Bestimmungen Reisegepäck (Air Berlin)

  • Heute dachte ich mir: Wenn ich das Maximalgewicht des Gepäckstücks, das man abgibt, von 20 kg überschreiten würde, weil ich z.B. in meinem Fall noch ein verlängerungskabel mit 3erStecker mitnehmen möchte, stecke ich mir halt alles in irgendwelche Hosentaschen oder so. Aber ist so eine Mehrfachsteckdose mit einem im Flugzeug vielleicht bedrohlich wirkendem Kabel in der Hosentasche, also im Handgepäck" überhaupt erlaubt???
    Hab dazu bei AirBerlin, mit der wir fliegen, nachgeschaut, welche Bestimmungen es gibt:

    http://www.airberlin.com/site/flug_gepa…ge.php?LANG=deu :

    Handgepäck
    Aus Gründen der Sicherheit sowie der Bequemlichkeit ist nur ein Handgepäckstück pro Person in der Kabine gestattet. Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 6 kg (mit Laptop: 8 kg) aufweisen und die Abmessungen dürfen 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten.

    Es wird empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck zu befördern. Im Übrigen gelten die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Hinweise zu Haftungsbeschränkungen. Beachten Sie hierzu auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen »

    Bitte beachten Sie die EU-Handgepäckregelung » Diese enthält auch Regelungen für Einkäufe in Duty Free Shops bzw. an Bord des Flugzeugs.
    Informationen über Zollbestimmungen im Reiseverkehr »


    Verbotene Gegenstände:
    Folgende Gegenstände dürfen im Flugzeug generell nicht mitgeführt werden:
    1. Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere

    • Explosivstoffe,
    • komprimierte Gase,
    • oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe,
    • leicht entzündliche Stoffe,
    • giftige oder aggressive Stoffe,
    • flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.

    2. Gegenstände, die wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art für die Beförderung ungeeignet sind.

    Weder im Handgepäck noch an der Person darf der Fluggast mitführen:

    • Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen
    • Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedweder Art
    • scharfe Objekte wie z. B. Messer, Scheren, Ski- und Wanderstöcke
    • stumpfe Instrumente, die Verletzungen hervorrufen können wie z. B. Golfschläger und Billardstöcke
    • Benzinfeuerzeuge (Zippos)

    Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen folgende Gegenstände mitgeführt werden:

    • Besteck
    • Rasierklingen
    • Spielzeuggewehre und handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet werden können
    • Katapulte
    • Sportschläger und sonstige Sport- und Freizeitausrüstung, die als Waffe verwendet werden kann
    • Stricknadeln
    • jegliche anderen scharfen Objekte wie Messer, Nagelscheren, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke).

    Nur im Handgepäck dürfen folgende Gegenstände befördert werden:

    • einzelne Lithium-Batterien oder -Akkumulatoren mit einer Leistung von über 100 Wh bis 160 Wh als Ersatzzellen für elektronische Gebrauchsgüter wie z.B. Laptop-Computer, Mobiltelefone, Uhren und Kameras; maximale Anzahl: 2


    Übergepäck
    Die Beförderung von Gepäck, das die geltenden Freigepäckgrenzen gewichtsmäßig überschreitet, ist entgeltpflichtig:

    Übergepäckraten
    Kurz-/Mittelstrecke: 10 EUR/kg
    Langstrecke(außer USA und Kanada): 20 EUR/kg