verdienst des Verstandes! Er wusste dass er dieser Ausbildung bedarf.

    Das ist eine jahrelange Ausbildung . Alle diese Behandlungen gehen nur gegen Privat - nicht auf Kasse. Allein eine homö. Amnamnese dauert minimum 1 STd. und das ist eher der untere Bereich.

    Nochmals das Gesetz geht gegen Gesundheitsberatung - und zwar unter anderem im psychologischen "Lebensbereich" . Und es ist richtig dass hier Regeln gelten.

    gerade in dem Bereich.

    LG
    Helensche

    • Offizieller Beitrag

    ich sehe Deine Argumentation nicht als richtig. Ein Arzt in A darf homö. Mittel geben OHNE fachliche Ausbildung....


    Vermutlich, weil das Zeug höchstens Placebo-Wirkung hat und der Arzt abschätzen kann ob man in dem konkreten Fall das Risiko einer Behandlung mit Placebo eingehen kann. So gesehen kann ich Dein Problem nicht erkennen.

  • Nicht ganz HeimoW,
    bis D12 sind die Sachen molekular nachweisbar - und sind dann körperlich effektiv. Thuja ist bei niedriger Potentierung nur gegen Rezept erhältlich.

    Die Komplexmittel - gegen verstopfte Nase z.B. liegen in den D6 Potzenzierungen und sind nachweisbar. Um die Mittel geht es mir nicht .

    Mir geht es eben um die Hochpotenzen - auch wenn Placebo möglich ist - nicht möglich ist er bei sehr kleinen Kindern und Tieren.

    Auch wenn man diese Methode nicht ernst nimmt - ich will auch hier einen Arzt der weiss was er tut .

    ich sehe auch ein dass I-Gong , Räucherkerze im Ohr, Bachblüten im Geburtsraum ezc deutlich zeigen dass Grenzen in der Gesundheitsberatung nötig sind. Und dann bitte mal an die antroposophischen Kliniken denken ..

    LG
    Helensche

  • ich sehe Deine Argumentation nicht als richtig. Ein Arzt in A darf homö. Mittel geben OHNE fachliche Ausbildung

    Liebe Helensche,

    Thema ist das gesetzlich umschriebene Berufsprofil und die Berechtigung, Tätigkeiten auas diesem auszuüben, sowie Folgen und Risiken aus einer solchen, zu der man eben nicht legitimiert ist.

    Wir sind nicht in einer wissenschaftstheoretischen Dsikussion über Alternativmedizin.

    Du fandest, diese sei in Oesterreich schlecht vertreten - stimmt nicht, wozu hat der ao. Univ. Prof. Dr Alois Stacher seine Institution gegründet.

    Homoeopathica (nur als Beispiel !!!) kannst Du frei in der Apotheke kaufen, deine Oma kann sie Dir nach ihrer Meinung empfehlen, Hademar Bankhofer kann dazu im Fernsehen was reden - alles keine Ärzte (oder Psychotherapeuten oder Psychologen - -)

    Ein Arzt tut gut, sich streng an seine Beschränkungen zu halten, die des Faches und die der Zusatzausbildung. Er haftet ganz einfach, und passieren kann immer etwas. Dann bestätigen ihm Gutachter und Fachgesellschaft für Akupunktur, Homoepathie, Ostepathie - Mitgliedschaft und Kompetenz. Ansonsten er im Regen steht.

    Die Kostenersatzfrage bei Alternativmethoden diskutiere bitte mit den Sozialversicherungsträgern, nicht hier.

    Zurück zum Thema der jetzt vorliegenden Beschränkung genau definierter Tätigkeiten auf Psychologen unter Ausschluss vieler, welche diese gut ausgebildet und erfolgreich bereits praktizieren.
    .

    Nihil hic determino dictans : Conicio, conor, confero, tento, rogo, quero - -

    Leider kann ich nicht mit der alleinerziehenden Mutter aufwarten - -

    Einmal editiert, zuletzt von HeimoW (9. November 2013 um 16:24)

  • Ja HeimoW , sehe ich ähnlich. Bei den Hochpotenzen.

    Also wenn ich Schnupfen habe mit der dazugehörenden verstopften Nase - dann nehme ich die homöpatischen Nasentropfen : sie helfen 1a - schaden im Gegensatz zu den anderen nicht - man kann sie nehmen wie man will . Ähnlich hilft Kochsalzlösung - aber nicht so gut und trocknet eher aus.

    Schulmedizin würde ich jetzt einfach als die Medizin sehen die "für Christen richtig ist" .. Woher dieses Denken kommt weiss ich nicht .

    Das ist eben ein Bereich der jeder mit seinem Gewissen vereinbaren muss.

    LG
    Helensche