Maßnahme bei Hartz IV

  • Hallo Martin,

    es ist auch so egal welche Maßnahme, jeder Maßnahmeträger der bekommt ca. 300-400 € oder manche auch mehr glaub bis zu höchstens: 1.400,- € Pro Maßnahme Teilnehmer vom Jobcenter, und das Jobcenter vom Bund, also vom Steuerzahler.

    Und da geht das meiste Geld hin, und die Maßnahmeträger verdienen damit, und ich glaub es ist eher das Ziel verschönerung der Statistik, da alle Teilnehmer in Maßnahme nicht mehr als Arbeitslos gelten, obwohl sie immer noch Hartz Iv bekommen, nur weil sie in Maßnahmen sind.

    und das sie Maßnahmeträger, Maßnahmekosten vom Jobcenter erhalten, mag sein das es auch gute Maßnahmen gibt wo auch was bringen, aber die wenigsten.

    Und es ist so das die Maßnahmeträger durch die Armen Geld verdienen und das ist echt ärmlich.

  • Hallo,

    habe mal mit einem Prediger ausgetauscht über Hartz IV, und er meint man sollte im Staat gehorchen und alles tun was der Staat verlangt wenn es nicht gegen die Bibel ist, wie seht ihr es?

    Als Christ sollte man dem Staate gehorsam leisten, solange es nicht
    gegen die Bibel spricht. Wenn der Staat das mit Hartz IV und der Arbeit
    bzw. 1€-Job hat, sollte man das als Christ auf alle Fälle tun.
    Auch wenn nicht alles gut ist, ist es unsere Pflicht dem Staate gehorsam zu sein (Römer 13,1-8).

  • menoflip
    Mit nur 3 Stunden Arbeitsvolumen täglich ist es natürlich schwierig eine (Teilzeit-) Stelle zu finden.
    Wie ist die Infra-Struktur in Deiner Umgebung?
    Welche generellen Tätigkeiten hast Du schon einmal gemacht und welche könntest Du Dir sinnvoll vorstellen?
    Hast Du schon eine Ausbildung?

    Weitere Einzelheiten, die ich gerne Fragen möchte werde ich nicht öffentlich stellen. Wenn Du reden möchtst -> PM.

  • Hallo,

    habe mal mit einem Prediger ausgetauscht über Hartz IV, und er meint man sollte im Staat gehorchen und alles tun was der Staat verlangt wenn es nicht gegen die Bibel ist, wie seht ihr es?

    Als Christ sollte man dem Staate gehorsam leisten, solange es nicht
    gegen die Bibel spricht. Wenn der Staat das mit Hartz IV und der Arbeit
    bzw. 1€-Job hat, sollte man das als Christ auf alle Fälle tun.
    Auch wenn nicht alles gut ist, ist es unsere Pflicht dem Staate gehorsam zu sein (Römer 13,1-8).

    Sorry! Es ist gegen die Bibel sinnloses Zeug zu quasseln und von Dingen zu sprechen von denen man keine Ahnung hat. :cursing:
    Der Prediger mixt hier Dinge miteinander, die garnicht in den gleichen Zusammenhang gehören und sollte besser zu Hart IV schweigen weil er anscheinend kaum etwas darüber zu wissen scheint.

    Die Gesetze wurden dazu geschaffen damit Du wieder in Arbeit kommst (und dem Staat, der Algemeinheit nicht mehr auf der Tasche liegen mußt - das tun nämlich nur wenige Menschen freiwillig!).
    Darum sollten die Maßnahmen - egal welche - auch für Dich sinnvoll sein und etwas bringen, denn auch die Maßnahmen kosten Geld, das von anderen Verdient werden muß.
    Ein sinnvoller und nutzenbringender Einsatz der Recourcen (durch das Amt) ist also auch ein Gebot der Nächstenliebe.
    Wenn Du also einer maßnahme widersprichst, die Dir ganz offensichtlich nichts brungt und das auch von Anderen bestätigt werden kann ist das durchaus - auch biblisch - vertretbar.
    Ganz abgesehen davon ist der Einspruch ein ungeliebtes aber erlaubtes Rechtsmittel udn Du verstöß damit weder gegen die Bibel noch gegen staatliches Recht!

  • Hallo,

    es ist so ich habe nicht gemeint nur 3 Stunden, ich meinte damit das ich mindestens 3 Stunden fähig bin.
    also kann sein, auch 5, oder 7 Stunden, jenachdem was für ne arbeit es ist.

    kannst mir gerne eine PM schreiben, ich habe keine Ausbildung, weil ich als Behinderter keine Ausbildung machen konnte da ich nicht das bringen konnte was in der Ausbildung verlangt wird.
    Könnte mir eine leichte arbeit im Büro vorstellen, auch bei der Agentur für Arbeit, oder Jobcenter im Eingangsbereich, wo man nicht so viel wissen muss als in der Leistungsabteilung, obwohl ich manchmal mehr weiß als die SB bzw. Fallmanger, oder als Regellaauffüller im Einzelhandel, nur sollte da kein druck sein wie Akord, da ich schon mal gearbeitet hatte und da hatte ich auf Arcord arbeiten müssen das eine Palette mit Getränke usw. in 90 Minuten fertig sein sollte und das für 6,50 € stunden lohn brutto und zwar sollstunden Lohn.

    und keine Arbeit am Samstag, oder leichte arbeiten im bereich Metall, möchte mich auch nicht abschieben lassen in einer WfbM.

  • Hallo,

    es steht aber in der Bibel:

    Der Christ und die staatliche Ordnung:

    Jeder soll sich den
    bestehenden staatlichen Gewalten unterordnen. Denn es gibt keine
    staatliche Macht, die nicht von Gott kommt; jede ist von Gott
    eingesetzt.

    2 Wer
    sich also den Regierenden widersetzt, handelt gegen die von Gott
    eingesetzte Ordnung und wird dafür von ihm verurteilt werden.

    3 Wer
    gut und richtig handelt, braucht die staatliche Macht ohnehin nicht zu
    fürchten; das muss nur, wer Böses tut. Wollt ihr also ohne Angst vor
    Bestrafung leben, dann tut, was richtig und gut ist, und euer Verhalten
    wird Anerkennung finden.

    4 Die
    öffentliche Gewalt steht im Dienst Gottes zum Nutzen jedes Einzelnen.
    Wer aber Unrecht tut, muss sie fürchten, denn Gott hat ihr nicht ohne
    Grund die Macht übertragen, Strafen zu verhängen. Sie handelt im Auftrag
    Gottes, wenn sie alle bestraft, die Böses tun.

    5 Es
    sind also zwei Gründe, weshalb ihr euch der staatlichen Macht
    unterordnen müsst: Zum einen ist es das drohende Urteil Gottes, zum
    anderen aber auch euer Gewissen.

    6 Und weil die Vertreter des Staates ihren Dienst im Auftrag Gottes ausüben, zahlt ihr Steuern.

    7 Gebt
    also jedem, was ihr ihm schuldig seid. Zahlt die Steuern, die man von
    euch verlangt, ebenso den Zoll. Unterstellt euch der staatlichen Macht,
    und erweist denen, die Anspruch darauf haben, den notwendigen Respekt.
    Das wichtigste Gebot

    8 Bleibt
    keinem etwas schuldig! Eine Verpflichtung allerdings könnt ihr nie ein
    für alle Mal erfüllen: eure Liebe untereinander. Nur wer seine
    Mitmenschen liebt, der hat Gottes Gesetz erfüllt.

    9 Die Gebote: "Du sollst nicht die Ehe brechen; du sollst nicht töten; du sollst nicht stehlen; begehre nicht, was anderen gehört"1 und alle anderen Gebote lassen sich in einem Satz zusammenfassen: "Liebe deinen Mitmenschen wie dich selbst."2

    10 Denn wer seinen Mitmenschen liebt, tut ihm nichts Böses. So wird durch die Liebe das ganze Gesetz erfüllt.


    Römer, 13, 1-8

    wie ist es dann gemeint mit der Staatliche Ordnung? also nichts mit Hartz IV oder so gemeint wenn ich nicht alles tue was im SGB II Hartz Iv verlangt wird sünde ich ?

  • Jeder soll sich den
    bestehenden staatlichen Gewalten unterordnen. Denn es gibt keine
    staatliche Macht, die nicht von Gott kommt; jede ist von Gott
    eingesetzt.

    2 Wer
    sich also den Regierenden widersetzt, handelt gegen die von Gott
    eingesetzte Ordnung und wird dafür von ihm verurteilt werden.

    [bibel]Apostelgeschichte 5, 29: Petrus aber und die Apostel antworteten und sprachen: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. [/bibel]

    Wenn der Staat verlangt, dass wir anstelle des biblischen Sabbats (Samstag) den Sonntag heiligen, dann müssen wir Gott mehr gehorchen als den Menschen, denn Gottes 10 Gebote sind heilig und ewiglich!

    Viele Grüße
    Flower.Child

  • zum Römer-Text:

    Da geht es zu aller erst darum, daß man nicht gegen staatliche Macht oder Regeln rebellieren soll (das tust Du nicht! Auch nicht mit einem Einspruch!).
    Dann geht es um die Strafgesetze und Urteile gegen Straftäter (das betrifft Dich garnicht!)
    Dann geht es um Abgaben und Steuern (die bezahlst Du oder sie werden erst garicht von Dir verlangrt!).

    Wo also bitte trifft der Bibeltext auf Dich zu um Dir Druck zu machen udn vor dem Staat zu kuschen?

    Außerdem:
    Der Staat hat - weil er um die Grenzen des Systems seiner Behörden weiß! - bewußt Einspruchs- und Rechsmittel eingeräumt damit keine unsinnigen oder unzumutbaren Situationen entstehen oder nachträglich verkürzt bzw. aus der Welt geschafft werden können.
    Wenn Du also Einspruch erhebst nimmst Du nur ein Recht in Anspruch, daß der Staat Dir ganz bewußt und mit dem oben genannten Zweck eingeräumt hat.
    Du gehorchst also dem Staat sogar indem Du Einspruch einlegst weil das für Deinen Fall so vorgesehen ist (sofern Du aufzeigen / nachweisen kannst, daß die Maßnahme bei Dir fehl am Platze ist oder Ähnliches).

    Das was der Prediger gesagt hast trifft also auf Dich überhaupt nicht zu und der Mann spricht darum anscheinend von Farbe wie ein Blinder.

    Recht hätte er nur dann wenn Du nicht arbeiten WOLTEST oder Dein Tagesablauf eine Neujustierung dringend nötig hat. Denn dann tut Dir jede Maßnahme mindestens dadurch gut, daß Du zu einem kontinuierlichen Tagesablauf "überredet" wirst. Manchmal ist es nämlich durchaus notwendig von Außen angestoßen zu werden um sich selbst am Riemen zu reißen.

  • Hallo Flower Child,

    bei Hartz IV oder der maßnahme steht ja nicht das ich am Sabbat, Samstag teilnehmen soll.

  • habe mal mit einem Prediger ausgetauscht über Hartz IV, und er meint man sollte im Staat gehorchen und alles tun was der Staat verlangt wenn es nicht gegen die Bibel ist, wie seht ihr es?

    Als Christ sollte man dem Staate gehorsam leisten, solange es nicht gegen die Bibel spricht. [...] (Römer 13,1-8).


    [bibel]Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.[/bibel][quelle]Römer 13, 1 (Luther 1912)[/quelle]
    Die Ansicht von Paulus ist dürftig. Er argumentiert, das Gegebene könne nur mit Duldung Gottes bestehen; das ist dürftig und unzureichend begründet, weil ebenso Widerstand oder das Streben nach politischen Reformen Gegebenes sind. Also könnte jeder mit gleichem Recht wie Paulus behaupten, dass kein Christ Änderungsbestrebungen oder Widerstand gegen staatliche Anmaßungen behindern darf, weil keine Reform, kein politischer Widerstand, ja sogar keine Revolution wider den Willen Gottes geschehen könne.

    Im übrigen bin ich der Ansicht, dass man andere Äußerungen des Paulus, dass Gemeinden und Gemeindemitglieder sich brav und unauffällig verhalten sollen, als zeitbedingt ansehen kann. Die christlichen Gemeinden bildeten seinerzeit eine umstrittene Sekte und teilweise wurden Christen verfolgt. Petrus soll in Rom hingerichtet worden sein und dergleichen mehr. Aus diesen Umständen erklärt sich für mich der Rat des Paulus, Gemeindemitglieder sollten sich stets besonders gesetzeskonform und korrekt, ja unauffällig verhalten. Selbstverständlich hätten die christlichen Gemeinschaften noch mehr Skepsis oder Anfeindungen hervorgerufen, als sie sowieso schon taten, wenn Gemeindemitglieder sich häufig auch noch auffällig oder gar gesetzeswidrig verhalten hätten. Heute aber leben wir in einer anderen Situation. Christen müssen sich heute in der Bundesrepublik nicht in gleichem Maße konformistisch verhalten, damit das Christentum und die Gemeinden nicht in Verruf geraten. Teilweise ist es geradezu andersherum: Christen sollten sich heute gelegentlich widerständig verhalten, heute, wo ihnen dies ohne Gefahr für ihr Leben möglich ist.

    Schließlich muss man bedenken, dass Paulus ein Zögling der Priesterkaste war, einer gesellschaftlichen Gruppe also, die mehrheitlich immer mit den Mächtigen im Staate verbunden war, wie es auch heute tendenziell noch sehr viele Pastoren und Prediger sind. Von den meisten Priesterschülern ist daher kaum eine sehr widerständige Theologie zu erwarten. Jesus war anders, wenn er sagte, "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist.", dann hebelte er damit dialektisch eine Falle aus, die ihm die Priesterschaft und die Pharisäer gestellt hatten. Das ist aber, meiner derzeitigen Einsicht zufolge, keine Anweisung, die man zu einer allgemeinen Theologie der Unterordung unter die Obrigkeit ausbauen darf; sonst wären uns von Jesus weitere, ausführlichere Lehren dieser Art überliefert, die es aber, wenn ich mich nicht täusche, nicht gibt. Ich halte Jesu Äußerung "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist." für geschicktes rednerisches Aikido und zudem für ironisch, weil ER das, um was es hier geht, Geld nämlich, so weit ich verstehe, für unwesentlich, vielleicht gar für wertlos hielt. Wenn Jesus sagt, sein Reich sei nicht von dieser Welt, dann spricht daraus noch lange keine Anerkennung oder Hochachtung für die Herrscher (Könige, Statthalter u. dgl.) der irdischen Welt.

    Grüße
    Daniels

    "Prüft alles und, was gut ist,
    das behaltet. Aber was böse ist,
    darauf lasst euch nicht ein..."

    1. Thessalonicher 5, 21.22

    "Wähle das Leben, damit du lebst."
    5. Mose 30, 19

  • Recht hätte er [...] dann wenn [...] Dein Tagesablauf eine Neujustierung dringend nötig hat. Denn dann tut Dir jede Maßnahme mindestens dadurch gut, daß Du zu einem kontinuierlichen Tagesablauf "überredet" wirst. Manchmal ist es nämlich durchaus notwendig von Außen angestoßen zu werden um sich selbst am Riemen zu reißen.

    Stephan Zöllner: Ich stimme Deinen Ansichten weitgehend zu, nur in diesem Punkt liegst Du meines Erachtens weitgehend falsch. Meines Erachtens ist das eine bürgerliche Phantasievorstellung. Solche Maßnahmen bringen so gut wie gar nichts für den Tagesablauf der Menschen. Menschen passen sich an ihre Lebensumstände an und wenn sie nach der sogenannten Maßnahme wieder keine Arbeit bekommen, dann stehen sie auch nicht um 6 Uhr 30 auf, um sich anzukleiden und mit Schlips und Aktentasche hinter ihre Wohnungstür zu setzen, weil das nämlich Unsinn ist.

    In erster Linie sollte man sich abgewöhnen, andere Menschen im Erwachsenenalter erziehen und bevormunden zu wollen. Was Du propagierst, ist meines Erachtens eine unkritische Fortführung der Schwarzen Pädagogik von vor 100 oder mehr Jahren: Arbeits- und Umerziehungslager oder wie es etwas später hieß: "Jedem das seine." Das bringt den Betroffenen gar nichts.

    Grüße
    Daniels

    "Prüft alles und, was gut ist,
    das behaltet. Aber was böse ist,
    darauf lasst euch nicht ein..."

    1. Thessalonicher 5, 21.22

    "Wähle das Leben, damit du lebst."
    5. Mose 30, 19

    Einmal editiert, zuletzt von Daniels (12. März 2013 um 21:19)

  • Solche Maßnahmen bringen so gut wie gar nichts für den Tagesablauf der Menschen. Menschen passen sich an ihre Lebensumstände an


    Einerseits hast Du schon recht, aber gleichzeitig kann ich Dir aus der Praxis (ich habe meinen Unterrichtsraum mit einer solchen Gruppe geteilt) etwas Anderes bestätigen:
    Wie ich schrieb: 5 von 30 Teilnehmern waren anwesend und waren überhaupt noch motiviert etwas zu ändern. Dabei hat die Maßnahme durchaus einen positiv verstärkenden Effekt. In wieweit danach eine langfristige Änderung durch eine erfolgreiche Bewerbung gegriffen hat entzieht sich allerdings meiner Kenntnis - da war ich schon hier in Rom. Die Sozialarbeiter und Dozenten bei dem Träger waren aber selbst für die engagiert, die manchmal nicht so richtig wollten und immer wieder mal etwas angeschoben werden mußten. Das traf auch auf einige meiner Berufsschüler gelegentlich zu.

    Die Art und Weise wie das von behördlicher Seite kommuniziert wird ist natürlich auch bevormundend und dient oft eher der Beruhigung etwas getan zu haben oder die Statistik zu erfüllen.

  • Hallo,

    naja ein weniger veränderter Tagesablauf schon, nur das ich andere leute sehe und so, sehe es eh als Hobby oder Freizeit Maßnahme, da jeden morgen ab 08.30 Uhr kommen die Teilnehmen, dann zusammen Frühstück und kaffe Trinken und über verschiedene Themen und Aktionen sprechen, das ich verantwortlich bin für eine Anzeigenschaltung in der Zeitung um sachen wo der Verein zu Verschcneken hat in die Zeitung rein zu setzen, sehe ich eher als Freizeit.

    also seit dem 27.02.2013, mache ich nichts anderes als jeden morgen zu der Maßnahme zu gehen und über verschieden Themen und Aktionen sprechen, finde schon gut das sich der Sozialpädagoge sich Politisch einsetzt wegen Bedinungsloses Grundeinkommen, aber das kann man auch Privat mit jeder Sozialen Einrichtung machen, dafür brauche ich keine Maßnahme, und Beruflich in Arbeit bringt es mich auch nicht.

    es steht ja selbst in der Eingliederungsvereinbarung das es nicht das Ziel ist das ich eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt finde, sondern der Sabilisierung der persönlichen, finanziellen und sozialen situation.

  • bei Hartz IV oder der maßnahme steht ja nicht das ich am Sabbat, Samstag teilnehmen soll.

    Richtig! Ich wollte dennoch darauf aufmerksam machen, dass es mit dem Gehorsam gegenüber staatlichen Gewalten Grenzen gibt, nämlich dann, wenn sie sich gegen Gottes Gesetz stellen!

    Jeder soll sich den bestehenden staatlichen Gewalten unterordnen. Denn es gibt keine
    staatliche Macht, die nicht von Gott kommt; jede ist von Gott eingesetzt.

    2 Wer sich also den Regierenden widersetzt, handelt gegen die von Gott eingesetzte Ordnung und wird dafür von ihm verurteilt werden.

    Viele Grüße
    Flower.Child

  • Hallo Flower Child,

    aber das mit Römer, 13,1-8 hat nichts mit Hartz IV oder anderen Sozialleistungen zu tun, den es gibt das Artikel 12 des Grundgesetz: (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und
    Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz
    oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im
    Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen
    Dienstleistungspflicht.

    deswegen kann der Gesetzgeber, also die Bundesregierung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    nicht ein Gesetz, also Hartz IV beschließen was gegen das Grundgesetz ist, und ist dann auch Verfassungswidrig.

    Gott Zwing einem auch nicht, und hebt nicht das eine Gesetzt durch das andere auf, wie im Grundgesetz, und dann ein anderes was gegen das Grundgesetzt steht.

  • Hallo Daniels,

    mit dem Rechtsanwalt wo du mir empfholen hast, ist in Berlin, komme aber aus Baden-Württemberg, nähe Bodensee, und sollte es vor dem Sozialgericht gehen, müsste ich die Reisekosten im Rechtsanwalt zahlen, da die Rechtsschutzversicherung es dann nicht abdeckt.

    Und ist es dann ein Vorteil das er bei der Bundesagnetur für Arbeit gearbeitet hat?

  • Hallo Aaron,

    von Eingliederung in Arbeit kann keine rede sein, weil in der Eingliederungsvereinbarung nicht steht Eingleiderung in Arbeit bzw. in den 1. Arbeitsmarkt und auch nicht bei der Zuweisung zu der maßnahme.

    Es finden auch keine Vermittlungen in Arbeit, also mit Arbeitgebern von der Maßnahme statt.
    es handelt sich so finde ich eher um eine Freizeit Maßnahme, da sie wollen das ich was tue, und nicht daheim rum sitze, aber zweck was bringen in bezug auf Arbeit tut es nicht.

    Und trozdem weil ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben habe, haben sie mich trozdem verpflichtet zu der Maßnahme per Zuweisungsbescheid: es handelt sich bei der Maßnahme um
    § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III

  • Und trozdem weil ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben habe, haben sie mich trozdem verpflichtet zu der Maßnahme per Zuweisungsbescheid: es handelt sich bei der Maßnahme um
    § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III

    Gibt es sogar online, habe ich eben entdeckt. Falls jemand sich da einlesen möchte:


    Grüße
    Daniels

    "Prüft alles und, was gut ist,
    das behaltet. Aber was böse ist,
    darauf lasst euch nicht ein..."

    1. Thessalonicher 5, 21.22

    "Wähle das Leben, damit du lebst."
    5. Mose 30, 19

  • Hallo,

    Habe gegen meinen Zuweisungsbescheid Wiederspruch eingelegt, und heute
    erhalte ich einen Abhilfebescheid das der Bescheid zurückgenommen wird,
    da wie die Wiedersprucsstelle behauptet das fälschlicherweise ein
    Bescheid mit Rechtsbefehlsbelerhung erging.


    Das ist schon mal gut, aber es ist nicht fälschlicher weise wie die Widderspruchsstelle behauptet.

    es steht noch das mir hätte ein Angebot bzw. Vorschlag mir unterbreitet
    hätte sollen, und das bei einem Angebot bzw. Vorschlag sich nicht um
    einen Va / Verwaltungsakt handelt, da bin ich aber anderer meinung, und
    sie zitieren ein Urteil aus 2005 des Bundessozialgericht, wo 1.uralt ist
    und wo mit dem SGB II nichts zu tun hat.


    ihr könnt es euch ja mal anschauen das Urteil des Bundessozialgericht, AZ: 11a/11 AL 39/04 R

    wenn das Jobcenter dann ein Angebot bzw. Vorschlag erlässt wo keine
    Rechtsbefehlsbelerhung dabei ist das man Widerspruch einlegen kann, und wenn ich dann doch Widerspruch einlege und es als unzulässig zurückgewissen wird, dann
    brauche ich evtl. hilfe von einem Rechtsanwalt der auf dem SGB II
    spezialisiert ist und speziel auf Eingleiderungsmaßnahmen bzw.
    Trainigsmaßnahmen.


    Gruß

    Sascha

  • Habe gegen meinen Zuweisungsbescheid Wiederspruch eingelegt, und heute
    erhalte ich einen Abhilfebescheid das der Bescheid zurückgenommen wird,
    da wie die Wiedersprucsstelle behauptet das fälschlicherweise ein
    Bescheid mit Rechtsbefehlsbelerhung erging.

    Allein diese Begriffe machen einen als Normalbürger, wenn man nicht Beamter oder Jurist ist, etwas ratlos: Abhilfebescheid, Bescheid mit Rechtsbefehlsbelehrung. Ich würde nicht einmal darauf kommen, dass ein Zuweisungsbescheid falsch sein könnte, weil er "mit Rechtsbefehlsbelehrung erging", was auch immer das genau bedeutet. Deswegen wäre mir die Unterstützung durch einen Fachanwalt oder einer unabhängige Beratungsstelle durchaus willkommen. Als normaler Mensch versteht man ja kaum, was da abgeht.

    Grüße
    Daniels

    "Prüft alles und, was gut ist,
    das behaltet. Aber was böse ist,
    darauf lasst euch nicht ein..."

    1. Thessalonicher 5, 21.22

    "Wähle das Leben, damit du lebst."
    5. Mose 30, 19