Hättest du kein Problem damit, dass deine Kirche ein Mitglied hat, das den evangelischen Glauben mit Füßen tritt, aber trotzdem seitens der Kirche als Mitglied dabei ist. Wenn dich also jemand fragt: Welcher Kirche gehörst du an? Und du dann sagst "Evangelische Kirche" - und dann meint dein Gegenüber: Ah, das sind ja die, wo auch der bekannte Atheist X, Massenmörder Y, ... Mitglied ist. Mich würde das stören, wenn die Glaubensgemeinschaft jemanden zwanghaft als Mitglied hält, der doch mit dem Glauben, den Werten und Prinzipien überhaupt nichts mehr zu tun hat und diese sogar konterkariert.
Tricky, Du kannst aus dem CV ( Cartellverband katholischer farbentragender Studentenverbindungen) wegen Deiner Scheidung ausgeschlossen werden - aber doch nie aus der Gemeinde von Sündern, die wir alle sind !°
Ich würde meinerseits - beschuldigt wegen eines Verbrechens - meinen Austritt aus der Kirche der STA schriftlich erklären, um dann (Heute nicht mehr zulässig, ehedem schon) auf die Frage des Richtersnach meinen Personalia ehrlich sagen uzu können : orB (ohne religiöses Bekenntnis) - - Als Ausschussmitglied würde ich dafür plädieren eine unter solchen Umständen retätigte Austrittserklärung - einmal - as acta zu legen. - - - Bei einem, - nach meiner Meinung mit einem krassen Fehlurteil Betroffenen - Ausschluss, na, den sa`ma`los ! - stellte ich den Vorsteher zur Rede. Seine Antwort : "Sollen wir klüger sein als das Gericht ?" - A, da scha her, immer wissen wir alles besser, nur dem Gericht vertrauen wir blindlings ?
Ob der Boulevard - nehmen wir den FAll Fritzl - dann druckt : "ist ausserdem bei den Adventisten" oder "war bis zum Aufflöiegen des Skandals bei den Adventisten" - - - ist völlig "wurscht".