Kirchenaustritt und dessen Konsequenz

  • In Österreich mußt man auf die Bezirkshauptmannschaft. Da gibt es eine Abteilung und es ist kein Problem, du möchest austreten und der Beamte gibt es dann der Diözese weiter und du bekommst von der BH eine Bestättigung zugeschickt. Man wird nicht mit der Kirche konfrontiert, so war es bei mir.

    Ich bin am Unsinnigen Donnerstag ausgetreten und da fragte er mich wohl, ob das ein Faschingsscherz sei, ich sagte ihm das ich das wohl ernst meine.

  • So zurück zur Frage:
    Man kann seinen Zehnten bei der Gemeinde geben. Das weis dann der Schatzmeister - der auch die Zehntenbescheinigung fürs Finanzamt ausstellt. Der Schatzmeister ist aber zur strengen Vertraulichkeit verpflichtet, so dass auch die weitere Kirchenherachie nicht weis welches Schäfchen Zehnten zahlt und welches nicht.
    Man kann aber auch als sog. "Direktzahler" den Zehnten an die Vereinigung (entspricht Landeskirche oder Bistum) zahlen. Dann weis es der Schatzmeister der Verinigung (gleiche Schweigeverpflichtung) aber nicht der Schatzmeister der Ortsgemeinde - also ggf. keiner in der Gemeinde. Der Prediger weis es nie.
    Schon deswegen ist es unmöglich kirchenrechtliche Konsequenzen an die Zahlung oder Nichtzahlung zu knüpfen. Daher wäre auch ein partikularer Austritt zur Ersparniss der Kirchensteuer nicht notwendig - warum es auch einige Namen auf der Gliederliste gibt, die nicht mehr am Gemeindeleben teilnehmen, nicht zahlen und trotzdem Mitglied sind.
    Theoretisch könnten die Adventisten den Zehnten auch über die Finanzämter einziehen. Machen sie aber nicht, denn FREIkirche bedeutet gerade frei von und vom Staat. Also keine Vermischung von staatlichen und kirchlichen Aufgaben, wie es beim Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter oder bei der Pflicht zur Abgabe der Austrittserkläring bei den Standesämtern der Fall ist.
    FREIkirche bedeutet aber vor allem auch Freiwilligkeit der Spenden und des sonstigen Engagements. Es gibt dazu kein Zwang. Es bedarf also für den einzelnen einer Motivation zum Geben. Das ist beim einen, dass Zehntenprinzip der Bibel - über dessen (abweichende) Auslegung Stephan sicher noch was beitragen wird - oder auch die Verbundenheit die ausdrückt: Ich nehme Leistungen in Anspruch (eine saubere, warme Versammlungsstette, eine Predigt, einen Religionsunterricht für die Kinder, Diakonie und Seelsorge usw usw) also gebe ich auch was dafür.

    • Offizieller Beitrag

    ... Der Prediger weis es nie.
    Schon deswegen ist es unmöglich kirchenrechtliche Konsequenzen an die Zahlung oder Nichtzahlung zu knüpfen. ....

    1. der zuständige Prediger hat das Recht auf Information durch den Schatzmeister
    2. das Gemeindehandbuch schließt die Möglichkeit jemanden wegen Verweigerung des Zehnten auszuschließen ausdrücklich aus

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  • der zuständige Prediger hat das Recht auf Information durch den Schatzmeister


    "Für den Schatzmeister sind alle im Rahmen seiner Tätigkeit gewonnenen Einsichten und Erkenntnisse absolut vertraulich. Er darf nie über die von Gemeindegliedern gegebenen Zehnten, über ihr Einkommen oder irgendetwas, das damit in Zusammenhang steht, sprechen, außer mit Personen, die auf Grund ihrer Verantwortung dazu berechtigt sind."

    Das ist der Revisor, also der Kassenprüfer und tatsächlich auch der Prediger - gerade noch mal nachgeschaut in meinem Exempar des Gemeindehandbuchs (im Übrigen kostenlos von der Kirche zur Verfügunggestellt bekommen - aber schon vorher gekauft gehabt... :( :-).
    Dazu würde ich aber einschränken: Der Pastor hat nur das Recht bei einem begründeten Interesse Auskunft zu bekommen - reine Neugier ist nicht ausreichend. ... Welcher Grund könnte da in Frage kommen? Ich weis, dass manchmal vor Wahlen gefragt wird, ob der/die als Älteste/r Vorgeschlagende Zehnten gibt - aber selbst dabei wird diese Frage nur mit JA oder NEIN beantwortet, nicht in der Höhe... "Der Prediger lässt sich vom Schatzmeister berichten, wer regel mäßig, unregel mäßig oder gar nicht Zehnten zahlt. Das Zehntengeheimnis ist unbedingt zu beachten." (Handbuch für Prediger, 312)

    " Geben ist freiwillig
    Geldsammeln durch Druckirgendwelcher Art, ob öffentlich oder privat, ist für eine christliche Gemeinde kein akzeptabler Weg. „Aus regelmäßigem Geben darf keine Zwangsmethode erwachsen. Es sind
    die frei willig dargebrachten Opfer, die Gott annimmt. (Testemonies Bd. 3, 396)" Handbuch für Prediger...