Verbot der Beschneidung

  • Hallo,

    die Juden in Deutschland beschäftigt derzeit ein urteil aus Köln oder so. Dort wurde kürzlich Beschneidung an Männern ebenfalls als Körperverletzung eingestuft. Wie seht ihr das?

    Ich kann den Unmut der Juden darüber absolut nachvollziehen.

    Liebe Grüße

    Kathrin

    Lass mich am Morgen hören Deine Gnade, denn ich hoffe, HERR, auf Dich. Tu mir kund den Weg, den ich gehn soll, denn mich verlangt nach Dir. (Ps 143,8 )

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  • ich glaube dass das kein reales Problem darstellen wird.

    Polen,Österreich,SChweiz,Holland,Frankreich und Dänemark stehen ihren jüdischen Geschwistern bestimmt gern zur Seite wenns um die Beschneidungsfeierlichkeiten geht.
    Sie werden dann einfach außer Landes gehen oder das Urteil anfechten...wer weiß.

    Vor Gott sind alle Menschen gleich.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe teilweise die Argumenation nicht, wenn behauptet wird, dass das Kind ein Recht auf körperliche Unversehrheit hat, welches gewahrt werden muss. Andererseits aber die Beschneidung zu einer wahrscheinlich besserer Gesundheit führt. Und ich schätze mal, dass ist nicht nur so in Entwicklungsländern so, sondern auch in Ländern mit höheren Hygienestandard? Die Beschneidung wird von der WHO empfohlen - aber nur für Entwicklungsländer?
    Ich befürchte ausserdem, dass die Beschneidung jetzt "illegal" vorgenommen wird und dadurch auch "unprofessioneller" wird, da sie kriminalisiert wird. Aber eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Gesetz lange von Bestand sein wird.

    Weißt du nicht, dass dich Gottes Güte zur Buße leitet?

    Der HERR hat's gegeben, der HERR hat's genommen; der Name des HERRN sei gelobt!

    • Offizieller Beitrag

    ich glaube dass das kein reales Problem darstellen wird.

    Nein, das ist nur ungefähr so, wie wenn man gerichtlich verbieten würde, in Deutschland Erwachsene zu taufen, die Adventisten werden in so einem Fall sicher gerne nach Polen, Österreich, Schweiz, Holland, Frankreich und Dänemark ausweichen.

    X(:S ewgwrgt ewgwrgt

    .

  • Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Religion unter einem Rechtfertigungsdruck steht. In der säkularen Gesellschaft wird die Religionszugehörigkeit wie eine Vereinsmitgliedschaft verstanden. Ist man erwachsen, kann man sich dem Verein anschließen. Oder einem anderen. Dass Religion aber einen Lebenszusammenhang darstellt, der viel tiefgreifender als eine Vereinszugehörigkeit ist, muss erklärt werden, weil es nicht mehr klar ist.

    Juristisch gesehen konkurrieren zwei Normen miteinander:

    • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (Art. 2 Abs. 2 GG)
    • Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (Art. 4. Abs. 2 GG)


    In meinen Augen hat das Gericht zwischen diesen beiden Grundrechten nicht ausreichend abgewogen. Auch die ungestörte Religionsausübung ist ein Grundrecht mit Verfassungsrang.

    Wenn man sagt, dass die körperliche Unversehrtheit Vorrang hat, greift man in die Religionsausübung ein. Sagt man dagegen, dass man der ungestörten Religionsausübung den Vorrang gibt, greift man in die körperliche Unversehrtheit ein.
    Das ist ein Dilemma, das sich nur lösen lässt, wenn man abstuft, wie stark in die Religionsausübung eingegriffen werden darf und wie stark in die körperliche Unversehrtheit eingegriffen werden darf.

    Persönlich halte ich einen kleinen Schnitt in die Vorhaut für hinnehmbar. Wenn man aber die Beschneidung verbietet, verbietet man das Judentum, denn die Beschneidung ist Identitätsmerkmal und Eintritt ins Judentum. Das wurde nicht bedacht. Und das erschreckt mich wirklich, dass das einem deutschen Gericht passieren kann.

  • Nach deutschem Recht wird man nicht in eine Religion hinein geboren, sondern man tritt ihr als mündiger Bürger bei. Wenn sich ein solcher mündiger Bürger beschneiden lässt, ist das nicht verboten.
    Deshalb ist die Kindertaufe auch kein Beitritt zu einer Religion. Der erfolgt erst nach Religionsmündigkeit.
    Islamistische Hassprediger sehen ihre Arbeit auch als Ausübung ihrer Religion. Trotzdem ist das in Deutschland verboten.
    Könnte man sich nicht darauf einigen, dass jüdische Jungen mit Eintritt der Religionsmündigkeit selbst über ihre Beschneidung entscheiden? Das wäre dann einer Glaubenstaufe ähnlich.
    benSalomo

  • Nach deutschem Recht wird man nicht in eine Religion hinein geboren, sondern man tritt ihr als mündiger Bürger bei. Wenn sich ein solcher mündiger Bürger beschneiden lässt, ist das nicht verboten.

    Das stimmt so nicht wirklich. Gesetzliche Grundlage ist das "Gesetz über die religiöse Kindererziehung". Die Eltern haben das Recht, ihr Kind religiös zu erziehen, bis es mit 14 Jahren religionsmündig wird. Was zur religiösen Erziehung gehört, kann nicht der säkulare Staat bestimmen, sondern nur die Religionsgemeinschaften. Die Grenzen setzen hier nur die Menschenrechte, falls ein Kind durch eine rigorose Erziehung Gewalt angetan würde.

    Wenn das wirklich so wäre, dass man einer Religion erst als "mündiger Bürger" beitreten könnte, müsste jede religiöse Erziehung wegfallen, auch Kindergottesdienst und Religionsunterricht. Denn was passiert denn anderes im Kindergottesdienst, als dass Kinder in die Religion hineingenommen werden?

    Kinder, die beten lernen, gehören damit zu einer religiösen Gemeinschaft. Dass es davon abgesehen noch Rituale (wie Erwachsenentaufe) gibt, die die Mitgliedschaft formal regeln, ändert nichts daran.

  • Gings bei dem Urteil nicht um eine muslimische Familie? Die Muslime lassen ihre Jungen auch beschneiden, nicht nur die Juden.

    Rein nur mal zur Orientierung: Wie wird eigentlich die rituelle Beschneidung heutzutage durchgeführt? Durch einen Rabbiner der auch etwas medizinische Erfahrung mitbringt (bzw. Imam mit Erfahrung)? Werden die Babys tatsächlich wie in der Bibel beschrieben schon wenige Tage nach der Geburt beschnitten und wird das wenigstens mit Betäubung durchgeführt? Je nachdem kann ich die Entscheidung insofern nachvollziehen dass Beschneidung ohne Betäubung tatsächlich für Menschen unseres Kulturkreises kaum akzeptabel erscheint. Andererseits ist es natürlich ein massiver Eingriff in die jeweilige Religion. Aber ich provoziere mal, wer sich hier gegen Burkas und für Kopftuchverbot muslimischer Lehrerinnen einsetzt, kann dann nicht argumentieren, das Beschneidung selbstverständlich akzeptabel ist.

    Die generelle Frage muss natürlich gestellt werden: Wieweit kann, wieweit muss, und wieweit darf auf keinen Fall religiöse Toleranz in unserer Gesellschaft gehen?

  • Nein, das ist nur ungefähr so, wie wenn man gerichtlich verbieten würde, in Deutschland Erwachsene zu taufen, die Adventisten werden in so einem Fall sicher gerne nach Polen, Österreich, Schweiz, Holland, Frankreich und Dänemark ausweichen.

    X( :S ewgwrgt ewgwrgt

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    Einmal editiert, zuletzt von HeimoW (30. Juni 2012 um 15:47)

  • Du sprichst in Rätseln.
    Kannst du das bitte etwas besser verdeutschen?
    Danke

    Phymose ist eine Vorhautverengung und erfordert in vielen Fällen eben ein Beschneiden. Die Verengung wird durch eine OP entfernt. Das kommt einer Beschneidung gleich.

    ***

  • Auch ich verstehe das Verbot nicht. Da wird man argumentiert, daß man das Kind entscheiden lassen muß ob es wirklich Jude oder Muslime werden will. Und mit dem 8.Tag nach der geburt kann kein Kind das entscheiden.
    Doch warum soll dann gernerell davon ausgegangen werden, daß das Kind das nicht will?
    Aber ich verstehe diese Argumente nicht.
    Ich verstehe es einfach nicht.
    Denn beim Schwangerschaftsabruch müßte man doch auch das Kind fragen ob es das wirklich will.
    Aber da muß wieder auf die Egeosucht der Frauen und nicht des Kindes Rücksicht genommen werden.
    Wer kann mir diesen Unterschied wirklich erklären?
    Warum wartet man nicht bis das Kind geboren ist und volljährig ist um dann zu entscheiden ob es abgetrieben werden möchte?
    Trotzdem gibt es genügend Menschen die mit dem Widerspruch kein Problem haben.

    • Offizieller Beitrag

    Konsequenterweise müsste man auch Eltern das rauchen verbieten, solange die Kinder keine Chance haben sich dem "freiwillig" zu entziehen. Kinder von rauchenden Eltern behalten höchstwahrscheinlich auch langfristige Schäden davon. Ob die so einfach rückgängig zu machen sind, wie eine Rückgängigmachung der Beschneidung durch eine Hauttransplantation dank der modernen Chirurgie?

  • @Manfred nein das kann dir keiner klar erklären.

    Aber ich glaube, dass diese Entscheidung getroffen wurde, hat den Grund dass einfach physisch am Körper eine nicht umkehrbare Handlung vollzogen wird.
    Denn mit der Entscheidungsfreiheit kanns ja nicht begründet werden.

    Das Argument was ich wo anders gesehen habe dass eben die Kindertaufe als Konsequenz gefolgt verboten werden müsse, verstehe ich daher sehr gut.-gefordert von Atheisten-
    Religionseintritte bzw. die freie Entscheidung kann in Deutschland (soweit ich weiß) erst mit 14 geschehen.

    Von daher dürfte eine Kindertaufe ebenfalls nicht erlaubt sein, aber das wird wohl nicht klappen da Rom und viele Andere da einfach zuviele INteressen damit verbinden.

    Vor Gott sind alle Menschen gleich.

  • Ich folge dem juristischen Urteil, da die Beschneidung gegen den Willen des Kindes erfolgt ist. Wenn sich ein Jugendlicher im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte freien Willens für die Beschneidung entscheidet, kann er das ja an sich machen lassen ohne juristische Folgen (sagen wir ab 16 Jahren). Es ist wie mit der Kindstaufe, die gegen den Willen des Kindes erfolgt.
    Da das Kind, der Junge, sich nicht wehren konnte und es auch nicht wollte, zumal es nicht ganz ohne Schmerzen und Risiken abgeht, ist es Körperverletzung. Klarer Fall.
    Die Kindstaufe ist eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes des Menschen, weil der Mensch kurz nach der Geburt gezwungen wird, einer Kirche beizutreten, z.B. dem Katholizismus. Es wird Religionszwang ausgeübt. Der Mensch soll sich aber aus freiem Willen heraus für eine bestimmte Weltanschauung, für oder gegen Gott entscheiden, wenn der Reifeprozess seiner herauszubildenden Persönlichkeit so weit fortgeschritten ist, dass die Entscheidung reif ist.

    Einmal editiert, zuletzt von 10Veith2010 (13. Juli 2012 um 22:00)

  • Um wieder zum Thema zurückzukehren:

    Das Verbot der Beschneidung finde ich persönlich als Eingriff in die Privatsphäre. In Ländern mit Religionsfreiheit dürfte die Beschneidung kein Thema sein. Weil sie weder die persönliche Freiheit noch die Gesundheit oder die Psyche schädigt.

    Es ist zwar ein mehr als hinkender Vergleich, aber es trifft die Sache der persönlichen Entscheidung doch auch.

    Wenn heute junge Eltern ihren Söhnen für Flinserln (Ohrschmuck) die Ohren stechen lassen, muss das dem Sohn später auch nicht recht sein. Und das Loch im Ohr ist doch eher sichtbar für jeden und damit eine "Behinderung im Aussehen" als etwa die Beschneidung. Und doch liegt die Entscheidung bei den Eltern, ob sie das ihren Söhnen antun oder auch nicht. Der Schmuck im Ohr für Männer ist eine neue Modeerscheinung. Anders sein wollen. Wo aber steht geschrieben, dass der heranwachsende Junge auch so anders sein will? Warum muss er die Löcher im Ohr dulden und eventuell eine Beschneidung nicht? Man kann es mit der persönlichen Entscheidung auch ein wenig übertreiben.

    Beschneidung gehört in unseren Breiten zur freien Religionsausübung und daher ist das Verbot ein Eingriff in die Privatangelegenheiten der Gläubigen. Ander sehe ich es, wenn Mädchen beschnitten werden.

    1. ist diese Beschneidung keine religiöse Vorschrift oder Handlung

    2. ist diese Beschneidung immer ein Risiko und immer verbunden mit negativen Auswirkungen und Folgen.

    3. nimmt man den Mädchen durch diese Beschneidung jegliches positives Empfinden für die Sexualität.

    4. ist diese Beschneidung nicht nur eine schmerzhafte Tour Tour bei jedem Geschlechtsverkehr, sondern auch ein lebensgefährliches Risiko bei jeder Geburt.

    Aber hier geht es ja um die jüdische biblische Beschneidung der Knaben.

    ***