Kirchenaustritt und dessen Konsequenz

  • [Bonn] Die Deutsche Bischofskonferenz hat heute ein Allgemeines Dekret zum Kirchenaustritt veröffentlicht. Damit wird klargestellt, dass im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz ein ziviler „Kirchenaustritt“ als förmliche Distanzierung von der Kirche eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft darstellt und für jeden, der auf diese Weise auf Distanz zur Kirche geht, die aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt ist.

    In der Vergangenheit war es notwendig geworden, für die Kirche in Deutschland zu klären, welche innerkirchlichen Folgen die Kirchenaustrittserklärung vor der Zivilbehörde nach sich zieht. Mit dem heutigen Dekret ist ein Partikularrecht für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz geschaffen worden, das am 24. September 2012 Rechtskraft erlangt. Es wurde in Deutschland erarbeitet, von der Deutschen Bischofskonferenz approbiert und durch die Kongregation für die Bischöfe im Vatikan am 28. August 2012 rekognosziert. Damit hat es die nötige Akzeptanz des universalkirchlichen Gesetzgebers.

    Mit dem Dekret wird auch deutlich, dass ein Kirchenaustritt nicht partiell erfolgen kann. Es ist nicht möglich, eine „geistliche Gemeinschaft Kirche“ von der „Institution Kirche“ zu trennen. Ein Austritt nur aus der „Institution“ ist nicht möglich.

    Das neue Dekret legt im Sinne der römischen Maßgaben fest, dass zu jedem Gläubigen, der seinen Kirchenaustritt erklärt, Kontakt aufgenommen wird. In einem pastoralen Schreiben wendet sich der zuständige Pfarrer an den „Ausgetretenen“ und lädt ihn zu einem Gespräch ein, das die Beweggründe, aber auch die Folgen zum Inhalt haben soll, die der Kirchenaustritt nach sich zieht. Es gibt zudem Gelegenheit, dafür zu werben, dass der Kirchenaustritt rückgängig gemacht wird.


    OK schön und gut dass sie ihre Schäfchen zusammenhalten wollen aber was mich an dem Text wiedereinmal darin bestätigt dass Rom sich nicht geändert hat und auch nicht ändern kann finde ich in folgendem Text

    Zitat

    Damit hat es die nötige Akzeptanz des universalkirchlichen Gesetzgebers.


    Sie haben noch den gleichen Anspruch auf Macht wie es seit je her war. Sie sind universal und sie sind Gesetzgeber.

    Dennoch glaube ich nicht dass so ein Schritt die Menschen ernsthaft in der Kirche hält.
    Wenn sie von einem Austritt absehen ist es oft nicht weil sie weiterhin glauben sondern weil ihnen klar wird dass sie das und das nichtmehr bekommen können (Beerdigung, Pate sein usw).
    Ich wünsche mir eigentlich auch noch so ein abschließendes Gespräch mit meinem EX Pfarrer.

    Vor Gott sind alle Menschen gleich.

  • Baptist, du liest zu viel in diesen Satz hinein...
    "Damit" bezieht sich logischerweise auf den Satz davor:

    Zitat

    Es [das Dekret] wurde in Deutschland erarbeitet, von der Deutschen Bischofskonferenz approbiert und durch die Kongregation für die Bischöfe im Vatikan am 28. August 2012 rekognosziert. Damit hat es die nötige Akzeptanz des universalkirchlichen Gesetzgebers.


    Natürlich ist die Kirche in ihrem eigenen Bereich "Gesetzgeber". Wenn die STA sich Regeln geben, sind das auch (Kirchen-)Gesetze, auch wenn sie in unserer Tradition nicht so heißen. Universalkirchlich bedeutet hier wohl eher: auf die weltweite (katholische) Kirche bezogen. Klar, die Katholiken sehen sich als einzige wahre Kirche an, aber aus dem "universal" hier lese ich weltweit.

    Auf die STA übertragen hießen die beiden Sätze also in etwa: Diese Working Policy wurde vom Verbandsausschuss des NDV vorgeschlagen und auf der Herbstsitzung der Generalkonferenz beschlossen und ist damit eine akzeptierte Richtlinie der weltweiten Kirche.

    Lass dich nicht von dem Wort "Gesetz" verwirren...

  • Wer, der aus der RK austritt will denn schon partiell aussteigen. Mir war schon damals klar, der Austritt heisst: endgültig schluss damit, und genau das habe ich auch beabsichtigt. Ich denke, die meisten die aus welchen Gründen auch immer austreten, wissen nicht nur um die Konsequenzen, sondern wünschen auch genau das.

  • Wer, der aus der RK austritt will denn schon partiell aussteigen.

    Doch das gibt es. Nicht zahlen, aber alles nutzen.

    Außerdem wurden diese Leute vom Vatikan unterstützt:

    Zitat

    Der Vatikan hatte 2006 klargestellt, dass ein vor staatlicher Stelle erklärter Kirchenaustritt nicht für eine Exkommunikation, also die Aberkennung aller kirchlichen Rechte,
    ausreiche. http://www.welt.de/debatte/kommen…uerpflicht.html


    Die Deutschen Bischöfen waren anderer Meinung. Jetzt gibt es eine Einigung.

    Gibt es in der STA eine Pflicht zu zahlen oder ist da alles freiwillig?

  • Hallo Heimo,

    angenommen ich trete der STA bei und beteilige mich aktiv am Gemeindeleben in meiner Heimatstadt, in der es nur eine einzige Adventgemeinde gibt. Wie stelle ich es an nicht zu zahlen ohne dass es jemand merkt?

    LG Christel

    • Offizieller Beitrag

    Das kann ich nicht abschätzen, das hängt wohl von der jeweiligen Gemeinde ab.

    Ich habe beschrieben, dass es keine (systematische) Kontrolle gibt. Nachdem aber die Zehntengelder quittiert werden wüsste es der, der dafür verantwortlich ist. Er ist aber zur Vertraulichkeit verpflichtet. In den "Statuten"(Gemeindeordnung) gibt es ein Kapitel über den Ausschluss aus der Gemeinde, was der Exkommunikation wohl am nächsten kommen würde (hat aber nicht die gravierenden theologischen Implikationen - ohne das jetzt elaborieren zu wollen) und da ist explizit geregelt, dass es kein Ausschlussgrund ist, wenn jemand nichts bezahlt.
    .

  • Kirchensteuer gibt es nur in Deutschland. Diese ist nicht freiwillig, sondern kann zwangsweise eingetrieben werden, wie jede andere Steuer auch..
    Ein pensionierter Freiburger Kirchenrechtler stellte sich auf den Standpunkt, man könne aus der steuerberechtigten Behörde "Kirche" austreten und nicht mehr zahlen, aber trotzdem in der geistlichen Gemeinschaft der katholischen Gläubigen verbleiben. Dies sieht auch das Kirchenrecht so vor, das der Vatikan gut heißt. Es ist dort wie bei den Adventisten: Zahlungsverweigerung ist kein Ausschlussgrund.


    Die deutschen Bischöfe sehen aber ihre Pfründe weg schwimmen, wenn dieser Standpunkt Schule macht. Deshalb haben sie vom Vatikan ein Dokument absegnen lassen, in welchem de facto der Zahlungsverweigerer exkommuniziert wird, doch das Wort selbst wird nicht verwendet, sodass er also doch nicht ganz richtig exkommuniziert ist und weiterhin das katholische Heil erlangen kann.


    Das war mal wieder eine tolle jesuitisch-spitzfindige Meisterleistung.


    benSalomo.

  • benSalomo,

    ich sehe es wie die deutschen Bischöfe.


    Hallo Heimo,

    eine systematische Kontrolle gibt es in der katholischen Kirche auch nicht. Tritt jemand aus der kath. Kirche aus, bekommt die zuständige Pfarrei natürlich die Information. Steht Erstkommunion, Firmung, Beerdigung oder die Übernahme eines Ehrenamtes an… kann es auch auffallen.

    Aber ansonsten geht es leicht unter. Gerade bei schwacher Gemeindebindung bzw. in Großstädten, wo manch ein Katholik zwar regelmäßig den Gottesdienst besucht, aber dabei durchaus häufig die Gemeinde wechselt oder eine andere Gemeinde als die Heimatpfarrei bevorzugt fällt das nicht auf.

    Die Kirchensteuer beträgt ca. 9% der Lohnsteuer, folglich zahlt sowieso nicht jeder Katholik Kirchensteuer. Alles andere sind freiwillige Zahlungen. Wer hier nichts zahlt hat keinerlei Nachteile.

    Über die Kirchensteuer fließt ein bestimmter (gleicher) Betrag pro Kopf den Gemeinden zu. Es ist also auch so etwas wie ein „Gemeindefinanzausgleich“. Daher ist die Kündigung der Kirchensteuer (unabhängig von sonstigen freiwilligen Zahlungen, die selbst gewählt werden) so etwas wie die Aufkündigung der Solidarität.

    Außerdem wichtig: Wir sprechen von der kath. Kirche in Deutschland. Weltweit ist die RKK ganz unterschiedlich organisiert und finanziert. (Von der Kirchensteuer hat der Vatikan nichts.)

    LG Christel

    • Offizieller Beitrag

    Meine These ist, wem der Glaube ein Anliegen ist (katholisch oder adventistisch oder sonstwas), der wird auch einen Anteil an der notwendigen Finanzierung übernehmen. Nach unserem Bibelverständnis sind das 10% und dazu Gaben für die lokale Gemeinde oder die Mission. Das kann und darf nicht "eingefordert" werden, aber wen der Geist Gottes treibt, den erkennt man auch daran, wie er mit seinem Geld und Besitz umgeht.
    .

  • Wenn ich Jesus konsequent nachfolge und dafür wie Jesus fordert Vater und Mutter Verlasse weil ER wichtiger ist ...
    Wenn ich wie Abraham meine Heimat verlasse und erkenne, daß Kirche (fromme Vereine) niemals das ist was Jesus wollte oder autorisiert hat ...

    Dann gibt es keinerlei Institution mehr, die den Zehnten von mir erheben oder nehmen darf.
    Dann kann ich wie Abraham dem Melchisedek, dem den Zehten geben in dem ich Gottes Geist und Autorität erkenne ...

    und führe das übliche Zehntenverständnis auf Grund von biblischen Aussagen und Beispielen kurzer Hand "ad ab surdum" ...

    Es lohnt sich nämlich einmal genau nachzulesen unter welchen Voraussetzungen der Zehnte an die Priester ging, die übrigens sehr wohl einen anderen Beruf und Landbesitz hatten!
    Es lohnt sich auch nachzulesen und festzustellen, daß der Zehnte sogar das Essen ist das man zum Potluck mitbringt (vergl. Opfermahl).

    Das heutige Zehnten-Verständnis ist darauf ausgelegt ein weitgehend unbiblisches (Kirchen-) System zu ernähren und zu erhalten.
    Außerdem ist die Aufgabe der Priester und ihre Arbeitseinteilung überhaupt nicht mehr mit dem vergleichbar was die Pastoren tun oder wie sie ihre Arbeit einteilen.

    Ohne genaue Kenntnisse darüber kann Niemand ernsthaft über den Zehnten reden weil die Vergleichbarkeit der Situationen in keiner Weise mehr gegeben ist!

    • Offizieller Beitrag

    Ohne genaue Kenntnisse darüber kann Niemand ernsthaft über den Zehnten reden ...


    Was war hier die Frage: die Berechtigung des Zehnten, wie bei den Adventisten vorgesehen, oder ob es zum Ausschluss führt, wenn bzw. weil sich jemand dem System verschließt?
    Falls du den Zehnten diskutieren (in Frage stellen) willst, wäre es nett, wenn Du einen entsprechenden Thread suchst oder eröffnest. Danke

    .

  • 10% vom Einkommen und dazu Gaben, das halte ich für übertrieben. Steuern an den Staat sind außerdem zu zahlen. 8- 9% von der Lohnsteuer ist ein weitaus geringerer Betrag. Bei den Juden in Deutschland läuft das analog. Nur die Freikirchen fordern 10 % vom Einkommen und dazu…

    Man kann natürlich immer mehr zahlen und spenden wo und wie viel man will. Das ist aber freiwillig.

    Zitat

    Letztlich zahlt nur knapp ein Drittel der Katholiken Kirchensteuer. Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen, alte Menschen mit geringer Rente und Arbeitslose zahlen keine Lohn-
    und Einkommenssteuer und daher auch keine Kirchensteuer. http://www.dbk.de/zahlen-fakten/kirchensteuer/

    Die Kirchensteuer gebe ich nicht an eine anonyme Institution / Organisation, das Geld fließt indirekt zu mir zurück. Nicht nur, weil ein Teil davon meine eigene Gemeinde erhält, ich
    will ja das es die Kirche gibt und ich „profitiere“ von den verschiedensten Einrichtungen.

    Mehr zur Kirchensteuer:
    http://www.bistummainz.de/bistum/bistum/…dex.html#%C3%A4


  • Was war hier die Frage: die Berechtigung des Zehnten, wie bei den Adventisten vorgesehen, oder ob es zum Ausschluss führt, wenn bzw. weil sich jemand dem System verschließt?
    Falls du den Zehnten diskutieren (in Frage stellen) willst, wäre es nett, wenn Du einen entsprechenden Thread suchst oder eröffnest. Danke
    .

    Hallo HeimoW,

    genaugenommen geht es um drei Themen:
    1. die weitgehend fehlende angemessene Bibelauslegung (wilde Behauptungen von angeblich biblischen Aussagen, nachbeten Kirchlicher Lehren ohne konkrete Kenntnisse der relevanten Bibelaussagen zum Thema).
    2. die dadurch vollständig entfallende Legitimation und Existenzberechtigung von Kirchen und damit der Belanglosigkeit irgendeiner Kirchenmitgliedschaft.
    3. den Zehnten, der nur ein Beispiel ist wie unbiblisch mit biblischen Aussagen / Themen umgegangen wird bzw. wie weit sich die Kirchen schon von der Bibel entfernt haben.

    Es wäre ebenso möglich die Aussagen 1. & 2. mit beinahe jedem beliebigen Lehrthema oder der Praxis fast jeder beliebigen Kirche aufzuzeigen - hier im Thread war aber der Zehnte / Kirchensteuer angesprochen.

  • Hallo Stephan Zöllner,

    Aussagen wie „fehlende angemessene Bibelauslegung“ lassen jede weitere Diskussion absurd erscheinen.

    Aber egal, was Du denkst, da nach meiner Auffassung, der Christ sowieso nicht unter dem Gesetz steht, können Gemeinschaften / Kirchen auch die Beiträge für ihren Erhalt und Unterhalt
    in Höhe und Art und Weise frei wählen.

    Außerdem, obgleich Individualismus modern ist und nicht wenige Christen ihren Glauben individualistisch leben,
    obgleich diese Menschen in Kirchen lediglich so was wie Servicestationen sehen und
    obgleich mach Christ meint auf diese „Servicestation“ verzichten zu können, mancher begründet das sogar mit der Bibel,
    meine ich, jeder der so denkt, hat weder das Christsein noch die Bibel wirklich verstanden.

    Grüße Christel

  • Da hier eine Frage erörtert wird, die mich gerade beschäftigt, will ich es jetzt mal wissen: Wie trete ich aus der kath. Kirche aus? Jezt mal ganz praktisch gesehen. Wo geht man hin? Zum Pfarramt? Zum Standesamt?...........Muss eine Erklärung abgegeben werden? Ich bin seit Jahren eigendlich nur noch auf dem Papier katholisch und finde, das es an der Zeit ist, mich endlich mal "scheiden" zu lassen. :help:

    • Offizieller Beitrag

    Da hier eine Frage erörtert wird, die mich gerade beschäftigt, will ich es jetzt mal wissen: Wie trete ich aus der kath. Kirche aus? Jezt mal ganz praktisch gesehen. Wo geht man hin? Zum Pfarramt? Zum Standesamt?...........Muss eine Erklärung abgegeben werden? Ich bin seit Jahren eigendlich nur noch auf dem Papier katholisch und finde, das es an der Zeit ist, mich endlich mal "scheiden" zu lassen. :help:


    Österreich: http://www.kirchenaustritt.at/Austritt/austritt.html

    Deutschland: http://www.kirchenaustritt.de/

    ;)

  • Also als ich aus der ev. Kirche austrat, musste ich auf jeden Fall auf's Standesamt.

    Als ich wieder eintrat, erledigte das, glaube ich, das Pfarramt für uns.

  • Was das "Austreten" betrifft: Es geht ganz einfach. Zum Standesamt (ist bei uns im Bürgerbüro des Rathauses...), dort mitteilen, das man austreten will, die geben einem einen Schrieb. Der wird unterschrieben. Und du bist ausgetreten. Man sollte vielleicht aufpassen, das das Finanzamt auch davon rechtzeitig mitkriegt, das es mit dem Kirchensteuerabzug keinen Huddel gibt. Von meiner Seite her verstehe ich nicht, wie überhaupt irgendeiner in den Amtskirchen (Priester, Gemeinderat oder so) davon was mitkriegt. Bei mir war das in ein paar Minuten erledigt und im Übrigen hat sich keine Sau von offizieller Seite dafür interessiert... Als Otto-normal-Katholik gehst du in der Masse unter, da kräht kein Hahn mer nach dir. Ist halt einer weniger, ohne das es auffällt....

  • Ich Musste ca. 30 Euro für meinen Austritt aus Rom bezahlen.(Hier in Bayern kostet das Geld).

    Andererseits sieht dich Rom lebenslang als katholisch an.
    Das juckt mich allerdings nicht mehr wirklich. Es ärgert mich nur weil ich da einfach eine große Arroganz sehe.

    Einen Austritt aus der katholischen Kirche kann ich jedem nur empfehlen.

    Vor Gott sind alle Menschen gleich.